BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9013 21. Wahlperiode 16.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 08.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Volle Gefängnisse und akuter Personalmangel – Zu welchen Auswirkungen führt dies (II)? Seit Monaten sind Hamburgs Justizvollzugsanstalten fast bis zum letzten Platz belegt, die Personalsituation ist äußerst angespannt. Am 1. April 2017 befanden sich 1.877 Insassen in Hamburgs Gefängnissen. Stillgelegte Stationen in der JVA Billwerder, in der JVA Fuhlsbüttel und in der Sozialtherapeutischen Anstalt wurden – teilweise nach notdürftiger Renovierung – wieder in Betrieb genommen, um die Haftplatzkapazitäten zumindest geringfügig zu erhöhen. Die vom Justizsenator behaupteten Schwankungen im Gefangenenbestand haben sich längst verstetigt. Bereits im vergangenen Jahr kam es immer wieder zu Leistungseinschränkungen für die Gefangenen, für die es so infolge des Personalmangels beispielsweise zu Ausfällen von Ausführungen, Sportstunden, Besuchen und Arztsprechstunden oder zu einem früheren Einschluss kommt. Zudem werden aufgrund fehlender Haftplätze sämtliche Gefangenengruppen – Untersuchungshaftgefangene , Kurz- und Langfreiheitsstrafler sowie Gefangene, die lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen – unter Verstoß gegen den Vollstreckungsplan der Justizbehörde in den Justizvollzugsanstalten bunt zusammengewürfelt. Sogar in der Sozialtherapeutischen Anstalt, die gemäß § 10 HmbStVollzG für Gefangene zuständig ist, die wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind und bei denen die Behandlung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung angezeigt ist, befanden sich nach Auskunft des Senats in der Drs. 21/8768, am 1. April 2017 aufgrund des Platzmangels in Hamburgs Gefängnissen 27 Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten. Sowohl die erheblichen Leistungseinschränkungen als auch die permanenten Verstöße gegen den Vollstreckungsplan hindern nicht nur eine gelingende Resozialisierung der Gefangenen, sondern steigern zudem das Aggressionspotenzial der Insassen massiv. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für die Bediensteten sowie die Mitgefangenen dar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Belegungsanstieg aus dem Jahr 2016 hat sich verstetigt. Infolgedessen bewegt sich die Belegung auf einem höheren Niveau als noch im Jahr 2015. Eine Differenzierung nach den verschiedenen Haftarten und eine getrennte Unterbringung finden gleichwohl weiterhin statt. Ein Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Belegung und einer Erhöhung des Aggressionspotenzials bei den Gefangenen lässt sich nicht Drucksache 21/9013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 herstellen, insbesondere sind keine Hindernisse für eine Resozialisierung der Gefangenen erkennbar. In Reaktion auf die höhere Belegung wurden in den vergangen Monaten bestehende Haftplatzreserven wieder aktiviert. Diese Anstaltsbereiche befinden sich in gutem bis sehr gutem Zustand. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie häufig wurden die vorgesehenen Sollstärken in einzelnen Schichten der Justizvollzugsanstalten exemplarisch in den Kalenderwochen 16 und 17 unterschritten? Bitte pro JVA darstellen, bezogen auf alle Dienstposten der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst, die im Stationsschichtdienst wahrgenommen werden. In der JVA Billwerder konnten im Abfragezeitraum bezogen auf das reguläre Personal – ohne Anwärterinnen und Anwärter – in 23 Schichten nicht alle Dienstposten besetzt werden, in der JVA Glasmoor in 33 Schichten, in der JVA Fuhlsbüttel in 37 Schichten, in der JVA Hahnöfersand in 30 Schichten, in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg in 52 Schichten und in der Untersuchungshaftanstalt in 28 Schichten. 