BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9017 21. Wahlperiode 16.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 08.05.17 und Antwort des Senats Betr.: S4-Haltestellen auf Hamburger Stadtgebiet Die Planungen der neuen S4 beinhalten eine Reihe von neuen Haltestationen sowie den Rückbau von Haltestellen. In den vorgelegten Planungen sind einige Abschnitte zwischen einzelnen neuen Stationen lang und einige weniger lang. Ob dadurch das Erschließungspotenzial bestmöglich genutzt wird, ist fraglich. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutsche Bahn AG (DB AG) und des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt: 1. Wo sollen im Zuge der S4 neue Haltestellen auf Hamburger Stadtgebiet entstehen? 2. Welche Haltestellen sollen im Zuge der S4 entfallen? Im Zuge der S4 sind auf Hamburger Gebiet die vier neuen Haltestellen Claudiusstraße , Bovestraße, Holstenhofweg und Pulverhofweg geplant. Die Haltestellen Bovestraße und Claudiusstraße werden die bestehende Haltestelle Hamburg-Wandsbek ersetzen . 3. Aufgrund welcher Kriterien wurden die neuen Stationsstandorte festgelegt ? 4. Aufgrund welcher Kriterien wurde entschieden, welche Bahnstationen wegfallen sollen? Die Stationsstandorte – das heißt sowohl die Festlegung der neuen Stationsstandorte als auch die die Entscheidung zur wegfallenden Bahnstation – wurden nach den folgenden Kriterien ermittelt: Kategorie Kriterium Verkehrliche Parameter Einwohner im fußläufigen Einzugsbereich Betriebe im fußläufigen Einzugsbereich Verknüpfung zwischen S-Bahn und Busnetz Potenzial für P+R Erreichbarkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rad Fahrende Nachfrageschwerpunkte nicht-verkehrliche Parameter Flächenverfügbarkeit Städtebauliches Umfeld Kosten Investitions- und Folgekosten 5. Wie lauten die Ergebnisse der unter 3. und 4. erfragten Untersuchungen im Detail? Drucksache 21/9017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Warum soll die Haltestellte Bovestraße nur circa 700 Meter entfernt von der Haltestelle Claudiusstraßen liegen, wenn dafür die nächste Station Holstenhofweg circa 2 Kilometer weit weg liegt? Die Haltestellen Claudiusstraße, Bovestraße und Holstenhofweg weisen zusammen die höchsten Erschließungspotenziale auf. Die Stationen Bovestraße und Holstenhofweg ermöglichen eine optimale Verknüpfung zum Busnetz, kurze Umsteigezeiten, Wetterschutz und direkte Sichtbeziehungen zwischen S-Bahn und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Station Claudiusstraße ermöglicht für die Fahrgäste aus den östlichen Ortsteilen Tonndorf und Rahlstedt eine direkte, fußläufige Erschließung des belebten Stadtteilzentrums Wandsbeker Markt und bietet durch die Nähe zum U-Bahnhof Wandsbek Markt erhebliche Vorteile bei Betriebsstörungen. Die Haltestelle Pulverhof verfügt über das größte Einwohnerpotenzial, wenn wie üblich eine Luftliniendistanz von 600 Metern zugrunde gelegt wird. Die gewählten Haltestellenstandorte und die daraus ergebenen Abstände, stellen insgesamt die beste Lösung dar. Im Innenstadtbereich des Hamburger S-Bahn- Bereichs sind ähnliche Abstände wie zwischen den Haltestellen Bovestraße und Claudiusstraße nicht unüblich. 7. Wie hoch werden die Kosten pro Haltestelle im Planfeststellungsbereich 1 sein, auch für den Rückbau der Haltestelle Wandsbek? Die Kosten belaufen sich auf: Station Zuordnung Baukosten (EUR) Planungskosten Summe Bauund Planungskosten Teilprojektstruktur Verkehrsstation Claudiusstraße direkt 4.328.567 6.867.118 1.373.424 8.240.542 indirekt* 1.223.872 Neubau Eisenbahnüberführung (EÜ) „Personenunterführung Claudiusstraße “ direkt 1.314.680 Teilprojektstruktur Verkehrsstation Bovestraße direkt 2.541.390 3.259.950 651.990 3.911.940 indirekt* 718.560 Neubau EÜ „Personenunterführung Wandsbek“, km 5,70 direkt 1.328.729 1.704.418 340.884 2.045.302 indirekt* 375.689 Rückbau EÜ „Personenunterführung Wandsbek“, km 5,7 für Abbruch von Bahnsteig, Bahnsteigdach, Rahmenbauwerk , Treppenaufgängen direkt indirekt* 372.678 0 372.678 74.536 447.213 * anteilige Berechnung von zum Beispiel Ausrüstung (Sicherungstechnik, Fernmeldeanlagen , Signaltechnik), Grunderwerb, Leitungsverlegungen et cetera