BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9012 21. Wahlperiode 02.06.17 Große Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 08.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungspolitik für Benachteiligte in Hamburg Die Wohnungspolitik des Hamburger Senats ist in den vergangenen Jahren davon geprägt, aufgestaute Probleme (Mangel von einigen Zehntausend Wohnungen, Mietenexplosion, Segregations- und Gentrifizierungstendenzen, steigende Obdachlosenzahlen mit zunehmender Verelendung et cetera) in Teilen immerhin zu erkennen und auch anzugehen. Allerdings erfolgt vieles deutlich zu spät und oft genug nur halbherzig und bleibt damit bei zentralen Fragen hinter den Erfordernissen weit zurück. Dabei ist „die Wohnungsfrage“ eine der zentralen Fragen, wenn nicht der Dollpunkt, an dem sich die soziale Ausrichtung der Politik, der Versuch des Schließens der immer weiter aufgehenden Arm-Reich-Schere und damit auch die allgemeine Zufriedenheit breiter Teile der Bevölkerung entscheidet. Trotz aller Bemühungen des Senats, die eigene Wohnungspolitik als die beste im bundesdeutschen Vergleich erscheinen zu lassen, lässt sich festhalten, dass noch immer viel zu wenige Wohnungen gebaut werden, insbesondere im preisgünstigen Segment, der Neubau nicht einmal mit dem Bevölkerungszuwachs Schritt hält, die Mieten und – als weiterer Indikator – die Eigentumspreise unverändert hoch über den durchschnittlichen Einkommenssteigerungen liegen und Verdrängung von Mietern/-innen aus ihren Quartieren anhält; mit dem fragwürdigen Ergebnis, dass die innenstadtnahen Quartiere zunehmend den Gutverdienenden, die Peripherie für die Geringverdiener/ -innen und benachteiligten Gruppen vorbehalten sind. Besonders angespannt ist die Lage für Menschen, die über ein geringes oder gar kein regelmäßiges Einkommen verfügen. Für diesen Kreis wirkt sich die Katastrophe auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig negativ aus. Von daher muss ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Instrumente der Wohnungspolitik gerichtet werden, die der Senat anwendet, aber eben nicht ausschöpft ; von gesetzlichen Veränderungen, mehr Personal und dem Versuch einer konsequenten Schließung der aufgehenden Arm-Reich-Schere noch gar nicht zu sprechen. Hier soll daher der Fokus auf der Gruppe der vordringlich Wohnungssuchenden liegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Hamburg wächst und wird auch weiterhin eine Stadt für alle Menschen sein. Voraussetzung dafür ist, dass für alle Einkommensgruppen bezahlbarer Wohnraum verfügbar Drucksache 21/9012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ist. Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist allerdings angespannt. Dies wirkt sich auch auf die Versorgung von sozialwohnungsberechtigten Haushalten und vordringlich Wohnungssuchenden aus. Der Senat nimmt die Herausforderung an, das Angebot von bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Haushalte mit mittleren und kleinen Einkommen weiter zu erhöhen und gleichzeitig die Versorgung vordringlich Wohnungssuchender weiter zu verbessern . Angesichts von über 9.000 unversorgten vordringlich wohnungsuchenden Haushalten zum 31. Dezember 2016 besteht unbestrittener Handlungsbedarf. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass diese Haushalte in aller Regel nicht obdachlos sind. Vielmehr war ein Anteil von rund 4.200 Haushalten in öffentlich-rechtlicher Unterbringung oder anderen Unterbringungseinrichtungen (Wohnungslose und Zuwanderer mit Bleiberecht ). Lediglich 415 Haushalte, die im Besitz einer Dringlichkeitsbestätigung1 waren, waren dagegen obdachlos. Hinsichtlich der Zahl der unversorgten Haushalte wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass sich die vordringlich Wohnungsuchenden grundsätzlich auch im ungebundenen Wohnungsbestand versorgen können. Dies macht sich in den Fallzahlen nicht bemerkbar, da in diesen Fällen eine Rücksendung der Wohnberechtigungsscheine an die Bezirksämter nicht erfolgt und diese bereits mit Wohnraum versorgten Haushalte daher weiter in der Statistik verbleiben. Mit dem Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum (Drs. 21/2905) hat der Senat umfangreiche Maßnahmen gebündelt. Darunter unter anderem die Erhöhung der Wohnraumförderung für den Neubau von 300 Wohnungen jährlich für vordringlich Wohnungsuchende, die Kooperationsverträge mit Genossenschaften oder spezielle Konzeptausschreibungen für Grundstücke mit ausschließlich für vordringlich Wohnungsuchende gebundenen WA-Wohnungen. Auch die jährliche Versorgungsverpflichtung der SAGA wurde um 300 auf nunmehr 2.000 vordringlich wohnungsuchende Haushalte, davon 1.000 wohnungslose Haushalte, erhöht. Die SAGA erfüllt ihre Versorgungsverpflichtungen sowohl für vordringlich Wohnungsuchende insgesamt als auch für Wohnungs-/ Obdachlose regelmäßig zu über 100 Prozent. Bei einem Bestand von 131.617 Wohnungen und einer derzeitigen Fluktuation von derzeit 6,1 Prozent bedeutet das, dass rund jede vierte Wohnung der SAGA an einen vordringlich Wohnungsuchenden vermietet wird. Insgesamt hat die SAGA eine wichtige Versorgungsleistung in Bezug auf vordringlich Wohnungsuchende. Seit Vertragsabschluss im Jahr 2004 hat die SAGA insgesamt 21.696 vordringlich Wohnungsuchende Haushalte mit Wohnraum versorgt. Die sowohl kurz- als auch langfristig angelegten Maßnahmen des Gesamtkonzeptes sind in der Umsetzungsphase und werden kooperativ mit der Wohnungswirtschaft im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg und weiteren Akteuren realisiert . Des Weiteren stehen insbesondere auch die freifinanzierten Wohnungsbestände der SAGA und der Wohnungsbaugenossenschaften mit insgesamt rund 265.000 1 In Hamburg gibt es verschiedene Wohnberechtigungsscheine: Wohnberechtigungsscheine nach § 16 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG)/§ 5 Hamburgisches Wohnungsbindungsgesetz, sogenannte §-5-Scheine, Dringlichkeitsscheine und Dringlichkeitsbestätigungen. Ein sogenannter §-5-Schein berechtigt zum