BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9007 21. Wahlperiode 12.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 05.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Auswirkungen hat eine Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung auf 30 Jahre auf den Bau von Sozialwohnungen? (II) Senatorin Dr. Stapelfeldt sagte am 13.4.2017 im Interview „Bauen wie vor 100 Jahren“ in der „Hamburger Morgenpost“, ihr Ziel sei es, die Mietpreisund Belegungsbindung für den Sozialwohnungsbau von 15 auf 30 Jahre zu verlängern. Mit dieser Äußerung hat Senatorin Dr. Stapelfeldt eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema eröffnet. Umso unverständlicher ist die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/8826), in der einzig auf eine noch „nicht abgeschlossene Prüfung“ verwiesen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was sind die Gründe, warum Senatorin Dr. Stapelfeldt die Mietpreis- und Belegungsbindung von 15 auf 30 Jahre im sozialen Wohnungsbau verlängern möchte? Angesichts der auslaufenden Bindungen im Sozialwohnungsbestand prüft die zuständige Fachbehörde, mit welchen Mitteln bezahlbarer Wohnraum gesichert werden kann. Auch die Verlängerung von Bindungsdauern wird in diesem Kontext geprüft. Im Übrigen siehe Drs. 21/8826. 2. Warum hat Senatorin Dr. Stapelfeldt mit ihrer Äußerung in der „Hamburger Morgenpost“ Anfang April eine öffentliche Diskussion zum Thema Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung auf 30 Jahre gerade zu diesem Zeitpunkt entfacht? 3. Seit wann prüft die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung? 4. Wer hat eine Prüfung dazu angestoßen und warum? 5. Wer prüft die Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung konkret und warum? Die zuständige Fachbehörde prüft die Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung im Rahmen des Ersuchens der Bürgerschaft aus Drs. 21/7012. 6. Welche Fragestellungen werden im Rahmen der Prüfung beantwortet (zum Beispiel Verhältnis von hohen Umweltstandards zu langen Mietpreis - und Belegungsbindungen)? Siehe Antwort zu 1. 7. Werden externe Berater mit in die Prüfung einbezogen? Wenn ja, wer, in welchem Umfang und warum? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/9007 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Inwieweit sind die wohnungswirtschaftlichen Verbände mit in die Prüfung eingebunden? 9. Inwieweit ist die SAGA mit in die Prüfung eingebunden? 10. Wann ist mit einem Abschluss der Prüfung zu rechnen? 11. Gibt es Aussagen der wohnungswirtschaftlichen Verbände, für wie geeignet sie die jetzigen Fördermöglichkeiten der IFB und damit den derzeitigen optionalen Laufzeitansatz von 15, 20 oder 30 Jahren halten (zum Beispiel Positionspapiere)? Wenn ja, welche? 12. Gibt es Kundenbefragungen der IFB zu den derzeitigen Fördermöglichkeiten ? Wenn ja, wie sind diese ausgefallen (zum Beispiel Laufzeiten, Umweltstandards et cetera)? Wenn nein, warum nicht? Die Möglichkeit einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung wird mit den Partnern des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg diskutiert. Positionspapiere der Verbände zu diesem Thema liegen dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 5.