BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/895 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 24.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Ankommen – Teilhaben – Bleiben Beschulung schulpflichtiger Flüchtlinge in Hamburg? – Mehr und mehr Flüchtlinge im schulpflichtigen Alter erreichen Hamburg und werden beschult Wir fragen den Senat: 1. Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge besuchten/besuchen in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 in den einzelnen Schulbezirken eine Schule? (Bitte die Zahlen für die einzelnen Schulbezirke in einer Tabelle angeben.) 2. Wie verteilen sich die schulpflichtigen Flüchtlinge pro Bezirk auf die Schularten Grundschule, Stadtteilschule, Gymnasium, Förderschule? (Bitte die Zahlen für die einzelnen Schultypen mit Bezirk und KESSFaktor für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 in einer Tabelle darstellen .) a. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen sind Flüchtlinge mit Familie ? b. Wie viele sind minderjährige unbegleitete Flüchtlinge? 3. Wie verteilen sich die schulpflichtigen Flüchtlinge auf die einzelnen Schulformen, pro Bezirk und nach KESS-Faktor für 2014/2015 und 2015/2016: a. Internationale Vorbereitungsklassen (IVK)? b. Basisklassen (ehemals Alphabetisierungsklassen)? (Bitte jeweils mit Anzahl der IVK und Basisklassen und der jeweiligen Klassenstärke bezogen auf jeden betreffenden Schulstandort in obige Tabelle integrieren.) Das Merkmal „Flüchtling“ wird schulstatistisch nicht erfasst, da es für die Beschulung nicht relevant ist (siehe Drs. 21/299). 4. Ist sichergestellt, dass in IVK und Basisklassen stets eine pädagogische Fachkraft (Lehrkraft mit Lehramtsstudienausbildung) den Unterricht führt? a. Wenn nein, warum nicht und wie wird die Qualität des Unterrichts gewährleistet? (Bitte ausführlich begründen und erläutern.) b. Wenn nein, welche Qualifikation haben die Unterrichtsleiter dann? Drucksache 21/895 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja, der Unterricht in IVK und Basisklassen wird von Lehrkräften mit Lehramtsausbildung erteilt. 5. Von wie vielen Lehrkräften mit welcher Qualifikation werden die IVK und Basisklassen gleichzeitig unterrichtet? a. Wie viele Lehrkräfte mit welcher Qualifikation arbeiten regelhaft in diesen Klassen? b. Welche personellen Ressourcen werden IVK und Basisklassen senatsseitig insgesamt zur Verfügung gestellt? (Bitte Anzahl und Qualifikationen nennen.) Für IVK in der Grundschule werden 1,04 Lehrerstellen, für IVK in der Sekundarstufe I 1,2 Lehrerstellen in den Klassenstufen 5 und 6 beziehungsweise 1,28 Lehrerstellen in den Klassenstufen 7 bis 10 zur Verfügung gestellt, für Basisklassen werden 1,2 Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Über die Anzahl der Lehrkräfte, die in einer Basisklasse oder einer IVK unterrichten, entscheidet die jeweilige Schule. Zur Qualifikation der Lehrkräfte siehe Antwort zu 4. bis 4. b. c. Welche Ressourcen stehen IVK und Basisklassen für sozialpädagogische Begleitung zur Verfügung? d. Werden diese Ressourcen automatisch zugewiesen? Wenn ja, nach welchen Kriterien und nach welchem Schlüssel erfolgt diese Zuweisung? e. Wenn nein, wie genau können die Schulen an diese Ressourcen gelangen? Die regelhaft den Schulen zugewiesenen pädagogisch-therapeutischen Fachkräfte stehen den IVK und Basisklassen ebenso wie den Regelklassen zur Verfügung. Darüber hinaus wurden im Schuljahr 2014/2015 den Stadtteilschulen mit vier oder mehr IVK beziehungsweise Basisklassen in Abhängigkeit von der Anzahl der Klassen und dem Bedarf der Schulen zusätzlich insgesamt 3,87 Sozialpädagogen-Stellen zugewiesen . 6. Werden die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in IVK und Basisklassen auch von Nicht-Lehrkräften betreut (beispielsweise von Kulturmittlern )? a. Wenn ja, von welchen und welche Qualifikationen bringen diese Betreuungskräfte mit? (Bitte aufgabentypische Profile und Eignungsnachweise beschreiben.) b. Welche Fortbildungen und Qualifizierungsangebote werden diesen Personen seitens des Senats offeriert? c. Wie sind diese Personen angestellt und nach welchem tariflichen Modell werden sie bezahlt? d. Werden diesen Personen seitens des Senats Pauschalen für Fahrund Spesenkosten gewährt? Wenn ja, wie hoch sind diese? Wenn nein, wieso nicht? Der Unterricht wird von Lehrkräften erteilt, siehe Antwort zu 4. bis 4. b. Die Betreuung im Ganztag wird wie für die anderen Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften für den Ganztag übernommen. Darüber hinaus haben die Schulen die Möglichkeit, weitere Personen wie Sprach- und Kulturmittler auf Basis von Honorarverträgen oder freiwilligem