Bezug einer Wohnung mit einem allgemeinen Belegungsrecht (WS-Bindung). Dringlichkeitsscheine und Dringlichkeitsbestätigungen berechtigen zum Bezug einer Wohnung mit Benennungsrecht der Bezirksämter (WA-Bindung für vordringlich Wohnungsuchende). Grundsätzlich antragsberechtigt für einen §-5-Schein sind Haushalte, die die maßgeblichen Einkommensgrenzen (siehe § 8 HmbWoFG) in Verbindung mit der Verordnung zur Festlegung der Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG nicht überschreiten . Antragsberechtigt für einen Dringlichkeitsschein sind Wohnungsuchende, die nachweislich seit mehr als drei Jahren ununterbrochen mit alleiniger beziehungsweise Hauptwohnung in Hamburg gemeldet sind, die aufgrund ihrer besonderen Lebensumstände dringend auf eine angemessene Wohnung angewiesen und allein nicht in der Lage sind, selbst eine Wohnung zu finden und die einer der Fallgruppen der Fachanweisung für vordringlich Wohnungsuchende zuzuordnen sind. Berechtigt für eine Dringlichkeitsbestätigung sind von Wohnungslosigkeit Betroffene. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9012 3 Wohneinheiten zur Verfügung, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Hinzu kommen die Wohnungen, die von Stiftungen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Dies stellt bereits heute eine solide Basis an bezahlbarem Wohnraum auch für vordringlich Wohnungssuchende in Hamburg dar. Hinzu kommt, dass mit dem seit 2011 intensivierten Wohnungsbau der Wohnungsmarkt auch den genannten Zielgruppen zugutekommt. Verschiedene Instrumente haben zu den Erfolgszahlen im Wohnungsbau beigetragen, so unter anderem auch die Wohnraumförderprogramme des Senats. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung ist in Hamburg in den letzten Jahren deutlich angestiegen. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden jeweils mehr als 2.000 Wohnungen jedes Jahr fertiggestellt, seit 2011 wurden jährlich Förderungen für über 2.000 mietpreis - und belegungsgebundene Neubauwohnungen gewährt. Mit dem Programmjahr 2017 wurde die Förderung auf jährlich 3.000 Neubaumietwohnungen mit Mietpreisund Belegungsbindungen noch einmal intensiviert. Darüber hinaus wird mit einer Modernisierungsförderung auf hohem Niveau zusätzlich der Wohnungsbestand kontinuierlich und sozialverträglich angepasst werden. Der Senat misst außerdem dem Mieterschutz und dem Wohnraumschutz einen hohen Stellenwert bei und nutzt konsequent die gesetzlichen Möglichkeiten zur Begrenzung von Mieten sowie zum Milieuschutz . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) und der SAGA – wie folgt: 1. Wie viele Wohneinheiten (WE) wurden im Jahre 2016 fertiggestellt? Im Jahr 2016 wurden 7.722 Wohnungen fertiggestellt. 1.1. Wie viele davon waren a) öffentlich geförderte oder b) privat finanzierte Mietwohnungen, wie viele c) Eigentumswohnungen? Es wurden 2.433 öffentlich geförderte Wohnungen fertiggestellt, davon 2.127 Wohnungen im 1. Förderweg und 306 Wohnungen im 2. Förderweg. Daten zu privat finanzierten Mietwohnungen liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Von den 7.722 fertiggestellten Wohnungen waren 2.507 Wohnungen in Gebäuden mit Eigentumswohnungen. 2. Wie viele Zimmer haben jeweils die im 1. Förderweg in 2015 und 2016 entstandenen Sozialwohnungen? Zimmerzahl Wohnungszahl 2015 2016 1 81 182 1,5 75 64 2 1.156 1.069 2,5 16 62 3 575 486 3,5 0 0 4 223 227 4,5 0 0 5 19 9 5,5 2 0 6 und mehr 3 28 Gesamt 2.150 2.127 Quelle: IFB Drucksache 21/9012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3. Wie verlief die Entwicklung des Bestands öffentlich geförderter Wohnungen mit Bindungen für vordringlich Wohnungssuchende von 2000 bis 2016? Mit der Bitte um jährliche Auslistung. 4. Von welcher Prognose geht der Senat aus, wie sich der Bestand öffentlich geförderter Wohnungen mit Bindungen für vordringlich Wohnungssuchende von 2017 bis 2030 entwickeln wird? 4.1. Auf welchen Annahmen und Grundlagen fußt diese Prognose? Unter der Annahme, dass das Förderprogramm Ankauf von Belegungsbindungen (jährlich 100 Wohnungen) und die vom Senat bereitgestellte Kapazität für die Förderung von jährlich 300 WA-Wohnungen voll ausgeschöpft werden, wird sich der WA- Wohnungsbestand voraussichtlich gemäß nachfolgender Tabelle entwickeln. Die Übersicht stellt lediglich eine Hochrechnung der zuständigen Behörde auf der Grundlage der Wohnraumdatei (AWON II) der Bezirksämter dar. Hinzu kommt der Kooperationsvertrag mit der SAGA, durch den mehr Haushalte untergebracht werden. Durch die feste Versorgungsquote von 2.000 Haushalten pro Jahr, wird nicht – wie sonst üblich – die Fluktuationsquote im Verhältnis zu den bestehenden WA-gebundenen Wohnungen angesetzt. Folgende Tabelle zeigt, dass alleine in den Jahren 2015 bis 2020 die SAGA rund 7.400 Haushalte zusätzlich unterbringt. Jahr Feste Versorgungsquote der SAGA Bestand an WAgebunden SAGA- Wohnungen Bei einer Fluktuationsquote von 6,1% von der SAGA bereitzustellende Wohnungen Aufgrund der festen Versorgungsquote zusätzlich zu versorgende Haushalte durch die SAGA 2015 1.700 15.180 925,98 774 2016 2.000 12.880 785,68 1.214 2017 2.000 11.390 694,79 1.305 2018 2.000 10.860 662,46 1.338 2019 2.000 10.330 630,13 1.370 2020 2.000 9.880 602,68 1.397 Gesamt: 7.398 Quelle: Berechnung Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), vergleiche Drs. 21/2905 Diese zusätzlichen versorgten Haushalte müssen der unten stehenden Tabelle hinzugefügt werden, weshalb die bloße Darstellung der Anzahl bestehender Wohnung mit WA-Bindungen nur eine Teilmenge zeigt. Jahr Anzahl Wohnungen 2017 37.900 2018 36.200 2019 35.100 2020 33.200 2021 30.200 2022 29.000 2023 28.000 2024 25.800 2025 24.800 2026 24.600 2027 24.200 2028 23.300 2029 22.700 2030 22.400 Quelle: Berechnung BSW 5. Wie viele der im Jahr 2016 noch vorhandenen Mietwohnungen mit Bindungen für vordringlich Wohnungssuchende liegen in Freistellungsgebieten und wie entwickeln sich diese Zahlen bis 2030? Bestand der für vordringlich Wohnungsuchende gebundenen Wohnungen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9012 5 Gebiet Wohnungsbestand 2016 Prognose für 2030 Mümmelmannsberg 3.090 452 Neuallermöhe-West 1.175 452 Steilshoop 1.778 789 Wilhelmsburg 3.122 1.470 Quelle: Bezirksämter Die Gebietsfreistellungen für die Stadtteile Mümmelmannsberg, Neuallermöhe-West, Steilshoop und Wilhelmsburg gelten lediglich für Sozialwohnungen, die bis Ende 2002 gefördert wurden. Alle danach geförderten Wohnungen sind grundsätzlich bindungskonform zu belegen. 