BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8989 21. Wahlperiode 12.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Subunternehmerkontrollen von Wach- und Sicherheitsdienstleistern in Erstaufnahmen Gemäß der im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegten „Vereinbarung(en) zum Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Duldungsantragsteller gemäß Anlage 2“ und der darin in Anlage 1 enthaltenen Leistungsbeschreibung für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung werden die Auftragnehmer unter Punkt 2.13 fortfolgende zu unterschiedlichen Mindestauflagen hinsichtlich der Sicherheit und Objektkontrolle verpflichtet. Gemäß § 8 der oben genannten Verträge, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sollte dieser Subunternehmen beauftragen, die von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Anforderungen zum Betrieb der Einrichtung auch von den Subunternehmen einzufordern. Ferner unterliegt der Einsatz von Wach- und Sicherheitsdienstleistern einem Zustimmungsvorbehalt der Freien und Hansestadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele und welche der im Bereich der Erstaufnahme eingesetzten Sicherheitsdienstleister setzen aktuell Subunternehmen ein und an jeweils welchen Standorten? 2. Wurde der Einsatz der Subunternehmer genehmigt? Wenn ja, wann, durch wen und für welche Subunternehmen? Wenn nein, warum nicht? 3. Prüft der Senat, ob ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen Subunternehmen einsetzt? Wenn ja, in welchem Umfang und wann erfolgte die letzte Überprüfung? Wenn nein, warum nicht? Wie stellt der Senat die Erfüllung des § 8 Betreibervertrags sicher? Von den Betreibern sind derzeit nur Sicherheitsdienste beauftragt, die sich verpflichtet haben, sich keiner Subunternehmer zu bedienen. Die Einhaltung dieser vertraglichen Verpflichtung obliegt zuvorderst den Betreibern als unmittelbaren Vertragspartnern der Sicherheits- und Wachdienstunternehmen. Eine Überprüfung durch die zuständige Behörde erfolgt durch Stichproben im laufenden Betrieb und insbesondere bei Verdachtsfällen . Nachdem der zuständigen Behörde Informationen darüber bekannt wurden, dass an einem Standort ohne vorherige Genehmigung Subunternehmen beschäftigt wurden, Drucksache 21/8989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erfolgte am 28. April 2017 eine Überprüfung zusammen mit dem Betreiber f & w fördern und wohnen AöR (f&w). Bei dieser Überprüfung der vor Ort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wach- und Sicherheitsdienste hat sich der Verdacht bestätigt. Der Betreiber hat den Einsatz des Subunternehmens umgehend beendet und gleichzeitig dem Hauptunternehmer eine Abmahnung ausgesprochen.