Engagement zusätzlich in die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern aus IVK und Basisklassen einzubeziehen. Die Schulen können hierfür zusätzliche Honorarmittel bei der Behörde für Schule und Berufsbildung beantragen . Fahr- und Spesenkosten für diese Personengruppe werden nicht pauschal Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/895 3 gewährt, sondern im Einzelfall von den Schulen mit den entsprechenden Personen geklärt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sprach- und Kulturmittler sind gute Sprachkenntnisse in der Herkunftssprache und im Deutschen sowie Kenntnisse des deutschen Schulsystems. Erfahrungsgemäß verfügen viele Sprach- und Kulturmittler über eine pädagogische Ausbildung. Ein auf diese Personen bezogenes Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot wird seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung nicht vorgehalten. 7. Unter den Flüchtlingen in Hamburg gibt es fraglos viele Menschen mit pädagogischen beziehungsweise sozialpädagogischen Studienabschlüssen , beruflicher Ausbildung als Erzieher/-innen et cetera aus ihren Herkunftsländern, die sich hervorragend für die Begleitung des Unterrichts von IVK und Basisklassen eignen würden. Existieren auf Senatsseite Konzepte, dieses wertvolle Potenzial zu nutzen? (Bitte den bisherigen Stand explizit erläutern.) a. Wenn ja, wie wurden diese Fachkräfte bisher sondiert und angesprochen ? b. Wenn ja, welche Ergebnisse und Einsatzmöglichkeiten wurden daraus abgeleitet? c. Wenn ja, zu welchen Konditionen sollen sie beschäftigt werden? d. Wenn nein, warum nicht? (Bitte begründen und ausführlich erläutern .) Schulen mit IVK oder Basisklassen haben die Möglichkeit, geeignete Personen aus dem Kreis der Flüchtlinge für Sprach- und Kulturmittlung beziehungsweise die Mitarbeit im Unterricht zu gewinnen, im Übrigen siehe Antwort zu 6. bis 6. d. Zu den Potenzialen von Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt im Allgemeinen siehe Drs. 21/691. 8. Wie viele minderjährige Flüchtlinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die dieser Sprache nicht mächtig sind, wurden in 2014/2015 und 2015/2016 in regulären ersten oder zweiten Klassen eingeschult? (Bitte nach KESS-Faktor, Bezirk, Schulstandort und jeweiliger Klassengröße in einer Tabelle darstellen.) Siehe Antwort zu 1. bis 3. b. 9. Wie viele Stunden DaZ(Deutsch als Zweitsprache)-Unterricht erhalten diese Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse, die in normale erste und zweite Schulklassen eingegliedert werden, wöchentlich? a. Wird diesen Kindern während des Unterrichts in diesen Klassenstufen eine spezielle, bilinguale Betreuungskraft zur Orientierung bereitgestellt (etwa eine fremdsprachige Lehrkraft, ein Sozialpädagoge , ein pädagogisch versierter Dolmetscher oder Ähnliches)? b. Wenn ja, welche personellen Kräfte sind das explizit und wie werden diese pro Klasse finanziert? c. Wenn nein, warum nicht (Bitte erläutern.) Schulen, die Kinder ohne Deutschkenntnisse in Regelklassen der Klassenstufe 1 und 2 integrieren, erhalten zusätzlich zwei Lehrerwochenarbeitszeitstunden (WAZ) pro Kind für die Förderung dieser Kinder in Deutsch als Zweitsprache. Die zusätzliche Sprachförderung wird von Lehrkräften erteilt. Die Schulen entscheiden, ob sie bei individuellem Bedarf weitere Personen in den Unterricht zur Förderung der Kinder einbeziehen. Im Übrigen siehe Antworten zu 6. bis 6. d. und 7. bis 7. d. 10. Welche pädagogischen Angebote erhalten Kinder und Jugendliche in IVK und Basisklassen jenseits des DaZ-Unterrichts? (Bitte einzeln benennen und erläutern.) a. Wie werden diese Angebote personell abgedeckt? Drucksache 21/895 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Wie viele Wochenstunden sind dafür vorgesehen? c. Werden diese durch Sozialpädagogen begleitet? Kinder und Jugendliche in IVK erhalten in gleichem Umfang Unterricht wie Schülerinnen und Schüler in Regelklassen der entsprechenden Jahrgangsstufe. Der Unterrichtsumfang in Basisklassen entspricht dem einer Regelklasse der Jahrgangsstufe 5/6. Der Unterricht wird durch Lehrkräfte erteilt, siehe Antwort zu 4. bis 4. b. Da der Schwerpunkt des Unterrichts in IVK und Basisklassen auf dem Erwerb des Deutschen als Zweitsprache liegt, gelten in diesen Klassen nicht die Stundentafeln der entsprechenden Regelklassen. Über den Deutschunterricht hinaus werden Mathematik, Sport und Sachunterricht (in der Grundschule) beziehungsweise der Lernbereich Gesellschaft (in der Sekundarstufe I) sowie gegebenenfalls weitere Fächer wie Englisch, Kunst und Musik unterrichtet. Im Übrigen stehen den Kindern und Jugendlichen aus IVK und Basisklassen die pädagogischen