2. Zu welchen konkreten Leistungseinschränkungen ist es exemplarisch in den Kalenderwochen 16 und 17 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten gekommen? Bitte pro JVA darstellen. In der JVA Billwerder, der JVA Fuhlsbüttel und der Sozialtherapeutischen Anstalt kam es zu keinen Leistungseinschränkungen. In den anderen Anstalten ist es exemplarisch zu folgenden Leistungseinschränkungen gekommen: In der JVA Hahnöfersand konnten nur die Gefangenen in der Vollausbildung , die Schüler und Küchenarbeiter ausrücken, die übrigen Gefangenen verblieben im Hafthaus. In der Untersuchungshaftanstalt gab es dienstags und mittwochs kein Besuchsangebot und es kam zeitweise zu Einschränkungen bei den beziehungsweise einem Ausfall von Stationsfreizeiten. In der JVA Glasmoor kam es zu Einschränkungen beziehungsweise Reduzierungen der Firmenerstüberprüfungen und der Freigängerüberprüfungen am externen Arbeitsplatz. 3. Zu welchen sonstigen Einschränkungen, zum Beispiel bei Vorführungen, bei Transportbegleitungen, bei der Übersendung der Habe im Rahmen von Verlegungen oder im Krankenrevier, ist es exemplarisch in den Kalenderwochen 16 und 17 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten gekommen? Bitte pro JVA darstellen. In der JVA Billwerder kam es im erfragten Zeitraum zu einem vereinzelten Arztsprechstundenausfall . In der Untersuchungshaftanstalt kam es zu verzögerten Vor- und Zuführungen sowie zur verzögerten Transportabwicklung. Im Übrigen gab es keine Leistungseinschränkungen. 4. Werden in Hamburgs Justizvollzugsanstalten Vorabeinsteller, also Personen , die auf den Beginn ihrer Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten warten, eingesetzt? Falls ja, a. seit wann? b. wer hat diese Entscheidung wann aus welchen Gründen getroffen? c. wie viele Vorabeinsteller wurden seitdem eingesetzt? d. in welchen Bereichen/auf welchen Dienstposten werden die Vorabeinsteller in jeweils welchen Justizvollzugsanstalten eingesetzt? e. werden Vorabeinsteller auch in der Vorführungsabteilung eingesetzt ? f. welche Einarbeitung/Einweisung (Art und Umfang) erhalten die Vorabeinsteller ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9013 3 g. mit welchen Befugnissen sind die Vorabeinsteller ausgestattet? h. welche Besoldung/Entlohnung erhalten die Vorabeinsteller bis zum Beginn ihrer Ausbildung? i. wie beurteilt die zuständige Behörde den Einsatz der Vorabeinsteller ? Es wurden seit dem 1. April 2017 mit insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sogenannte Warteverträge abgeschlossen. Die Warteverträge werden in der Regel für einen Zeitraum von ein bis zwei Monaten vor dem Beginn der Ausbildung geschlossen , sie dienen der Bindung der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber und stellen eine Überbrückung bis zum nächsten Lehrgangsbeginn dar. Durch diese Verträge werden die Beschäftigten Anwärterinnen und Anwärtern gleichgestellt. Die Entscheidung wurde von der zuständigen Behörde in Absprache mit dem Personalamt und mit Zustimmung des Personalrates getroffen. Aufgrund der Bindungswirkung dieser Beschäftigungsverhältnisse wird dies als sinnvolle Maßnahme erachtet. Aktuell werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Untersuchungshaftanstalt im Bereich des Gerichtsservice und der Vorführung (Sprechposten) eingesetzt. Die Einarbeitungszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Warteverträgen betrug 2017 sieben Werktage. Sie werden zum Thema Meldewesen unterrichtet, es erfolgt eine Einweisung im Bereich Fesselung bei Aus- und Vorführungen. Das Verhalten bei Vorund Ausführungen wird theoretisch und praktisch vermittelt. Die Örtlichkeiten der Untersuchungshaftanstalt und der Gerichte werden vertraut gemacht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewegen sich innerhalb der Untersuchungshaftanstalt und werden vorrangig für Hol- und Bringdienste eingesetzt. Sie werden bei Vor- und Ausführungen als zweiter Begleiter eingesetzt, in Verfahren mit mehreren Angeklagten führen sie einzelne Gefangene im Verbund mit anderen Bediensteten vor. Im Spät- und Wochenenddienst unterstützen sie die Bediensteten der Abteilung. Sie erhalten aufgrund einer vertraglichen Ausgestaltung eine Besoldung wie Anwärterinnen und Anwärter. 