BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8976 21. Wahlperiode 12.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 04.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Regionalisierungsmittel Im Juni 2016 einigten sich Bund und Länder über die Fortführung und Aufstockung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diese Mittel dienen in erster Linie zur Finanzierung von Eisenbahnund S-Bahn-Verkehren, aber auch zur Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Ich frage den Senat: 1. Wie hoch waren die der Freien und Hansestadt Hamburg jährlich zustehenden Regionalisierungsmittel in den Jahren 2010 – 2016? Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) erhielt die Freie- und Hansestadt Hamburg (FHH) folgende jährliche Zuweisungen vom Bund: 2010 132.721.311,19 € 2011 134.712.130,86 € 2012 136.732.812,82 € 2013 138.783.805,01 € 2014 140.865.562,09 € 2015 142.978.545,52 € 2016 157.360.000,00 € 2. Wie wurden diese Regionalisierungsmittel verwendet? Bitte aufgliedern nach Leistungsbestellung, Managementaufwand, Investitionen in Verkehrsanlagen, Investitionen in Fahrzeuge und Tarifausgleiche für SPNV und übrigen ÖPNV, gesondert in Euro. Siehe Anlage. Gemäß RegG sind Verwendungsnachweise ab dem Jahr 2016 bis zum 30.09. des Folgejahres an den Bund zu senden. Diese Verwendungsnachweise enthalten grundsätzlich die in der Frage aufgeführten Kategorien, wobei Details der Zuordnungen derzeit zwischen Bund und Ländern festgelegt werden. Aufgrund dieser Unsicherheiten sowie der noch nicht vollständig abgeschlossenen Jahresabschlussarbeiten werden für das Jahr 2016 keine Beträge angegeben; die Größenordnung des Gesamtbetrags ist vergleichbar mit der des Vorjahres. 3. Wie entwickeln sich die der Freien und Hansestadt Hamburg jährlich zustehenden Regionalisierungsmittel in den Jahren 2017 – 2027? Gemäß RegG erhält die FHH folgende jährliche Zuweisungen vom Bund: 2017 163.205.760,00 € 2018 169.210.982,72 € Drucksache 21/8976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2019 175.379.514,79 € 2020 181.715.289,66 € 2021 188.222.329,46 € 2022 193.257.539,16 € 2023 198.413.032,38 € 2024 203.691.507,92 € 2025 209.095.722,75 € 2026 214.274.683,76 € 2027 219.572.340,36 € 4. Wie viele der unter 3. genannten Mittel sind bereits durch Verträge oder Beschlüsse der Bürgerschaft gebunden? Bitte aufgliedern (anders als in Drs. 21/8759) nach Leistungsbestellung, Managementaufwand, Investitionen in Verkehrsanlagen, Investitionen in Fahrzeuge und Tarifausgleiche für SPNV und übrigen ÖPNV, gesondert in Euro. Die Beschlüsse der Bürgerschaft, die die Ermächtigung für den Einsatz von Regionalisierungsmitteln erteilt, setzen in der Regel Obergrenzen für Mitteleinsätze, die durch vorwiegend über mehrere Jahre laufende Bescheide oder Verträge umgesetzt werden . Angesichts der Mehrjährigkeit und der damit verbundenen Unsicherheiten enthalten diese Bescheide oder Verträge in der Regel Anpassungsklauseln, die die Benennung konkreter belastbarer Zahlen nicht möglich machen. Im Sinn der Fragestellung sind folgende Aussagen möglich: Leistungsbestellungen: Für Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden