BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8967 21. Wahlperiode 09.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 03.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Fernsehturm als Tourismusmagnet wiederbeleben und nutzen (IV) Der Wiedereröffnung des Fernsehturms ist Hamburg seit Ende vergangenen Jahres ein Stück näher gekommen. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete mehrfach darüber. Es ist erfreulich, dass durch die Initiativbereitschaft von Hamburger Bundestagsabgeordneten (Rüdiger Kruse und Johannes Kahrs) der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 18,5 Millionen Euro für die Sanierung des Hamburger Fernsehturms genehmigt hat. Die andere Hälfte der notwendigen Kosten soll demnach die Stadt Hamburg tragen. Laut „Hamburger Abendblatt“ sollen sich hierzu auch Vertreter des Senats sowie der Bürgermeister selbst positiv über die Finanzspritze geäußert haben. Nach rund sechs Monaten hört man jedoch nichts beziehungsweise wenig über den Verlauf der Planungen zur Sanierung des höchsten Hamburger Turms. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Bemühungen hat der Senat unternommen, um den Fernsehturm wiederzubeleben, das heißt, waren Vertreter des Senats an der Ausgestaltung und Planung der letztendlichen Finanzspritze durch den Bundestag beteiligt? Wenn ja, welche finanziellen und zeitlichen Verpflichtungen müssen von Hamburger Seite erbracht werden? Wenn nicht, hatten sie zumindest Kenntnis von einem solchen Antrag im Deutschen Bundestag? 2. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, wie in den Medien angekündigt, nun die andere Hälfte des für die Sanierung des Fernsehturms benötigten Betrages bereitstellen? Wenn ja, wann ist mit dem Sanierungsbeginn zu rechnen und wie lange wird sie dauern? Der Senat steht einer Wiedereröffnung der öffentlichen Teile des im Privateigentum befindlichen Hamburger Fernsehturms seit vielen Jahren positiv gegenüber und hat stets alle diesbezüglichen Bemühungen unterstützt, siehe dazu beispielhaft Drs. 20/5711 und 21/3588. Die jüngsten Bemühungen um eine finanzielle Förderung auf der Bundesebene waren dem Senat bekannt. Er ist – vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft – dazu bereit, einmalig gemeinsam mit dem Bund die notwendigen finanziellen Verpflichtungen für eine Sanierung der öffentlichen Bereiche zu übernehmen . Darüber hinaus nimmt der Senat zu fachlichen und politischen Meinungsbildungs - und Entscheidungsprozessen innerhalb des Deutschen Bundestages nicht Stellung. Im Übrigen siehe Drs. 21/7813. Drucksache 21/8967 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gibt es vonseiten des Senats Überlegungen bezüglich der Betreibergesellschaft für den Fernsehturm? Wenn ja, welche kommen derzeit konkret infrage und warum? 4. Wurde bisher die Stiftung „Fernsehturm Hamburg Aufwärts“ in die Überlegungen und Planungen für eine zukünftige Inbetriebnahme eingebunden ? Wenn ja, mit welchen konkreten Fragestellungen und Aufgaben? Wenn nicht, warum nicht? Die Planungen für eine zukünftige Inbetriebnahme und die Entscheidung über einen Betreiber obliegen ausschließlich der Deutsche Funkturm GmbH als Eigentümerin des Funkturms. Darüber hinaus hängen die weitergehenden konkreten Anforderungen auch hinsichtlich der Inbetriebnahme von Abstimmungsgesprächen zwischen den möglichen Zuwendungsgebern und dem Zuwendungsnehmer ab, die noch nicht abgeschlossen sind.