5. § 7 HmbStVollzG regelt, dass die Behandlung der Gefangenen mit der fachkundigen Erforschung ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebensverhältnisse (Behandlungsuntersuchung) beginnt, die sich auf die Persönlichkeit , die Lebensverhältnisse, die Ursachen und Umstände der Straftat sowie alle sonstigen Gesichtspunkte erstreckt, deren Kenntnis für eine zielgerichtete und wirkungsorientierte Vollzugsgestaltung und die Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung notwendig erscheint. a. Binnen welches Zeitraums nach der Inhaftierung ist die Behandlungsuntersuchung durchzuführen? b. Ist sichergestellt, dass innerhalb dieses Zeitraums beziehungsweise zeitnah nach der Aufnahme die Behandlungsuntersuchung bei allen Gefangenen durchgeführt wird? Falls ja, wie wird dies gewährleistet? Falls nein, in wie vielen Fällen in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt wurde der Zeitraum seit Januar 2016 aus welchen Gründen nicht eingehalten? Nach § 8 Absatz 1 HmbStVollzG ist der Vollzugsplan auf Grundlage der Behandlungsuntersuchung regelmäßig innerhalb der ersten sechs Wochen nach Aufnahme der Gefangenen zu erstellen. Der Gesetzgeber hat damit berücksichtigt, dass für einzelne Gefangene aufgrund des Umfanges der Erforschung von Persönlichkeit und Lebensumständen, den Ursachen und Umständen der Straftat sowie allen sonstigen Gesichtspunkten der Zeitraum von sechs Wochen überschritten werden kann. Zum Überschreiten des Zeitraumes kann es insbesondere kommen, wenn Auskünfte anderer Behörden einzuholen sind oder notwendige Vollstreckungsunterlagen wie Urteil oder Bundeszentralregisterauszug noch nicht vorliegen. Soweit die Erstellung innerhalb der ersten sechs Wochen nach Aufnahme aus den oben genannten Gründen Drucksache 21/9013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ausnahmsweise nicht sichergestellt werden kann, werden die Insassen der JVA Billwerder auf einer internen Liste erfasst, die schnellstmöglich abgearbeitet wird. In der dortigen Zugangsabteilung wurde seit Januar 2017 bis einschließlich April 2017 bei insgesamt 65 Insassen die gesetzlich genannte Regelfrist überschritten. Der längste Überschreitungszeitraum betrug acht Wochen. Der Zeitraum von Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 lässt sich nicht mehr nachvollziehen, da die internen Listen aus Datenschutzgründen vernichtet wurden. Im Übrigen können die Anstalten nicht angeben, in wie vielen Fällen der Zeitrahmen von sechs Wochen überschritten wurde. Die benötigten Daten werden dort statistisch nicht erfasst und sind bezogen auf den Abfragezeitraum seit Januar 2016 in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelbar. Hierzu wäre die händische Auswertung sämtlicher Gefangenenpersonalakten der aktuell und ehemals inhaftierten Gefangenen notwendig. Auch dann wären die Gründe der Überschreitung nicht darstellbar, da die zum Zeitpunkt des Ablaufs von sechs Wochen nach Aufnahme bestehenden einzelfallbezogenen und personellen Umstände nicht sicher nachträglich ermittelt werden können. 6. Gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 HmbJStVollzG sind im Jugendstrafvollzug die Erkenntnisse der Jugendgerichtshilfe und der Jugendbewährungshilfe in die Behandlungsuntersuchung einzubeziehen. a. Werden von der JVA Hahnöfersand regelmäßig die Erkenntnisse von Jugendgerichtshilfe und Jugendbewährungshilfe zur Erstellung der Behandlungsuntersuchungen der Jugendstrafgefangenen angefordert und berücksichtigt? Falls ja, wie wird das sichergestellt? Falls nein, weshalb nicht? Zwischen der JVA Hahnöfersand und der Jugendgerichtshilfe sowie der Jugendbewährungshilfe besteht seit 2007 eine Kooperationsvereinbarung, die die wechselseitige Information regelt. Erkenntnisse werden in der Regel bereits im Rahmen der Erstellung des Führungsberichtes zur Hauptverhandlung im Rahmen der Untersuchungshaft gegenseitig mitgeteilt und dann bei der Erstellung der Behandlungsuntersuchung berücksichtigt. Darüber hinaus findet bei Bedarf ein persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Kontakt zwischen der zuständigen Vollzugsabteilungsleitung und der fallzuständigen Fachkraft der Jugendgerichts- beziehungsweise Bewährungshilfe statt. b. Gibt es hier angesichts der vergleichsweise kurzen gesetzlichen Fristen eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Jugendgerichtshilfe sowie Jugendbewährungshilfe und der JVA? Falls nein, welche konkreten Maßnahmen sind zur Verbesserung geplant? Zwischen den verschiedenen Beteiligten finden Austauschtreffen statt, bei denen Einzelfälle und strukturelle Probleme angesprochen und geklärt werden. Grundsätzlich ist eine reibungslose Zusammenarbeit auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung sichergestellt. 