BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9033 21. Wahlperiode 16.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Philipp Heißner (CDU) vom 09.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Wer erhält alles Zuschüsse für öffentlich-rechtliche Flüchtlingsunterkünfte ? (III) In Drs. 21/8872 und 21/8881 betont der Senat, dass es sich bei den Zuschüssen überwiegend nicht um höhere Mietzahlungen durch f & w fördern und wohnen AöR handele, sondern um Zuschüsse der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann hat die IFB dem Investor Fewa für die Grundstücke Hörgensweg und Mittlerer Landweg jeweils den Baukostenzuschuss vertraglich zugesichert ? 2. Welche Stelle war außer Fewa und der IFB noch an den Verhandlungen beteiligt? 3. Von wann bis wann zogen sich die Verhandlungen je Standort hin? Der Baukostenzuschuss ist kein Bestandteil der Förderung durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (IFB). Im Übrigen siehe Drs. 21/8872. 4. Aufgrund welcher Argumente bekommt die HIG 0,50 Euro Abnutzung pro Quadratmeter, Fewa aber nicht, obwohl die Wohnungen auch mit erhöhter Personenzahl belegt werden? Der Mietbestandteil von 0,50 Euro für die Abnutzung pro Quadratmeter und Monat wurde unabhängig voneinander mit den jeweiligen Investoren verhandelt. Bei der Fewa sind die im Mietvertrag geregelten Instandsetzungsverpflichtungen von f & w fördern und wohnen AöR deutlich weiter gefasst als in den Mietverträgen mit der HIG. Dies kommt insbesondere bei der späteren Rückgabe der Wohnungen an den Vermieter zum Tragen. Insofern wird sich die höhere Abnutzung an den von der Fewa angemieteten Standorten Mittlerer Landweg und Hörgensweg in der Höhe der Instandsetzungskosten niederschlagen . Im Übrigen siehe Drs. 21/8872 und Drs. 21/8133. 5. Wie viele Euro pro Quadratmeter erhält der Investor jetzt, wenn man Zahlungen von f & w und der IFB addiert? Bitte für alle Quartiere nach „Perspektive Wohnen“ die gesamte Summe, aber auch in Einzelbestandteile zerlegt, angeben. Siehe Drs. 21/8872. Weitere Einzelheiten sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und werden in steter Praxis des Senats nicht genannt. Drucksache 21/9033 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Die oben genannten Drucksachen machen deutlich, dass dem Investor für den Standort Hörgensweg die Förderung von 350 Wohnungen zugesagt wurde. Wie will der Senat beziehungsweise die IFB den Baukostenzuschuss für 175 Wohnungen der örU begründen, die gar nicht existieren ? 7. Zieht der Senat im Fall Hörgensweg als Alternative eine Einmalzahlung in Betracht? Wenn ja, in welcher Höhe aufgrund welcher rechtlichen Basis aus welcher finanziellen Quelle? Siehe Drs. 21/8872.