6. Wie viele der seit 2012 mit öffentlichen Mitteln geförderten mietpreisgebundenen Mietwohnungen befinden sich gegenwärtig in Freistellungsgebieten ? Bitte nach den betreffenden Stadtteilen aufschlüsseln. Jahr Neubau Wilhelmsburg * Modernisierung ** 2012 15 205 2013 36 826 2014 72 240 2015 34 248 2016 40 985 * Geförderter Mietwohnungsneubau mit Mietpreisbindung. In Mümmelmannsberg, Neuallermöhe -West und Steilshoop wurden seit 2012 keine Bewilligungen für Neubau ausgesprochen . ** Diese Zahlen umfassen geförderte Modernisierungen mit anschließender Mietpreisbindung in Wilhelmsburg und den Großwohnsiedlungen. Gesonderte Zahlen für die Freistellungsgebiete Mümmelmannsberg, Neuallermöhe-West und Steilshoop werden nicht erfasst. Quelle: IFB 6.1. Wie viele dieser geförderten Mietwohnungen sind an den vorgesehenen Personenkreis und wie viele an Einkommensüberschreiter/ -innen vermietet? Statistisch erfasst wird die Zahl der insgesamt an Berechtigte (Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen ) und Einkommensüberschreiter vergebenen Sozialwohnungen in den unter der Antwort zu 5. genannten Freistellungsgebieten. Danach wurden von 2012 bis 2016 folgende Vermietungen in den vier Freistellungsgebieten vorgenommen : Jahr Mümmelmannsberg Neuallermöhe-West Steilshoop Wilhelmsburg Berechtigte Eink.überschreiter Berechtigte Eink.überschreiter Berechtigte Eink.überschreiter Berechtigte Eink.überschreiter 2012 91 158 38 146 21 32 222 442 2013 257 351 166 97 45 56 487 719 2014 135 133 63 105 33 39 387 431 2015 95 101 44 93 50 47 319 331 2016 88 56 55 96 44 32 251 236 Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 7. Wie viele der in den Jahren 2015 und 2016 neu erstellten Sozialwohnungen haben zusätzlich eine Bindung für vordringlich wohnungsuchende Haushalte (WA-Bindung)? 7.1. Wie viele dieser Wohnungen haben ein, zwei, drei oder mehr Zimmer ? In 2016 wurden keine neuen WA-Wohnungen fertiggestellt. In 2015 wurden 26 WA-Wohnungen mit folgender Zimmerzahl fertiggestellt: Zimmerzahl Wohnungszahl 2 11 Drucksache 21/9012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Zimmerzahl Wohnungszahl 3 9 4 6 Gesamt 26 Quelle: IFB 7.2. Wie lange ist die Laufzeit der Bindungen? 15 Jahre. 8. Für wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2016 Belegungsbindungen für vordringlich Wohnungssuchende Haushalte angekauft? 8.1. Wie verteilen sich diese angekauften Bindungen auf die Programmsegmente A (zehn Jahre Bindung) und B (20 Jahre Bindung)? Es wurden 78 Bindungen über das Programmsegment A und eine Bindung über das Programmsegment B angekauft. 8.2. Wie lange hatten die Mietverhältnisse aus dem Programmsegment A Bestand (es muss nur eine einmalige Belegung nachgewiesen werden)? Insgesamt wurden in 2016 für 78 Wohnungen Fördermittel im Programmsegment A bewilligt. In diesen 78 Fällen dauerten die Mietverhältnisse in 19 Fällen ein Jahr oder länger, in zwei Fällen weniger als ein Jahr. In 57 Fällen liegt die Erfüllung der Jahresfrist noch in der Zukunft. 8.3. Wie viel Mittel wurden dafür ausgegeben? Für den Ankauf der 79 Bindungen im Jahr 2016 wurden 1,207 Millionen Euro bewilligt. 8.4. Wie hoch ist das jährlich zur Verfügung stehende Budget? Siehe Drs. 20/14366. 8.5. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Nutzung des Ankaufsprogramms zu verbessern, welche sollen in Zukunft ergriffen werden? Die zuständige Fachbehörde ist in regelmäßigem Kontakt mit der Wohnungswirtschaft , sozialen Trägern und anderen Behörden, um das Förderprogramm attraktiver zu gestalten. Änderungen der Förderrichtlinie werden im Rahmen der jährlichen Überarbeitung des Förderprogramms vorgenommen. So wurde mit der Förderrichtlinie 2012 die Zielgruppe des Förderprogramm erweitert um Inhaftierte, deren Haftentlassung bevorsteht, mit der Förderrichtlinie 2014 wurden auch Frauen aus Frauenhäusern in die Zielgruppe aufgenommen. Das Programm richtet sich nicht primär an die großen Wohnungsunternehmen, die einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben, sondern vielmehr an Vermieter kleinerer Wohnungsbestände. Deshalb ist die zuständige Fachbehörde insbesondere mit dem Verband, der die Wohnungsverwalter vertritt, verstärkt im Gespräch, um diese Vermieter für das Förderprogramm zu interessieren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 9. Wie viele Beratungen durch die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle , das Sozialmanagement von f & w fördern und wohnen AöR sowie die freien Träger der Wohnungshilfe wurden seit 2015 bis heute durchgeführt? Bitte nach Bezirk, Anlass und Ergebnis aufschlüsseln. Zu Anzahl und Anlass der Beratungen durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU), der Wohnungssicherung und der Wohnungsversorgung siehe Anlage 1. Die Anlage enthält auch die Ergebnisse der abgeschlossenen Fälle in den Aufgabenbereichen Wohnungssicherung und Wohnungsvermittlung . Statistisch nicht erfasst werden die konkreten (Zwischen-)Ergebnisse der einzelnen Beratungen bezogen auf den jeweiligen Beratungsanlass in den genannten Aufgabenbereichen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9012 7 Das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) in den Einrichtungen der örU steht pro Woche mindestens zehn Stunden in der offenen Sprechstunde und darüber hinaus zu vereinbarten Terminen zur Beratung zur Verfügung. Bei aktuell rund 360 UKSM-Kräften beläuft sich die Beratungszeit seit 2015 auf viele Tausend Stunden. Die Dauer der Beratungszeit pro Klient variiert je nach Thema sehr stark. Inhalte der