BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8990 21. Wahlperiode 12.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Kontrollen von Wach- und Sicherheitsdienstleistern in Erstaufnahmen Gemäß der im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegten „Vereinbarung(en) zum Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Duldungsantragsteller gemäß Anlage 2“ und der darin in Anlage 1 enthaltenen Leistungsbeschreibung für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung werden die Auftragnehmer unter Punkt 2.13 fortfolgende zu unterschiedlichen Mindestauflagen hinsichtlich der Sicherheit und Objektkontrolle verpflichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Unterkunftsbetreiber wie folgt: 1. Gibt es Kontrollen über die Anwesenheit der vertraglich vereinbarten Anzahl von Sicherheitsmitarbeitern in den jeweiligen Einrichtungen? Wenn ja, a. durch wen finden die Kontrollen statt? Die Kontrolle der Anwesenheit der vertraglich vereinbarten Anzahl von Sicherheitsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern erfolgt durch die Betreiber mit dem Personal verschiedener Aufgabenbereiche (Objekt- und Unterkunftsleitung, Sicherheitsbeauftragte , Schichtleitung und einigen benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern). Im Rahmen der Standortbetreuung durch die zuständige Behörde erfolgt in den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) eine Überprüfung der vertraglich zugesicherten Schichtstärken. Diese werden mit den im Rahmen des Controllings erhobenen Daten über die im Tages- und Nachtdienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes abgeglichen. Bei Abweichungen wird über die Betreiber auf die Einhaltung der mit dem Sicherheitsdienst vertraglich vereinbarten Schichtstärken hingewirkt . b. wie häufig finden diese Kontrollen statt? Die Kontrollen finden durch die Betreiber kontinuierlich, jedoch unterschiedlich häufig, statt, das heißt, in unregelmäßigen wie auch in regelmäßigen Abständen. Gleiches gilt für die Kontrollen der zuständigen Behörde. c. sind diese Kontrollen angemeldet? Nein, die Kontrollen der Betreiber und der zuständigen Behörde finden grundsätzlich unangemeldet statt. Lediglich ein Betreiber führt zusätzlich zu den unangemeldeten Stichproben schriftlich angemeldete Stichproben durch. d. finden diese Kontrollen auch bei unterschiedlichen Schichten statt? Drucksache 21/8990 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Kontrollen finden zu unterschiedlichen Zeiten statt. Während ein Betreiber Kontrollen in der Regel nur in der Tagesschicht durchführt, kontrollieren andere Betreiber rund um die Uhr und in unterschiedlichen Schichten. Ein Betreiber kontrolliert in jeder Schicht. Auch die Kontrollen der zuständigen Behörde finden unregelmäßig und in unterschiedlichen Schichten statt. e. wann fanden diese Kontrollen in den Jahren 2015 – 2017 statt (bitte nach Einrichtung, Datum und Wachdienst aufschlüsseln)? Bei f & w fördern und wohnen AöR (f&w), bei der ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH (ASB), beim DRK – Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. (DRK Harburg) und beim Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH (Maltester) werden die Kontrollen nicht gesondert dokumentiert. Eventuell festgestellte Abweichungen werden umgehend mit dem jeweiligen Auftragnehmer besprochen und abgestellt. Sämtliche täglich durchgeführten Kontrollen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der EA Hellmesbergerweg werden seit Inbetriebnahme der EA am 9. Februar 2016 durch die Sicherheitsfirma SECURA-Personal Dienstleistungs GmbH & Co. KG im Wachbericht protokolliert. Der Betreiber Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) führte durch die Quartiersleitung