BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9035 21. Wahlperiode 16.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 09.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Nationales Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus Die Bundesregierung stellt im Rahmen der Finanzplanung bis 2020 über 400 Millionen Euro für die Maßnahmen der Demokratieförderung und der Prävention gegen alle Formen des Extremismus zur Verfügung, um neben repressiven Maßnahmen auch die präventive Herangehensweise an Radikalisierungsprozesse zu fördern (http://www.gero-storjohann.de/files/2017/03/ KoaAnlage.pdf). Damit soll an die bereits in den letzten Jahren durchgeführte Präventionsmaßnahmen der Bundesregierung angeknüpft werden. Für das nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus wurde in den Eckwerten für den Haushalt 2018 eine Vorsorge in Höhe von 100 Millionen Euro gebildet. Es lassen sich jedoch aus den bisherigen Veröffentlichungen zum Präventionsprogramm keinerlei Informationen bezüglich der finanziellen Verteilung auf Bundesebene herausfiltern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viel Geld ist für Hamburg eingeteilt? 2. Wie sieht die Verteilung des zugeteilten Geldes aus? Bitte nach Projekten , Zahlen und Gründen, weshalb sich für diese Verteilung entschieden wurde, aufführen. Die Zuständigkeit für das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus liegt bei der Bundesregierung. Der Senat hat zur beabsichtigen Mittelverteilung keine Erkenntnisse.