BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9014 21. Wahlperiode 16.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 08.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Dauerbaustelle U-Bahnhof Buchenkamp? Seit Anfang Februar ist der U-Bahnhof Buchenkamp mit einem Aufzug barrierefrei ausgebaut. Allerdings sind die Bauarbeiten an der direkt angrenzenden U-Bahn-Brücke immer noch nicht abgeschlossen und ein Gehweg damit komplett gesperrt. Dies ist nicht nur eine Einschränkung für viele Fußgänger und Fahrgäste, sondern führt auch zu gefährlichen Verkehrssituationen durch verstärktes Ausweichen auf die Fahrbahn. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche genauen Bauarbeiten finden am U-Bahnhof Buchenkamp derzeit im Einzelnen statt? Derzeit finden an der U-Bahn-Haltestelle Buchenkamp Sielbauarbeiten statt. 2. Wie ist der genaue Zeitplan der Bauarbeiten im Einzelnen? Bis wann sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein? 3. Welche besonderen Probleme oder Schwierigkeiten sind bei der Instandsetzung der U-Bahn-Brücke am Buchenkamp aufgetreten? Aus welchen Gründen kam es dabei zu zeitlichen Verzögerungen? Im Zuge der jetzt laufenden Sielbauarbeiten wurde vor Ort gegenüber den ursprünglichen Plänen eine andere Bestandssituation der Brückenentwässerung vorgefunden. Dies macht eine Überarbeitung der Ausführungsplanung und deren behördlicher Genehmigung erforderlich. Ende Mai 2017 wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Nach behördlicher Genehmigung der geänderten Ausführungsplanung wird die anschließende Bauausführung noch circa drei Wochen betragen. 4. Wann wird die Benutzung des direkt am U-Bahnhof gelegenen Gehwegs wieder freigegeben? Bis zur Vorlage der Genehmigung der geänderten Ausführungsplanung wird der Gehweg direkt an der U-Bahn-Haltestelle voraussichtlich zum 19. Mai 2017 wieder freigegeben. Nach der Genehmigung der geänderten Ausführungsplanung müssen die Sielbauarbeiten im Gehwegbereich fortgesetzt werden. Dafür ist eine erneute Sperrung des Weges erforderlich.