Beratung sind unterschiedlichste Fragen zu behördlichen Zuständigkeiten (zum Beispiel Fachstellen für Wohnungsnotfälle, Leistungsträger, Ausländerbehörden et cetera ), sozialen Anlaufstellen (zum Beispiel Schuldnerberatung, Sozialkaufhäuser/Tafeln et cetera) sowie Hilfen in familiären und sozialen Krisensituationen (zum Beispiel Kinder - und Jugendhilfe, Opferhilfe, Familienberatung et cetera), aber auch zur Orientierung im Stadtteil (zum Beispiel Ärzte, religiöse Gemeinden, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV et cetera). Die Beratung wird anlassbezogen dokumentiert, aber nicht nach den in der Fragestellung genannten Kriterien statistisch erfasst. Die Beratungen der Träger der Wohnungslosenhilfe setzen sich aufgrund unterschiedlicher statistischer Basisdaten aus Beratungsgesprächen und beratenen Personen zusammen. Eine Zuordnung des Beratungsanlasses und des Ergebnisses zu den hier aufgeführten Beratungen ist daher nicht möglich. Beratungen freier Träger der Wohnungslosenhilfe 2015 2016 Hamburg-Mitte 4.141 4.327 Altona 527 524 Eimsbüttel 3.977 2.567 Hamburg-Nord 290 329 Wandsbek 166 168 Bergedorf 137 136 Harburg 199 188 Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Zur Ermittlung darüber hinausgehender Informationen wäre jeweils eine händische Auswertung von mehreren Tausend Akten erforderlich. Dies ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Wie viele anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte wurden im Jahr 2015 und im Jahr 2016 mit einer WA-gebundenen Wohnung versorgt? 10.1. Wie viele waren davon Ein-Personen-Haushalte? Die Bindungsarten der jeweiligen vermieteten Wohnungen werden statistisch nicht erfasst. Eine händische Einzelauswertung aller rund 9.500 Wohnungsvergabeakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Jahr an Ein-Personen-Haushalte vergebene Wohnungen insgesamt vergebene Wohnungen an vordringlich Wohnungsuchende 2015 1.596 3.114 2016 1.662 3.168 Quelle: BSW und Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 11. Wie viele dieser Wohnungsvermittlungen an anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte (D-Schein und D-Bestätigung) entfielen jeweils in den beiden Jahren auf die in der „Fachanweisung gemäß § 45 Absatz 2, 3 Bezirksverwaltungsgesetz der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt über die Versorgung von vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum“ vom 1.7.2014 unter den 3.1. bis 3.9 genannten unterschiedlichen Fallgruppen? Bitte einzeln aufführen. Die in der genannten Fachanweisung aufgeführten Fallgruppen sind lediglich Kriterien für die antragsabhängige Erteilung von Dringlichkeitsscheinen. Die von Amts wegen zu erteilenden Dringlichkeitsbestätigungen werden an Personen ausgegeben, die wohnungslos oder obdachlos sind oder sich in öffentlich-rechtlicher Unterbringung befinden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/9012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anzahl der an Haushalte mit Dringlichkeitsschein vermieteten Wohnungen: Fallgruppe * 2015 2016 3.1 369 407 3.2 154 152 3.3 567 519 3.4 112 83 3.5 131 115 3.6 286 286 3.7 23 20 3.8 6 3 3.9 91 90 * Fachanweisung gemäß § 45 Absatz 2, 3 BezVG über die Versorgung von vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum Quelle: BSW 12. Wie viele anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte blieben im Jahr 2015 und im Jahr 2016 unversorgt (Stichtag jeweils der 31. Dezember)? Die Daten zu den unversorgten Haushalten der vergangenen zwei Jahre bilden die tatsächlichen Bedarfe nicht vollständig ab, weil sich vordringlich Wohnungsuchende grundsätzlich auch im ungebundenen Wohnungsbestand versorgen können oder durch verbesserte Lebenssituationen eine Inanspruchnahme der erteilten Wohnberechtigungsscheine nicht mehr erfolgt. Da in derartigen Fällen eine Rücksendung der Wohnberechtigungsscheine an die Bezirksämter nicht erfolgt, verbleiben diese bereits mit Wohnraum versorgten Haushalte weiter in der Statistik. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Stichtag Haushalte, denen keine Wohnung vermittelt werden konnte 31.12.2015 7.857 31.12.2016 9.359 Quelle: BSW und Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 13. Wie viele Haushalte wurden in 2015 und im 2016 als vordringlich wohnungssuchende Haushalte neu anerkannt? Jahr als vordringlich wohnungsuchend anerkannte Haushalte 2015 8.333 2016 8.889 Quelle: BSW und Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 14. Wie viele anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte hat die SAGA 2015 und 2016 versorgt? Auf Basis des Kooperationsvertrags hat die SAGA 2015 1.700 und 2016 2.077 vordringlich wohnungsuchende Haushalte mit Wohnraum versorgt. 15. Zwischen der SAGA und der Freien und Hansestadt Hamburg besteht eine 2010 geschlossene Vereinbarung, nach der unabhängig vom Status frei werdender Wohnungen jedes Jahr 3.000 Wohnungen an sozialwohnungsberechtigte Haushalte vermietet werden müssen. Erhöht sich dieses Vermietungssoll bezüglich der sozialwohnungsberechtigten Haushalte um die durch die SAGA neu erstellten Sozialwohnungen? Oder erhöht sich dieses Vermietungssoll proportional zu den insgesamt durch die SAGA erstellten Wohnungen? Wie lauten die genauen Zielzahlen? 