BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8946 21. Wahlperiode 09.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 02.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen – Auswirkungen der Bürgerverträge Im Zuge der Umsetzung der Bürgerverträge wurden an einigen Standorten zur Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen die Planungen hinsichtlich der Belegungszahlen mit Flüchtlingen reduziert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der Status quo an den einzelnen Standorten zur Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen? Bitte für jeden der Standorte zusätzlich folgende Informationen tabellarisch angeben: a) Bezirk und Belegenheit. b) Status quo bezüglich Bauantrag, Bauvorbescheid, Baugenehmigung , Baubeginn, Bauende. c) Auf welcher Rechtsgrundlage (inklusive Sonderbestimmung) wurde/ wird der Bauantrag, Bauvorbescheid beziehungsweise die Baugenehmigung jeweils gestellt beziehungsweise erteilt? Bei zehn Standorten der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen sind jeweils die Bauanträge eingereicht, die Baugenehmigungen erteilt worden und der Baubeginn ist bereits erfolgt. Bauvorbescheide waren nicht erforderlich. Für das Vorhaben Am Aschenland (Vogelkamp) ist der Bauantrag eingereicht, für das Vorhaben Baurstraße ist der Bauantrag in Vorbereitung. Beim Vorhaben Am Aschenland (Vogelkamp) ist die Rechtsgrundlage der § 31 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB9 in Verbindung mit § 246 Absatz 11 BauGB), zu den anderen Standorten siehe Drs. 21/6666. Die Standorte Elfsaal und Mittlerer Landweg sind bereits weitgehend fertiggestellt; zu den übrigen Standorten siehe Drs. 21/7529. d) Steht bereits ein Investor fest? Wenn ja, wer ist jeweils der Investor und wie erfolgte jeweils die Vergabe? Wenn nein, wie ist der Stand der Projektvergabe? Für die Standorte östlich Haferblöcken, Eiffestraße, Suurheid, Duvenacker, Am Rehagen , Elfsaal und Am Aschenland (Vogelkamp) ist der Investor die Hamburger Immobiliengesellschaft mbH. Für die Standorte Hörgensweg und Mittlerer Landweg ist die Fewa Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG der Investor. Drucksache 21/8946 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Standorte Ohkamp/Flughafenstraße, Baurstraße und Ohlendieck/Poppenbüttler Berg sind die Investoren jeweils Quantum Projektentwicklung GmbH, Othmarscher Höfe Baurstraße GmbH und Co. KG sowie f & w fördern und wohnen AöR. Die städtische Grundstücksvergabe erfolgte durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen im Einvernehmen mit den jeweiligen Bezirksamtsleitungen und der zuständigen Fachbehörde ohne Ausschreibung, wobei die Belegenheiten Baurstraße und Hörgensweg sich in privatem Eigentum befanden. e) Wann ist der Vertrag mit den Investoren jeweils unterzeichnet worden ? (Bitte konkretes Datum angeben.) Der Mietvertrag für den Standort Ohkamp/Flughafenstraße wurde am 20. Dezember 2016 unterzeichnet, im Übrigen siehe Drs. 21/6666. f) Über welche Laufzeit läuft der Vertrag mit dem Investor jeweils für die Phase der Nutzung als öffentliche Unterbringung/Flüchtlingsunterbringung ? Siehe Drs. 21/8872 und Drs. 21/1838. g) Wie ist die Anzahl an Wohneinheiten und Belegungen, die zur öffentlichen Unterbringung/Flüchtlingsunterbringung genutzt werden sollen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem jeweiligen Investor? Zur Anzahl der Wohneinheiten siehe Drs. 21/6666. Die Belegung der Wohnungen im Einzelfall ist in den Mietverträgen offen gelassen. h) Welche Anzahl an Wohneinheiten der öffentlichen Unterbringung/ Flüchtlingsunterbringung ist in Bürgerverträgen und dem Konsens mit der Volksinitiative Hamburg für gute Integration vereinbart? Zu welchem Zeitpunkt sind jeweils welche Reduktionen vereinbart? Siehe Drs. 21/7486. i) Gab es aufgrund der Bürgerverträge Vertragsergänzungen oder Nachträge? Wenn ja, wann wurden diese geschlossen und für welche Standorte ? Finden derzeit weitere Nachtragsverhandlungen statt? Wenn ja, bei welchen Standorten? j) In welcher Art und in welchem Umfang finden mit den Investoren jeweils Verhandlungen zwecks Zuschüssen und Förderungen zur Kompensation der veränderten Planungen statt? Siehe Drs. 21/8872. k) An welchen Standorten steht bereits ein Betreiber fest? Wer ist der jeweilige Betreiber dieser Standorte und wann erfolgte die Vergabe (Datum)? Wie ist die Vergabe des Betriebs jeweils erfolgt? Sofern der Betreiber noch nicht feststeht: Wie ist der Status quo der Vergabeverfahren ? An welchen Standorten wird der Betrieb ausgeschrieben , wo findet keine Ausschreibung statt und warum wird darauf verzichtet? Siehe Drs. 21/7486 und Drs. 21/8600. l) Wann geht jeweils welcher Standort in Betrieb? Die Inbetriebnahme erfolgt im Anschluss an die Fertigstellung der Einrichtung. Im Übrigen siehe Drs. 21/6666.