bis zum Jahr 2027 Mitteleinsätze erforderlich, die in Verkehrsverträgen gebunden sind beziehungsweise sein werden. Unter Beibehaltung des aktuellen Leistungsvolumens und der aktuellen Rahmenbedingungen werden in Preisen von 2017 jährlich circa 102 Millionen Euro für SPNV-Bestellungen und circa 2,2 Millionen Euro für ÖPNV-Bestellungen aufzuwenden sein. Managementaufwand: Für Managementaufwand im SPNV und ÖPNV werden bis zum Jahr 2027 Mitteleinsätze erforderlich, die in Vereinbarungen zur Übernahme von Verlusten geregelt sind beziehungsweise sein werden. Unter Beibehaltung der aktuellen Rahmenbedingungen werden in Preisen von 2017 jährlich circa 10,5 Millionen Euro für diesen Block aufzuwenden sein. Investitionen in Verkehrsanlagen: Diese werden in der Regel über Zuwendungsbescheide mit benannten Höchstbeträgen finanziert. Konkrete Summen und jährliche Zuordnungen sind abhängig vom Bauverlauf. Die derzeit erlassenen Bescheide geben den Zuwendungsempfängern Zusagen über bis zu 82 Millionen Euro im Bereich SPNV und von 24 Millionen Euro im Bereich ÖPNV. Für Investitionen in Fahrzeuge sind für 2017 und 2018 jeweils Zahlungen von 520.000 Euro für den SPNV vereinbart. Für Tarifausgleiche sind derzeit keine Zahlungen vereinbart. Der Bereich Sonstiges enthält sowohl Maßnahmen im Zusammenhang mit Leistungsbestellungen (insbesondere Sicherheitsleistungen im Bereich von U- und S-Bahn) als auch Maßnahmen im Zusammenhang mit Investitionen in Verkehrsanlagen (insbesondere Planungsleistungen, die nicht als investiv zu werten sind). Für die derzeit vereinbarten Maßnahmen im Zusammenhang mit Leistungsbestellungen werden jährlich bis 2027 in Preisen von 2017 circa 10,2 Millionen Euro aufzuwenden sein. Für Maßnahmen im Zusammenhang mit Investitionen in Verkehrsanlagen geben die derzeit erlassenen Bescheide den Zuwendungsempfängern Zusagen über bis zu 107 Millionen Euro. Ve rw en du ng d er R eg io na lis ie ru ng sm itt el in d en J ah re n 20 10 b is 2 01 5 B er ei ch Ve rw en du ng sz w ec k 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 B es te llu ng en im S ch ie ne np er so ne nna hv er ke hr (S P N V ) 98 .5 43 .0 00 94 .0 35 .0 00 89 .2 83 .2 53 94 .4 41 .6 94 10 6. 72 2. 72 0 10 4. 99 0. 39 8 B es te llu ng en im öf fe nt lic he n P er so ne nn ah ve rk eh r (Ö P N V ) 15 9. 00 0 89 1. 00 0 46 0. 00 0 46 0. 00 0 36 1. 34 2 S P N V 4. 29 3. 00 0 4. 57 7. 00 0 8. 17 1. 35 8 8. 00 0. 00 0 7. 97 5. 33 4 8. 98 9. 37 6 Ö P N V S P N V 25 .4 15 .5 00 13 .8 04 .3 33 30 .2 30 .7 20 18 .5 56 .0 00 6. 75 6. 48 9 17 .4 85 .9 58 Ö P N V S P N V Ö P N V 43 .5 00 S P N V 1. 20 5. 00 0 2. 60 6. 00 0 2. 06 4. 14 4 2. 00 0. 00 0 96 0. 00 0 Ö P N V 5. 08 5. 06 2 5. 31 1. 00 0 11 .6 64 .3 06 7. 42 7. 33 5 7. 11 0. 75 3 Su m m e: 1 3 4 .7 4 4 .0 6 2 € 1 2 1 .2 2 4 .3 3 3 € 1 3 0 .2 0 9 .4 7 6 € 1 3 5 .1 2 2 .0 0 0 € 1 3 0 .2 0 3 .2 1 9 € 1 3 8 .5 7 6 .4 8 5 € So ns tig es B e tr ä g e i n € In ve st iti on en in Fa hr ze ug e Ta rif au sg le ic he Le is tu ng sb es te llu ng en M an ag em en ta uf w an d In ve st iti on en in Ve rk eh rs an la ge n Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8976 3 Anlage 8976ska_Text 8976ska_Anlage