7. Gemäß § 8 HmbStVollzG wird auf Grundlage der Behandlungsuntersuchung regelmäßig innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Aufnahme ein Vollzugsplan erstellt. a. Ist sichergestellt, dass er für alle Gefangenen innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Aufnahme erstellt wird? b. Falls ja, wie wird dies gewährleistet? c. Falls nein, in wie vielen Fällen in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt wurde der Sechs-Wochen-Zeitraum seit Januar 2016 nicht eingehalten ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9013 5 d. Falls nein, was war in den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit Januar 2016 jeweils der längste Zeitraum, der benötigt wurde, um den Vollzugsplan zu erstellen? Siehe Antwort zu 5. 8. Wird die Einhaltung/Nichteinhaltung der Fristen des § 8 HmbStVollzG für die Erstellung der Vollzugspläne systematisch erfasst und mit entsprechenden Gründen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt? a. Falls ja, wie hoch ist der Anteil der Fälle seit Januar 2016, in denen die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden? b. Falls ja, werden die Verzögerungsgründe kategorisiert und ausgewertet ? Welche Häufigkeitsverteilung ergibt sich daraus für das Jahr 2016 sowie das 1. Quartal 2017 beziehungsweise welche Erkenntnisse über die Hintergründe der Verzögerungen liegen der zuständigen Behörde für diesen Zeitraum vor? c. Falls ja, welche Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hat die Aufsichtsbehörde getroffen? d. Falls nein, weshalb nicht? Die Erstellung von Vollzugsplänen beziehungsweise deren Fortschreibung (§ 8 Absatz 4 HmbStVollzG) erfolgt in eigenverantwortlicher Umsetzung der Justizvollzugsanstalten und grundsätzlich ohne Beteiligung der Aufsichtsbehörde. Fortschreibungsfristen werden in den Anstalten durch die Vollzugsabteilungsleitungen überwacht. Die Einhaltung der Fristen wird weder systematisch erfasst noch der Aufsichtsbehörde mitgeteilt. Die Aufsichtsbehörde informiert sich jedoch anlassbezogen darüber, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Vollzugspläne eingehalten werden und veranlasst gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen. In der JVA Fuhlsbüttel erfolgt etwa seit 2017 ein monatliches anstaltsinternes Controlling der tagesaktuell über BASIS- Web auswertbaren Daten aktiver Gefangener und eine Übermittelung dieser auf entsprechende Abfragen hin, dann mit anstaltsspezifischer, nicht aber einzelfallbezogener Begründung. 9. Wie hat sich die Anzahl der außerordentlichen Vorkommnisse in den einzelnen Justizvollzugsanstalten im März und April 2017 entwickelt? Bitte pro JVA nach Monaten, Gewalt gegen Bedienstete, Gewalt gegen Mitgefangene, Anwendung unmittelbaren Zwangs, Verdacht von Straftaten , Tod, Suizid, Suizidversuch und sonstigen besonderen Vorkommnissen differenziert darstellen. März 2017 Anstalten Gewalt gegen Bedienstete Gewalt gegen Gefangene Anwendung unmittelbarer Zwang Tod ** Suizid Suizidversuch Sonstiges * BW 1 5 2 0 0 0 0 * FB 0 0 0 0 0 1 1 * GM 0 0 1 1** 0 0 1 * HS 0 2 1 0 0 1 1 * SH 0 1 0 0 0 0 0 * UH 2 1 8 0 0 0 2 April 2017 Anstalten Gewalt gegen Bedienstete Gewalt gegen Gefangene Anwendung unmittelbarer Zwang Tod ** Suizid Suizidversuch Sonstiges * BW 0 3 3 0 0 0 0 * FB 0 0 0 0 0 0 0 * GM 0 0 1 0 0 0 0 * HS 0 1 2 0 0 0 0 Drucksache 21/9013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 April 2017 Anstalten Gewalt gegen Bedienstete Gewalt gegen Gefangene Anwendung unmittelbarer Zwang Tod ** Suizid Suizidversuch Sonstiges * SH 0 0 0 0 0 0 0 * UH 1 0 4 0 0 1 1 * BW = Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder, FB= JVA Fuhlsbüttel, GM=JVA Glasmoor, HS= JVA Hahnöfersand, SH= Sozialtherapeutische Anstalt, UH=Untersuchungshaftanstalt. ** Tod: „Natürlicher“ Tod wie Krankheit (innerhalb oder außerhalb der Anstalt) ohne Suizid. ** Die Gefangene war am 5. März 2017 von der Freistellung nicht wieder in die JVA zurückgekehrt und ist außerhalb der JVA verstorben. Todesursache ist Drogenmissbrauch. Die Daten zu dem Verdacht von Straftaten liegen noch nicht vollständig vor und sind somit in der Darstellung nicht enthalten. 