BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8963 21. Wahlperiode 09.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 03.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Zuschüsse aus dem Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ – Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus“ für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei Demonstrationen Die Antworten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auf zwei Kleine Anfragen von Abgeordneten des Thüringer Landtags (Drs.- Nummern 6/816 und 6/946) haben ergeben, dass seit dem Jahr 2011 in 46 Fällen die Organisation sowie die Fahrt zu Gegendemonstrationen bei Demonstrationen aus Mitteln des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gefördert wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden aus Mitteln des Hamburger Landesprogramms „Hamburg mit Courage“ öffentliche Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen gewährt? 2. Wenn ja, a) wie viele und welche Fahrten wurden seit der Entstehung des Landesprogramms aus diesem in welcher Höhe gefördert? Wer war jeweils der Förderungsempfänger? Wann fanden die jeweiligen Demonstrationen statt und welchen Inhalt hatten diese? Wie war die jeweilige Gegendemonstration bezeichnet? b) liegen dem Senat Erkenntnisse vor, wonach Teilnehmer der geförderten Fahrten bei Gegendemonstrationen gewalttätig wurden oder Straftaten im Rahmen der Gegendemonstrationen begangen haben? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Strafanzeigen gegen die Teilnehmer der geförderten Fahrten gestellt und wegen welcher Straftat ? 3. Wie bewertet der Senat die Förderung von Fahrten zu Gegendemonstrationen aus öffentlichen Mitteln? Eine Förderung solcher Zwecke sieht der Senat nicht vor, siehe hierzu http://www.hamburg.de/landesprogramm/4304158/foerderrichtlinie/. Im Übrigen: entfällt .