unangekündigte und unregelmäßige Stichproben, teils mit täglichen Anwesenheitskontrollen des Sicherheitsdienstleisters SECURA in den EA Kieler Straße (seit Inbetriebnahme 9. Oktober 2015) und Fiersbarg (seit Inbetriebnahme 15. Mai 2016) durch. Weiterhin wurden zwischen September 2016 und März 2017 die in der EA Wendenstraße täglich durchgeführten Anwesenheitskontrollen durch Unterschrift bestätigt. Seit 2015 wurden Kontrollen der zuständigen Behörde im Rahmen der Überprüfungen der EA in unregelmäßigen Abständen durchgeführt, die nicht dokumentiert wurden. Eine Dokumentation der Kontrollen in unregelmäßigen Abständen erfolgt seit März 2017: Datum der Kontrolle EA Wachdienst 16.03.2017 Oktaviostraße W.I.S 16.03.2017 Jenfelder Moorpark WEKO 16.03.2017 Neuer Höltigbaum Sicherheit Nord 16.03.2017 Holstenhofweg WEKO 17.03.2017 Richard-Reme-Haus Stolzenburg 17.03.2017 Helmesbergerweg SECURA 17.03.2017 Fiersbarg SECURA 19.03.2017 Heselstücken WEKO 19.03.2017 Grellkamp WEKO 20.03.2017 Vogt-Kölln-Straße WEKO 20.03.2017 Niendorfer Straße WEKO 21.03.2017 Papenreye Elb Security 21.03.2017 Schmiedekoppel Elb Security 22.03.2017 Flagentwiet WEKO 24.03.2017 Neuland I WEKO 24.03.2017 Geutensweg WEKO 28.03.2017 Kurdamm W.I.S 28.03.2017 Dratelnstraße WEKO 29.03.2017 Kieler Straße SECURA 31.03.2017 Kaltenkirchener Straße Kötter 05.04.2017 Osterade Pütz Security 07.04.2017 Schnackenburgallee WEKO 19.04.2017 Harburger Poststraße WEKO Wenn nein, f. wie stellt der Senat sicher, dass die vereinbarten Personalstärken eingehalten werden? Entfällt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8990 3 2. Gibt es Kontrollen der Mitarbeiter der Sicherheitsdienste hinsichtlich Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug und Ähnlichem? a. Wenn ja, wie oft finden diese Kontrollen statt? Wann erfolgten sie zuletzt für jeweils welche Einrichtung und mit jeweils welchem Ergebnis? Falls Verstöße bekannt wurden, welche Konsequenzen waren die Folge? b. Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Bundesbehörde hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) grundsätzlich in allen Branchen Prüfungen nach § 2 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchführt. EA werden in der Statistik der FKS nicht gesondert erfasst. Daher ist einer Aussage zu Prüfungen der FKS in EA nicht möglich. Die Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) erfolgen stichprobenartig in unregelmäßigen Abständen in den EA. Die zuständige Behörde hat über Kontrollen in den EA Rugenbarg und Fiersbarg Kenntnis erlangt. Die Betreiber sind im Übrigen verpflichtet, nur Sicherheitsunternehmen zu beauftragen , die ausschließlich sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal einsetzen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch die Betreiber regelmäßig überprüft. 3. Hat der Senat Kenntnis von falschen Stundenabrechnungen durch Sicherheitsdienstleister? Wenn ja: a. In wie vielen Fällen hat der Senat Kenntnis erlangt und welche Schritte wurden unternommen? b. Gab es in derartigen Fällen Rückforderungen gegenüber den Sicherheitsdienstleistern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe? Derzeit prüft die zuständige Behörde aufgrund eines Anfangsverdachts die Abrechnungen eines Sicherheitsunternehmens. Das Ergebnis der Prüfung steht noch aus. 4. Welche Sicherheitsdienstleister sind aus welchen Gründen nicht mehr in städtischen Erstaufnahmeeinrichtungen tätig? Bei f&w wurden zwei Dienstleister wegen regulärem Vertragsende beziehungsweise Uneinigkeiten in der Vertragsgestaltung nicht weiter eingesetzt. Beim Betreiber JUH erfolgte im Jahr 2015 aus Kostengründen ein Wechsel des Sicherheitsdienstleisters. Die Namen werden zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse nicht genannt.