15.1. Wenn weder noch, a) wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass durch öffentliche Förderung mietpreisgebundene Wohnungen entstehen, die jedoch nicht das Kontingent der Wohnungen, die dem berechtigten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, vergrößern ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9012 9 b) wird der Senat dafür Sorge tragen, dass in Zukunft durch die SAGA neu erstellte geförderte Sozialwohnungen das Versorgungssoll von jährlich 3.000 WE für sozialwohnungsberechtigte Haushalte um die entsprechende Anzahl erhöhen? Bis wann wird dies zutreffendenfalls geschehen? Der zugrunde liegende Kooperationsvertrag mit der SAGA wurde im Jahr 2010 zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem die SAGA noch keine Neubautätigkeit begonnen hatte. Durch geförderten Wohnungsneubau der SAGA erhöht sich deren Versorgungsverpflichtung nach dem Kooperationsvertrag daher nicht. Der Kooperationsvertrag enthält aber eine Bestimmung, dass bei Neubauvorhaben die Erstvermietung der neu errichteten geförderten Wohnungen, bei denen die Ausschreibungsbedingungen oder ein städtebaulicher Vertrag den Neubau von Sozialwohnungen vorsehen , überwiegend bindungskonform erfolgen muss. Ergänzend ist in der mit der SAGA abgeschlossenen Zusatzvereinbarung von 2016 festgelegt, dass eine Anrechnung der Erstbelegung für neu errichtete Sozialwohnungen grundsätzlich nicht erfolgt. Nur die Belegung neu errichteter WA-gebundener Wohnungen darf auf die Versorgungsverpflichtung angerechnet werden. In dieser Zusatzvereinbarung wurde im Übrigen festgelegt, dass die SAGA mit Wirkung ab 2016 jährlich 2.000 statt bisher 1.700 vordringlich Wohnungsuchende mit Wohnraum versorgen muss. Anpassungen der Versorgungsverpflichtung werden im Rahmen der vertragsgemäß stattfindenden Evaluationen zum Kooperationsvertrag und unter Berücksichtigung der Bautätigkeit der SAGA verhandelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 16. Die Stadt hat mit der SAGA und verschiedenen Genossenschaften Kooperationsverträge zur besseren Versorgung von wohnungslosen Haushalten geschlossen. Seit wann bestehen diese Kooperationsverträge im Einzelnen? Folgende Kooperationsverträge wurden abgeschlossen, wobei seit 2010 auch ein neuer Kooperationsvertrag bei der SAGA geschlossen werden konnte, der dann den alten Vertrag ersetzte: Jahr Kooperationsvertrag alt Kooperationsvertrag neu Verträge gesamt SAGA Genossenschaften SAGA Genossenschaften 2004 X 9 - - 10 2005 X 10 - - 11 2010 - 10 X - 11 2013 - 9 X 1 11 2014 - 7 X 3 11 2015 - 6 X 5 12 2016 - 4 X 8 13 Quelle: BSW 16.1. Welchen Umfang hatten diese Versorgungsvereinbarungen 2012 bis 2016 jeweils (Zahl und Größe der WE beziehungsweise versorgten Haushalte) und wie hoch war beziehungsweise ist der jeweilige Grad der tatsächlichen Versorgungsleistung? Versorgungsverpflichtung der Genossenschaften p.a.: Jahr Wohnungs-/Obdachlose Erfüllungsquote 2012 227 43 % 2013 245 53 % 2014 229 63 % 2015 179 102 % 2016 164 143 % Versorgungsverpflichtung der SAGA p.a.: Jahr Wohnungs-/Obdachlose Erfüllungsquote 2012 911 104 % 2013 850 100 % 2014 850 105 % Drucksache 21/9012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Jahr Wohnungs-/Obdachlose Erfüllungsquote 2015 850 117 % 2016 1.000 102 % Quelle: BSW 16.2. Welche zusätzlichen Kooperationsvertragspartner/-innen konnten 2016 aus der Wohnungswirtschaft gewonnen werden und wie viele zusätzliche Wohnungen bringen sie jährlich jeweils für die Versorgung von Wohnungslosen mit Wohnraum ein? Siehe Antwort zu 16. In 2016 wurden mit zwei Genossenschaften, die bereits Vertragspartner waren, neue Kooperationsverträge abgeschlossen, deren Versorgungsverpflichtung für wohnungslose /obdachlose Haushalte sich auf 23,5 Haushalte beläuft. Die Versorgungsverpflichtung nach dem in 2016 abgeschlossenen Kooperationsvertrag mit einer Genossenschaft, die noch nicht Kooperationspartner war, beläuft sich auf 25,5 wohnungslose/obdachlose Haushalte. Die vorgenannten Versorgungsverpflichtungen ergeben sich rechnerisch dadurch, dass nach dem Kooperationsvertrag von der zahlenmäßig festgelegten Anzahl zu versorgender vordringlich Wohnungsuchender insgesamt 50 Prozent Wohnungs-/ Obdachlose sein müssen. 16.3. Welche Aktivitäten wurden unternommen, um weitere Kooperationspartner zu gewinnen? Die zuständigen Behörden haben sowohl die wohnungswirtschaftlichen Verbände als auch Wohnungsunternehmen direkt angeschrieben und auch in persönlichen Gesprächen mit mehreren Wohnungsunternehmen für den Abschluss eines Kooperationsvertrags geworben. Diese Aktivitäten werden unvermindert fortgesetzt. 17. Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2016 im Rahmen von Konzeptausschreibungen geschaffen? 17.1. Wie viele WA-gebundene Wohnungen waren darunter? Es werden die jeweils tatsächlich pro Jahr beurkundeten Grundstücksgeschäfte und die in den Kaufverträgen festgehaltenen Wohneinheiten erfasst. Im Jahr wurden 2016 1.964 Wohneinheiten beurkundet, davon 57 mit WA-Bindung. 18. Bei wie vielen Konzeptausschreibungen in 2015 und 2016 für Wohnungsbaugrundstücke wurden in den Ausschreibungen folgende besonderen wohnungspolitischen Leistungen gefordert beziehungsweise in den Anhandgaben verankert: a) 100 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen, b) ein bestimmter Anteil öffentlich geförderte Wohnungen (bitte genauen Anteil benennen), c) Vereinbarung über längere Laufzeiten der Bindungen bei den geförderten Wohnungen über 15 Jahre hinaus (bitte die genauen Laufzeiten benennen), d) zusätzliche WA-Bindungen (bitte den genauen Anteil benennen, absolut und prozentual), e) 100 Prozent WA-gebundene Wohnungen, f) sonstige wohnungspolitische Leistungen, zum Beispiel Unterbringungen besonderer Zielgruppen? Siehe Anlage 2. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2015 und 2016 als wohnungspolitische Leistungen „öffentliche Unterbringung“, „sozial begleitete Jugendliche“, „Dementen-WGs“, „ambulante Wohngemeinschaften“, „Wohngruppen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung“, „Wohnpflegegemeinschaften sowie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9012 11 Betreuungsmodelle für jüngere Menschen mit hohem Pflege- und/oder Assistenzbedarf sowie für kurzfristig in Not geratene, wohnungslose Familien“ berücksichtigt. 19. Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2016 im Programm Besondere Wohnformen bewilligt und wie viele fertiggestellt? Bitte nach Zielgruppen differenziert aufführen. Es wurden zwei Wohnungen bewilligt und 73 Wohnungen fertiggestellt. Die Mieterzielgruppe wird statistisch nicht erfasst. