BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8944 21. Wahlperiode 09.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 02.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachrüstung von Dieselfahrzeugen Nach Medienberichten gibt es nach übereinstimmender Auffassung von Umweltschützern, Industrie und Wissenschaftlern die Möglichkeit, durch recht einfache Nachrüstung bei vorhandenen Dieselfahrzeugen den Schadstoffausstoß deutlich zu reduzieren. So äußerte sich unter anderem Ministerialdirektor Uwe Lahl von den GRÜNEN. Wir fragen den Senat: 1. Welche Möglichkeiten zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen zur Schadstoffreduzierung gibt es? 2. Wie funktionieren die jeweiligen Verfahren? 3. Welche Schadstoffreduzierungen lassen sich damit jeweils erreichen? 4. Welche Kosten entstehen dadurch jeweils? 5. Inwieweit stehen Zuschüsse von EU, Bund und Land bereit? 6. Welche Nachteile entstehen – abgesehen von den Kosten – durch die Nachrüstung? Seit mehreren Jahren werden Rußpartikelfilter zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen am Markt angeboten. Quantitative Aussagen zum Umsatz und zu den Kosten können nicht generell gemacht werden. Beides ist vom Filtertyp und vom jeweils auszurüstenden Fahrzeug abhängig. Zuschüsse werden vonseiten des Senats nicht bereitgestellt. Weitergehende Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor. Ebenso sind dem Senat keine weiteren Nachrüstmöglichkeiten zur Schadstoffreduzierung, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen, bekannt. 7. Wie viele Dieselfahrzeuge wurden in Hamburg zum Zwecke der Schadstoffreduzierung nachgerüstet? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.