Angebote einer Schule in gleicher Weise wie allen anderen Schülerinnen und Schülern offen, im Übrigen siehe Antwort zu 6. bis 6. d. 11. Werden den in IVK beziehungsweise Basisklassen beschulten Kindern und Jugendlichen, über den reinen Sprachunterricht hinaus, kulturell integrative Aktivitäten angeboten? a. Wenn ja, welche sind das im Einzelnen und mit wie vielen Wochenstunden sind diese berücksichtigt? (Bitte nach schulisch und außerschulisch getrennt angeben.) b. Welche Inhalte und Kompetenzen werden durch diese Angebote vermittelt? c. Wie werden diese Angebote personell begleitet und finanziert? Ja, die Schulen bieten in eigener Verantwortung aus den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen vielfältige über den Sprachunterricht hinausgehende Aktivitäten zur Integration der Kinder und Jugendlichen in IVK und Basisklassen an. Beispiele sind die Durchführung von Projekten im musisch-künstlerischen Bereich und zum Kennenlernen Hamburgs, Theater- und Kinobesuche, das Einstudieren und Aufführen von Theaterstücken, die Teilnahme dieser Schülerinnen und Schüler an Klassenfahrten und Exkursionen (zum Beispiel zum Bundestag in Berlin), ihre Vermittlung in Sportvereine oder die aktive Beteiligung an Stadtteilfesten. Zur Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen aus IVK in den Ganztag siehe Antwort zu 6. bis 6. d. Mit den Angeboten sollen Kompetenzen vermittelt werden, die den Schülerinnen und Schülern eine aktive Teilnahme am Schulleben und in der für sie neuen deutschsprachigen Lebenswelt ermöglichen. Darüber hinaus können die sozialräumlichen kulturell integrativen Angebote in den Stadtteilen von allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft und Status genutzt werden. Zudem werden im Rahmen des freiwilligen Engagements in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften den Kindern und Jugendlichen neben Hausaufgabenhilfe auch SpielSport - und Freizeitangebote unterbreitet. Siehe auch Drs. 20/13343 und 20/12559. 12. Wie werden Flüchtlingskinder in den IVK und Basisklassen, seitens des Senats, auf schulorganisatorischer Ebene in den Schulalltag und die Schülerschaft integriert? a. Welche Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen werden schulbehördlich ergriffen? Der Umgang mit Vielfalt und Differenz und die Auseinandersetzung mit Vorurteilen, Stereotypen sowie individueller und struktureller Diskriminierung gehört zu den Regelaufgaben der Schule im Rahmen des übergreifenden Aufgabengebiets „Interkulturelle Erziehung“, siehe die Hamburger Bildungspläne für Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien (http://www.hamburg.de/contentblob/2481804/data/aufgabegebietegs .pdf; http://www.hamburg.de/contentblob/2373350/data/aufgabengebiete-gymseki .pdf). Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung des Landesinstituts für Lehrer- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/895 5 bildung und Schulentwicklung (LI) unterstützt die Schulen durch umfangreiche Fortbildungsangebote und Beratungen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe (http://li.hamburg.de/bie/). b. Gibt es von der Schulbehörde zur Verbesserung der Integration im Schulalltag spezielle Handbücher beziehungsweise Leitfäden mit Empfehlungen, Vorschlägen, Hintergrundinformationen, Kontaktadressen zur Beratung, Q+A et cetera für die Schulleitungen und Lehrerschaft an Schulen mit IVK und Basisklassen? (Bitte Beispiele nennen und als PDFs der Antwort beifügen.) c. Wenn nein, warum nicht? (Bitte erläutern.) d. Welche Sensibilisierung und Kompetenzschulung gibt es für die gesamte Lehrerschaft an Schulstandorten mit IVK und Basisklassen zur gesamtschulischen Integration durch den Senat? Wie gestaltet sich das Fortbildungsangebot für Schulteams zu diesem Thema überhaupt? (Bitte ausführlich erläutern und Angebote, wenn möglich als PDF anhängen.) Das LI veröffentlicht zahlreiche Materialien mit Empfehlungen und Vorschlägen zum Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (zum Beispiel der im Mai 2015 veröffentlichte Materialordner „Das Konzept des ‚Grammatischen Geländers‘ für die Unterrichtspraxis “) und zur interkulturellen Schulentwicklung und führt zahlreiche zentrale und schulinterne Fortbildungsveranstaltungen und Weiterqualifizierungsmaßnahmen in beiden Bereichen durch (siehe das Fortbildungsverzeichnis des LI unter: http://li.hamburg.de/contentblob/3992104/data/pdf-li-programm-2015-16-1- halbjahr.pdf). Erstmals wird im Schuljahr 2015/2016 eine spezielle begleitende Fortbildungsreihe für Lehrkräfte aus IVK und Basisklassen gemeinsam durch das Referat Deutsch als Zweitsprache und die Beratungsstelle für Interkulturelle Erziehung angeboten .