BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8978 21. Wahlperiode 12.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 04.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Kapazität des Hauptbahnhofs nach Inbetriebnahme der Linien S4 und S32 In den nächsten Jahren sollen mit der S4 (Inbetriebnahme ab 2024) und der S32 (frühestens ab 2019) zwei weitere Linien im Zehn-Minuten-Takt den Hamburger Hauptbahnhof benutzen. Damit ergibt sich derzeit rechnerisch eine Zugfolgezeit von 3 1/3 Minuten je Richtung, nach Inbetriebnahme der beiden neuen Linien 2,5 Minuten. Diese Zeiten sind äußerst knapp, da der nachfolgende Zug erst an den Bahnsteig fahren kann, wenn der vorausfahrende Zug das Gleis vollständig verlassen hat (Ausfahrsignal fällt auf Halt). Eine geringfügige Haltezeitüberschreitung kann schon einen Rückstau auslösen, insbesondere für Züge in der südöstlichen Einfahrt. Bei den S-Bahnen in den Städten München und Stuttgart bestehen zusätzliche Infrastruktureinrichtungen, um eine derart dichte Zugfolge zu bewältigen: In Stuttgart werden S-Bahn-Züge mithilfe des Vorsichtssignals (Zs7) an den noch in der Haltestelle stehenden oder diese verlassenden Zug herangeführt. Besonders vor dem Hintergrund des Unfalls von Bad Aibling ist eine solche Lösung mittlerweile wohl nicht mehr genehmigungsfähig. In München wird zu diesem Zweck die bewährte Linienzugbeeinflussung (LZB) in Kombination mit dem Verfahren CIR-Elke II (Computer Integrated Railroading – Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Kernnetz) genutzt. Ich frage den Senat: Ziel des Senats ist die nachhaltige Erhöhung des Anteils öffentlicher Verkehrsmittel am Modal Split durch Schaffung eines attraktiven Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Hierzu gehört unter anderem die Erhöhung der Kapazitäten im bestehenden S-Bahn-Netz durch Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge, mit denen voraussichtlich der Anteil sogenannter Langzüge auf der hochfrequentierten Linie S3 zwischen der Hamburger Innenstadt und Harburg/Neugraben erhöht und die Platzkapazität für die Fahrgäste verlässlich ausgeweitet werden kann. Außerdem können künftig alle Fahrten der S11 Blankenese – Poppenbüttel und der S2 Altona – Bergedorf mit aus sechs Wagen bestehenden Vollzügen (bisher kommen dort vermehrt Kurzzüge mit nur drei Wagen zum Einsatz) angeboten werden. Der langfristigen Stärkung des ÖPNV dienen die geplanten Netzausbaumaßnahmen (neue Linie S4-Ost Altona – Bad Oldesloe, Verlängerung S21 bis Kaltenkirchen, U4-Verlängerung Horner Geest und Neubau der U5). Drucksache 21/8978 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Welche Notwendigkeit sieht der Senat, die Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Teils des Hamburger Hauptbahnhofs im Hinblick auf die zusätzliche Belastung durch die Linien S4 und S32 zu erhöhen? Keine. Die für den S-Bahn-Verkehr im Hamburger Hauptbahnhof je Fahrtrichtung zur Verfügung stehenden zwei Gleise können das avisierte Acht-Liniennetz der S-Bahn (S1 – S4, S11, S21, S31 und S32), das in Zeiten maximaler Belastung (Hauptverkehrszeiten ) je Bahnsteiggleis zu einer Zugfolge von durchschnittlich 2,5 Minuten führt, problemlos bewältigen. Die Züge werden am Hauptbahnhof beziehungsweise im City-Tunnel und auf der Verbindungsbahn im Zwei-Minuten-Takt verkehren. 2. Welche Planungen haben der Senat und das Infrastrukturunternehmen DB Netz zur infrastrukturellen Kapazitätserhöhung des Hamburger Hauptbahnhofs? Siehe Antwort zu 1. Zudem ist im Rahmen des sogenannten 6-Punkte-Plans (siehe Drs. 21/7859) vorgesehen, Maßnahmen zur Reduktion von Störeinflüssen auf das S-Bahn-System zu ergreifen. Hierzu gehört im Bereich des Hautbahnhofs die Neuordnung der Gleichstromversorgung der S-Bahn Hamburg um bei etwaigen Vollsperrungen des Hauptbahnhofs inklusive Abschaltung der Gleichstromversorgung Zugfahrten „stadtauswärts“ zumindest auf allen Gleisen der benachbarten Stationen Berliner Tor, Hammerbrook, Stadthausbrücke und Dammtor beginnen und enden lassen zu können . Durch Umbau der Stromspeiseanlage können auf diese Weise negative Auswirkungen einer Sperrung für Fahrgäste räumlich wesentlich verkleinert werden. Für den Fern- und Regionalbahnteil (Gleise 5 bis 14) werden mögliche Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung gegenwärtig im Rahmen einer Untersuchung zum Eisenbahnknoten Hamburg des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet, deren Ergebnisse voraussichtlich bis Jahresende 2017 vorliegen sollen. 3. Wann sollen die Planungsarbeiten und wann sollen Bauarbeiten der Maßnahmen zu Nummer 2. beginnen? 4. Zu welchen Anteilen verteilen sich die möglichen Kosten auf den Hamburger Senat und das Infrastrukturunternehmen? Einzelne Maßnahmen des 6-Punkte-Plans wurden bereits begonnen. Zur Maßnahme „Neuordnung der Gleichstromversorgung am Hauptbahnhof“ laufen derzeit vorbereitende Untersuchungen, um das genaue Aufwands- und Kostenvolumen zu bestimmen . Die aktuellen Aktivitäten sind derzeit auf die Grundlagenermittlung beschränkt und werden im Rahmen der zwischen dem Bund, der DB AG und der Freien und Hansestadt Hamburg abzuschließenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung abgestimmt . Eine Umsetzung ist gegebenenfalls erst nach Abschluss der neuen Leistungsund Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit den dann zur Verfügung stehenden freien Mittel ab den Jahren 2020 fortfolgende möglich.