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in diesem Segment oftmals sehr große Wohnungen zum Beispiel für Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen /Beeinträchtigungen errichtet werden, sodass mit einer einzelnen Wohnung eine größere Zahl von Wohnberechtigten mit Wohnraum versorgt wird. 20. Wie häufig sind im Jahr 2015 und 2016 entsprechend des Beschlusses des Senats vom 23. September 2014 Direktvergaben von städtischen Grundstücken erfolgt? 20.1. Wurden bei diesen Direktvergaben besondere wohnungspolitische Auflagen gemacht? Wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht? In einem Fall wurde seitens der Wohnungswirtschaft die Möglichkeit entsprechend des genannten Senatsbeschlusses genutzt. Die Vergabe erfolgte im Februar 2017. Kern dieser Direktvergabe ist der Erwerb eines Grundstückes zum Verkehrswert bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Nachweis von WA-gebundenen Wohnungen im Wohnungsbestand des Grundstückerwerbers. 21. Unter der Annahme durchschnittlicher Anerkennungsquoten muss davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Anzahl der in den letzten beiden Jahren neu nach Hamburg gekommenen Flüchtlinge eine dauerhafte Bleibeperspektive erhalten werden. Dadurch wird die Zahl der wohnberechtigten, aber wohnungslos in den Unterkünften lebenden Haushalte steigen. Wie lauten die Prognosen über die Zahl der mit Normalwohnraum zu versorgenden Haushalte in öffentlicher Unterbringung bis Ende 2017, 2018, 2019 und 2020? Zum 30. April 2017 waren insgesamt 22.762 Geflüchtete in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) untergebracht, davon sind 9.949 wohnberechtigte Zuwanderer. Erfasst wird hier die Anzahl der Personen. Wie viele Haushalte sich hinter dieser Personenzahl verbergen, ist nicht bekannt. Eine seriöse Prognose über die Zahl der mit Normalwohnraum zu versorgenden Haushalte in örU ist nicht möglich. Zahlreiche Einflussfaktoren, wie die tatsächliche Anzahl der Flüchtlinge mit Unterbringungsbedarf , die Entwicklung der Anerkennungsquote, die sich je nach Zusammensetzung der Geflüchteten ändert, die Zahl der Rückkehrer und Abwanderungen in andere Bundesländer , wirken sich aus. 22. Welche Maßnahmen – über die in der Senatsmitteilung vom 19. Januar 2016 (Drs. 21/2905) genannten hinaus – hat der Senat ergriffen und wird er ergreifen, um anerkannt vordringlich Wohnungsuchende besser zu versorgen? Die zuständige Fachbehörde stellt unter anderem Informationen und Austauschmöglichkeiten für Geflüchtete und die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe über das Dialogforum Wohnen bereit, siehe http://www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe/7686866/ dialogforum-wohnen/. Zudem besteht das Projekt Wohnbrücke, das über den Integrationsfonds unterstützt wird und bei der Vermittlung von Wohnraum an Geflüchtete hilft (vergleiche Drs. 21/6387). Zu Maßnahmen zur Unterstützung der Wohnungssuche für Bewohnerinnen aus Frauenhäusern vergleiche Drs. 20/13137, Drs. 21/794, Drs. 21/5584 sowie Drs. 21/8014. Drucksache 21/9012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Die Konzepte „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ und „Arbeiten um zu Wohnen“ haben eine verbesserte Versorgung Jugendlicher und junger Volljähriger, die Leistungen nach dem SGB VIII erhalten, mit Mietwohnraum zum Ziel. Diese Konzepte unterstützen junge Menschen beim Übergang aus stationären Hilfen zur Erziehung in das selbständige Wohnen. 23. Wie haben sich die Zahlen der Räumungsklagen und der tatsächlich durchgeführten Räumungen in Hamburg von 2012 bis 2016 entwickelt? Bitte Zahlen für jedes Jahr einzeln aufführen. Geschäftsentwicklung bei den Hamburger Amtsgerichten bei Räumungsklagen und Räumungsanträgen: Jahr Räumungsklagen Räumungsanträge Räumungsaufträge Berliner Modell * Anzahl Neueingänge insgesamt durchgeführt insgesamt durchgeführt 2012 4.428 2.591 1.590 0 0 2013 4.124 2.501 1.451 489 304 2014 3.975 2.051 1.108 591 399 2015 3.712 1.997 1.160 583 437 2016 3.469 1.863 1.032 521 399 * gesetzliche Regelung seit 1. Mai 2013 in Kraft Quelle: Justizbehörde 24. Wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 zur Senkung ihrer Wohnkosten beziehungsweise zum Wohnungswechsel aufgefordert worden, weil die Kosten der Unterkunft als unangemessen hoch eingestuft wurden? 25. Wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII erhielten (Stichtage 31. Dezember 2015 und 2016) nur noch die als angemessen geltenden Kosten der Unterkunft? Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB XII, die zur Senkung der Wohnkosten aufgefordert wurden Zeitraum Bedarfsgemeinschaften SGB XII * Mai bis Dezember 2011 98 2012 86 2013 95 2014 101 2015 88 2016 75 Quelle: Datawarehouse, KdU laufend * Daten stehen ab Mai 2011 zur Verfügung. Dargestellt werden Mittelwerte. Im Übrigen erfolgt keine statistische Erfassung der angefragten Daten im Rechtskreis SGB XII. Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ebenfalls keine Auswertung im Sinne der Fragestellungen. Es wird auf die methodischen Hinweise des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit zur „Wohn- und Kostensituation“ und auf die öffentliche statistische Auswertung der Bundesagentur für Arbeit zu „Wohn- und Kostensituation – Deutschland, Länder, Kreise, Jobcenter – Dezember 2016 – Hamburg“ verwiesen. Für eine Einzelauswertung müssten sämtliche rund 41.000 Sozialhilfeakten aller Leistungsberechtigten nach dem SGB XII sowie sämtliche der rund 95.000 Sozialhilfeakten aller Leistungsberechtigten nach dem SGB II mit laufenden anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9012 13 26. Wie viele Leistungsberechtigte nach dem SGB II unterliegen Sanktionen, die auch die KdU (Bedarfe der Unterkunft) betreffen? Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im Sinne der Fragestellung. Es wird auf die methodischen Hinweise des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionen und auf die öffentliche statistische Auswertung der Bundesagentur für Arbeit zu „Zeitreihe zu Sanktionen – Deutschland mit Ländern“ verwiesen. In Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen werden die Kosten der Unterkunft und Heizung kopfteilig auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (BG) umgerechnet. Entfällt durch die Sanktionierung einer Person deren Anteil an den Kosten und können dadurch die Kosten der Unterkunft (KdU) nicht mehr vollständig gedeckt werden, kann von dieser Regelung abgewichen werden (Urteile des BSG vom 23. Mai 2013, Az. B 4 AS 67/12 R, und 2. Dezember 2014, Az. B 14 AS 50/13 R). Die sanktionierte Person kann bei der kopfteiligen Berechnung für den Zeitraum der Minderung unberücksichtigt bleiben. Die KdU-Anteile für die übrigen Mitglieder der BG werden für diesen Zeitraum neu berechnet. Aufgrund dieser Regelung wäre eine statistische Auswertung in Sinne der Fragestellung lediglich über eine händische Einzelauswertung der rund 95.000 BG in Hamburg mit laufenden anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung möglich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich. 27. Der Träger f & w fördern und wohnen AöR soll zukünftig Wohnungen für vordringlich wohnungsuchende Menschen errichten. Wie viele Wohnungen werden von f & w voraussichtlich in den Jahren 2017, 2018, 2109, 2020 fertiggestellt sein? Bitte nach den einzelnen Bezirken aufschlüsseln . Mit der kürzlich vorgenommenen Änderung des Anstaltserrichtungsgesetzes wurden die Aufgaben von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) in Bezug auf Erwerb, Errichtung , Anmietung und Vermietung von Wohnungen konkretisiert und erweitert (vergleiche Drs. 21/6471). Jährlich sollen durch f & w mindestens 200 Wohnungen für vordringlich Wohnungsuchende errichtet werden. Gemäß Drs. 21/2905 wird die Stadt Grundstücke für den Bau von Wohnungen für diese Bedarfsgruppen bereitstellen und f & w wird an den Konzeptausschreibungen oder anderen Vergabeverfahren für diese Grundstücke teilnehmen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 28. Wie viele Wohnungen sind mit dem neuen Förderprogramm „Wohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende“ bisher gefördert worden und welche Förderzahlen sind für die Jahre 2017 bis 2020 geplant? In 2016 sind 15 Wohnungen bewilligt worden. Im Übrigen siehe Drs. 21/7873. Aktuell liegen der IFB Förderanträge nach dem neuen Förderprogramm für vier Bauvorhaben mit insgesamt rund 120 WA-Wohnungen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . A nl ag e 1 zu D rs . 2 1/ 90 12 In d en n ac hf ol ge nd en T ab el le n si nd v on d er W oh nu ng sl os en hi lfe b er at en e H au sh al te b er üc ks ic ht ig t. H au sh al te k ön ne n m eh rfa ch im H ilf es ys te m d ok um en tie rt se in , s ow ei t s ie u nt er sc hi ed lic he H ilf eb er ei ch e nu tz en . B er at un gs fä lle b ez irk lic he F ac hs te lle n 20 15 20 16 bi s M är z 20 17 20 15 20 16 bi s M är z 20 17 20 15 20 16 bi s M är z 20 17 20 15 20 16 bi s M är z 20 17 H am bu rg -M itt e 34 9 38 3 15 2 2. 12 2 1. 90 0 49 7 45 9 59 4 24 1 2. 93 0 2. 87 7 89 0 A lto na 16 4 21 5 49 99 2 89 9 21 0 28 5 36 4 17 4 1. 44 1 1. 47 8 43 3 E im sb üt te l 25 4 19 2 51 78 0 73 1 20 7 39 0 27 4 69 1. 42 4 1. 19 7 32 7 H am bu rg -N or d 26 0 33 9 99 1. 03 1 98 3 30 4 35 9 48 4 11 1 1. 65 0 1. 80 6 51 4 W an ds be k 24 9 31 8 88 1. 76 0 1. 69 0 45 3 52 4 78 7 30 4 2. 53 3 2. 79 5 84 5 B er ge do rf 22 7 22 9 67 54 0 54 7 14 1 30 6 39 1 14 4 1. 07 3 1. 16 7 35 2 H ar bu rg 12 2 24 3 84 89 6 87 7 24 1 18 6 52 9 91 1. 20 4 1. 64 9 41 6 S um m e: 1. 62 5 1. 91 9 59 0 8. 12 1 7. 62 7 2. 05 3 2. 50 9 3. 42 3 1. 13 4 12 .2 55 12 .9 69 3. 77 7 A nl as s de r B er at un g Ö ffe nt lic he U nt er br in gu ng 20 15 A us s ta tio nä re r U nt er br in gu ng H äu sl ic he P ro bl em e P ro bl em e m it V er m ie te r W oh nu ng ss i ch er un g ge sc he ite rt Z u zu g vo n au ße rh al b S on s t ig es G es am t H am bu rg -M itt e 6 57 19 19 34 21 4 34 9 A lto na 6 17 17 18 7 99 16 4 E im sb üt te l 11 50 28 5 49 11 1 25 4 H am bu rg -N or d 14 31 13 17 27 15 8 26 0 W an ds be k 20 66 15 40 13 95 24 9 B er ge do rf 10 32 4 6 76 99 22 7 H ar bu rg 3 16 5 14 29 55 12 2 S um m e: 70 26 9 10 1 11 9 23 5 83 1 1. 62 5 20 16 A us s ta tio nä re r U nt er br in gu ng H äu sl ic he P ro bl em e P ro bl em e m it V er m ie te r W oh nu ng ss i ch er un g ge sc he ite rt Z u zu g vo n au ße rh al b S on s t ig es G es am t H am bu rg -M itt e 8 73 26 39 41 19 6 38 3 A lto na 17 35 22 28 14 99 21 5 E im sb üt te l 3 39 35 3 25 87 19 2 H am bu rg -N or d 13 29 11 20 58 20 8 33 9 W an ds be k 8 64 15 25 24 18 2 31 8 B er ge do rf 7 33 6 7 95 81 22 9 H ar bu rg 5 39 14 31 46 10 8 24 3 S um m e: 61 31 2 12 9 15 3 30 3 96 1 1. 91 9 bi s M är z 20 17 A us s ta tio nä re r U nt er br in gu ng H äu sl ic he P ro bl em e P ro bl em e m it V er m ie te r W oh nu ng ss i ch er un g ge sc he ite rt Z u zu g vo n au ße rh al b S on s t ig es G es am t H am bu rg -M itt e 4 16 12 14 19 87 15 2 A lto na 3 6 4 7 2 27 49 E im sb üt te l 1 8 8 4 9 21 51 H am bu rg -N or d 1 5 5 8 20 60 99 W an ds be k 2 19 8 5 54 88 B er ge do rf 1 6 7 31 22 67 H ar bu rg 2 10 4 9 9 50 84 S um m e: 14 70 33 57 95 32 1 59 0 G es am t öf fe nt lic he U nt er br in gu ng W oh nu ng ss ic he ru ng W oh nr au m v e rm itt lu ng Drucksache 21/9012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 1 W oh nu ng ss ic he ru ng 20 15 E ig en be da rf M ie trü ck - st än de M ie tw id rig es V er ha lte n V er tra gs ab la uf S on st . G ru nd f. W oh nu ng sve rlu st (u nb ek an nt ) G es am t H am bu rg -M itt e 3 1. 71 8 11 1 42 34 7 2. 12 2 A lto na 87 2 4 1 45 70 99 2 E im sb üt te l 59 9 12 2 27 14 0 78 0 H am bu rg -N or d 7 87 8 20 6 93 27 1. 03 1 W an ds be k 4 1. 65 6 28 2 47 23 1. 76 0 B er ge do rf 2 49 9 5 1 25 8 54 0 H ar bu rg 2 76 5 23 70 36 89 6 S um m e: 18 6. 98 7 10 3 13 34 9 65 1 8. 12 1 20 16 E ig en be da rf M ie trü ck - st än de M ie tw id rig es V er ha lte n V er tra gs ab la uf S on st . G ru nd f. W oh nu ng sve rlu st (u nb ek an nt ) G es am t H am bu rg -M itt e 3 1. 52 5 15 1 48 30 8 1. 90 0 A lto na 2 76 1 5 2 29 10 0 89 9 E im sb üt te l 2 47 0 4 24 23 1 73 1 H am bu rg -N or d 7 84 2 16 6 90 22 98 3 W an ds be k 7 1. 