10. Wie hat sich die monatliche Fehlzeitenquote seit Dezember 2016 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und insgesamt entwickelt? Bitte für alle Beschäftigten sowie für den AVD gesondert darstellen. Fehlzeitenquote insgesamt: Dezember 2016 Januar 2017 AVD 15,8 15,6 Alle 14,2 14,1 JVA Billwerder: Dezember 2016 Januar 2017 AVD 19,6 17,2 Alle 19,0 18,2 JVA Fuhlsbüttel: Dezember 2016 Januar 2017 AVD 13,2 15,3 Alle 12,1 13,9 JVA Glasmoor: Dezember 2016 Januar 2017 AVD 13,1 13,4 Alle 9,7 10,9 JVA Hahnöfersand: Dezember 2016 Januar 2017 AVD 16,7 13,6 Alle 14,3 11,9 Sozialtherapeutische Anstalt: Dezember 2016 Januar 2017 AVD 11,6 12,7 Alle 9,1 11,5 Untersuchungshaftanstalt: Dezember 2016 Januar 2017 AVD 15,3 15,2 Alle 13,5 13,6 Für 2017 können jeweils nur Daten für Januar qualitätsgesichert geliefert werden. 11. Wie viele Fälle von Langzeiterkrankungen (mehr als 75 Tage durchgehend erkrankt) gab es insgesamt und jeweils in den einzelnen Justizvollzugsanstalten zum 31. Dezember 2016 und 31. März 2017? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9013 7 2016 31. Dezember 2017 31. März JVA Langzeiter-krankte JVA Langzeiterkrankte Billwerder 27 Billwerder 30 Fuhlsbüttel 12 Fuhlsbüttel 15 Glasmoor 2 Glasmoor 0 Hahnöfersand 8 Hahnöfersand 8 Sozialtherapeutische Anstalt 5 Sozialtherapeutische Anstalt 4 Untersuchungshaftanstalt 11 Untersuchungshaftanstalt 11 Gesamt 65 Gesamt 68 12. Wie viele Bedienstete sind aktuell in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt aus welchen Gründen vom Dienst freigestellt? Drei Bedienstete sind für den Personalrat der Justizvollzugsanstalten und ein Bediensteter zu 50 Prozent als Gleichstellungsbeauftragter freigestellt. Für die Zeit der Freistellung sind sie auf separaten Stellen gebucht und somit keiner Anstalt zugeordnet . 13. Wie viele Anwärter/-innen haben ihre Ausbildung seit dem Jahre 2016 abgeschlossen? Seit dem 1. Januar 2016 haben vier AVD-Lehrgänge (LG 1/14, LG 2/14, LG 1/15 und LG 2/15) mit insgesamt 78 Anwärterinnen und Anwärtern ihre Ausbildung erfolgreich absolviert. a. Im Jahre 2016 haben acht Anwärter/-innen aus unterschiedlichen Gründen um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten, siehe Drs. 21/7890. Wie viele Anwärter/-innen haben bislang im Jahre 2017 ihre Ausbildung aus jeweils welchen Gründen abgebrochen? Im Jahr 2017 hat bisher ein Anwärter aus persönlichen Gründen um seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten. b. Wie viele Anwärter/-innen haben bislang im Jahre 2017 die Laufbahnprüfung nicht beim ersten Mal bestanden? Wie viele Anwärter/ -innen haben bislang im Jahre 2017 auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden? Zwei Anwärter/-innen haben bislang im Jahr 2017 die Laufbahnprüfung beim ersten Mal nicht bestanden. Alle Wiederholerinnen und Wiederholer aus vorherigen Lehrgängen haben bislang im Jahr 2017 die Laufbahnprüfung bestanden. c. Gab beziehungsweise gibt es seit dem Jahr 2016 Anwärter/-innen, die die Laufbahnprüfung bestanden haben und nicht übernommen wurden? Falls ja, wie viele und aus jeweils welchen Gründen? Seit dem 1. Januar 2016 haben zwei Anwärter/-innen die Laufbahnprüfung bestanden, wurden aber nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Sie wurden als nicht geeignet erachtet. d. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7890 teilte der Senat mit, dass zur Ausweitung des Bewerberfeldes Änderungen bei den Einstellungsvoraussetzungen erwogen werden. Wie ist der aktuelle Sachstand und welche konkreten Änderungen sind zu wann geplant? Mögliche Änderungen werden weiter erwogen. Es gibt noch keinen konkreten Zeitplan .