46 4 22 1 41 15 5 1. 69 0 B er ge do rf 2 49 6 6 1 31 11 54 7 H ar bu rg 10 75 4 21 5 68 19 87 7 S um m e: 33 6. 31 2 89 16 33 1 84 6 7. 62 7 bi s M är z 20 17 E ig en be da rf M ie trü ck - st än de M ie tw id rig es V er ha lte n V er tra gs ab la uf S on st . G ru nd f. W oh nu ng sve rlu st (u nb ek an nt ) G es am t H am bu rg -M itt e 1 41 2 4 2 11 67 49 7 A lto na 17 8 3 5 24 21 0 E im sb üt te l 1 16 2 1 2 3 38 20 7 H am bu rg -N or d 1 25 6 7 3 28 9 30 4 W an ds be k 2 40 5 5 8 33 45 3 B er ge do rf 1 13 1 1 6 2 14 1 H ar bu rg 3 20 9 4 1 19 5 24 1 S um m e: 9 1. 75 3 25 8 80 17 8 2. 05 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9012 15 W oh nr au m ve rm itt lu ng 20 15 A lle in st eh en de r öre ch tl. U nt er b M eh rp er s- H au sh al t öre ch tl. U nt er O bd ac hl os W oh nu ng sl os au s so ns t. U nt er br in gu ng W oh nu ng sl os na ch W oh nu ng sve rlu st Zu w an de re r m it B le ib er ec ht G es am t H am bu rg -M itt e 12 2 91 54 31 2 15 9 45 9 A lto na 71 30 54 6 2 12 2 28 5 E im sb üt te l 17 0 10 7 62 14 2 35 39 0 H am bu rg -N or d 12 0 55 17 18 1 14 8 35 9 W an ds be k 15 1 47 67 11 5 24 3 52 4 B er ge do rf 37 16 89 4 1 15 9 30 6 H ar bu rg 38 27 42 11 1 67 18 6 S um m e: 70 9 37 3 38 5 95 14 93 3 2. 50 9 20 16 A lle in st eh en de r öre ch tl. U nt er b M eh rp er s- H au sh al t öre ch tl. U nt er O bd ac hl os W oh nu ng sl os au s so ns t. U nt er br in gu ng W oh nu ng sl os na ch W oh nu ng sve rlu st Zu w an de re r m it B le ib er ec ht G es am t H am bu rg -M itt e 12 7 10 1 59 18 1 28 8 59 4 A lto na 72 28 39 24 7 19 4 36 4 E im sb üt te l 14 9 79 7 1 38 27 4 H am bu rg -N or d 14 7 79 18 14 3 22 3 48 4 W an ds be k 15 1 50 62 11 24 48 9 78 7 B er ge do rf 37 30 10 1 5 1 21 7 39 1 H ar bu rg 38 26 50 25 1 38 9 52 9 S um m e: 72 1 39 3 33 6 97 38 1. 83 8 3. 42 3 bi s M är z 20 17 A lle in st eh en de r öre ch tl. U nt er b M eh rp er s - H au sh al t öre ch tl. U nt er O bd ac hl os W oh nu ng sl os au s so ns t. U nt er br in gu ng W oh nu ng sl os na ch W oh nu ng sve rlu st Zu w an de re r m it B le ib er ec ht G es am t H am bu rg -M itt e 42 24 20 3 15 2 24 1 A lto na 19 11 8 3 13 3 17 4 E im sb üt te l 33 14 5 1 16 69 H am bu rg -N or d 19 14 4 2 1 71 11 1 W an ds be k 43 19 20 4 2 21 6 30 4 B er ge do rf 5 10 30 2 97 14 4 H ar bu rg 10 5 2 3 71 91 S um m e: 17 1 97 89 17 4 75 6 1. 13 4 Drucksache 21/9012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Er g e bn is se W oh nu ng ss ic he ru ng a bg es ch lo ss en e Fä lle 20 15 er fo lg re ic h ge si ch er t W oh nu ng v e rlo re n A us ga ng un be k a nn t/ K on ta kt ab ge br oc he n G es am t H am bu rg -M itt e 1. 83 3 11 9 89 2. 04 1 A lto na 57 6 61 59 69 6 E im sb üt te l 53 6 76 42 65 4 H am bu rg -N or d 77 3 61 11 6 95 0 W an ds be k 1. 27 2 13 3 34 4 1. 74 9 B er ge do rf 42 1 40 19 48 0 H ar bu rg 80 5 53 40 89 8 S um m e: 6. 21 6 54 3 70 9 7. 46 8 20 16 er fo lg re ic h ge si ch er t W oh nu ng v e rlo re n A us ga ng un be ka nn t/ K on ta kt ab ge br oc he n G es am t H am bu rg -M itt e 1. 54 0 11 5 10 6 1. 76 1 A lto na 53 3 72 57 66 2 E im sb üt te l 49 8 69 85 65 2 H am bu rg -N or d 68 7 65 97 84 9 W an ds be k 1. 14 6 12 7 25 4 1. 52 7 B er ge do rf 37 0 43 44 45 7 H ar bu rg 81 5 49 37 90 1 S um m e: 5. 58 9 54 0 68 0 6. 80 9 bi s M är z 20 17 er fo lg re ic h ge si ch er t W oh nu ng ve rlo re n A us ga ng un be ka nn t/ K on ta kt ab ge br oc he n G es am t H am bu rg -M itt e 44 8 61 35 54 4 A lto na 13 7 11 12 16 0 E im sb üt te l 15 8 16 38 21 2 H am bu rg -N or d 21 6 24 42 28 2 W an ds be k 32 1 33 63 41 7 B er ge do rf 10 1 8 9 11 8 H ar bu rg 19 4 17 7 21 8 S um m e: 1. 57 5 17 0 20 6 1. 95 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9012 17 Er ge bn is se W oh nr au m ve rm itt lu ng , a bg es ch lo ss en e Fä lle 20 15 W oh nu ng ve rm itt el t un be ka nn t ve rz og en G es am t H am bu rg -M itt e 26 9 36 30 5 A lto na 12 4 9 13 3 E im sb üt te l 24 6 57 30 3 H am bu rg -N or d 21 5 5 22 0 W an ds be k 31 6 54 37 0 B er ge do rf 15 6 21 17 7 H ar bu rg 14 2 19 16 1 S um m e: 1. 46 8 20 1 1. 66 9 20 16 W oh nu ng ve rm itt el t un be ka nn t ve rz og en G es am t H am bu rg -M itt e 29 9 20 31 9 A lto na 16 0 12 17 2 E im sb üt te l 15 5 45 20 0 H am bu rg -N or d 25 4 13 26 7 W an ds be k 34 2 10 0 44 2 B er ge do rf 21 7 33 25 0 H ar bu rg 20 0 29 22 9 S um m e: 1. 62 7 25 2 1. 87 9 bi s M är z 20 17 W oh nu ng ve rm itt el t un be ka nn t ve rz og en G es am t H am bu rg -M itt e 92 9 10 1 A lto na 65 4 69 E im sb üt te l 30 4 34 H am bu rg -N or d 68 0 68 W an ds be k 79 22 10 1 B er ge do rf 81 20 10 1 H ar bu rg 74 1 75 S um m e: 48 9 60 54 9 Q ue lle : D at aw ar eh ou se , D ok um en ta tio ns sy st em d er F ac hs te lle n Drucksache 21/9012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 K on ze p t au ss ch re ib un ge n An ha nd ga be n K on ze pt au ss ch re ib un ge n An ha nd ga be n 10 0 % ö ffe nt lic h ge fö rd er te r W oh nu ng sb au 5 9 3 8 A n te il i ge r ö ffe nt lic h ge fö rd er te r W oh nu ng sb au 8 ( 2 2 - 5 7 % ) 1 (5 0 % ) 3 (2 5 - 5 5 % ) 6 (2 4 - 5 7 % ) La uf ze it e n de r B in du ng en be i d en g ef ör de rt en W oh nu ng en ü be r 1 5 Ja hr e hi na us 7 ( 3 0 Ja hr e B in du ng ) 0 6 (3 0 Ja hr e B in du ng ) 4 ( 3 0 Ja hr e B in du ng ), 1 (4 0 Ja hr e B in du ng ) Zu sä t z lic he W A- B in du ng en 5 ( 1 44 W oh ne in he ite n, 3 4 - 10 0 % ) 1 ( 6 W oh ne in he ite n, 2 5 % ) 3 ( 3 8 W oh ne in he ite n, 1 5 - 39 % ) 2 ( 2 1 W oh ne in he ite n, 1 0 - 29 % ) 10 0 % W Age bu nd en e W oh nu ng en * 2 0 0 0 20 15 20 16 * W ei te re 1 3 W A- Au ss ch re ib un ge n m it Po te nz ia l f ür c a. 4 00 W A- W oh nu ng en b ef in de n si ch d er ze it in d er A us sc hr ei bu ng sv or be re itu ng , s in d an ha nd ge be n od er v er ka uf t. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9012 19 Anlage 2 9012ga_Text 9012ga_Anlagen 9012ga_Antwort_Anlage1 9012ga_Antwort_Anlage2