BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9039 21. Wahlperiode 16.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 09.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte über die Eingangsprüfung in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) sowie der Stiftung für Hochschulzulassung wie folgt: 1. Wie viele Personen haben in den Jahren 2010 bis 2016 an der Universität Hamburg eine Eingangsprüfung gemäß § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes in den Studiengängen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin abgelegt? (Bitte nach Jahren, Studiengängen und Frauenanteil , in Prozent differenziert, aufschlüsseln.) a. Wie viele dieser Prüfungen wurden bestanden (bitte nach Jahren und Studiengängen aufschlüsseln)? b. Welche war die beste und welche war die schlechteste Gesamtnote ? (Bitte ebenso aufschlüsseln.) Siehe Anlage 1. 2. Wie hoch ist der Anteil der in der beruflichen Bildung Qualifizierten, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen, gemäß Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Staatsvertrages über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen in den Bewerbungsverfahren seit dem Sommersemester 2010 gewesen? (Bitte nach Semestern aufschlüsseln und die entsprechenden Daten von der Stiftung für Hochschulzulassung erfragen.) a. Wie viele dieser Bewerber/-innen hatten eine Eingangsprüfung an der Universität Hamburg bestanden? b. Hält der Senat es weiterhin für angebracht, dass eine gesonderte Quote für diesen Personenkreis nur gebildet wird, wenn zu erwarten ist, dass der Anteil der ihr unterfallenen Bewerber/-innen an der Bewerber-/-innengesamtzahl mindestens 1 Prozent beträgt, vor dem Hintergrund, dass die Wartezeit im Studiengang Medizin auf inzwischen 14 Halbjahre und im Studiengang Zahnmedizin auf 12 Halbjahre angestiegen ist? In der Stiftung für Hochschulzulassung werden beruflich Qualifizierte erst ab dem Wintersemester 2010/2011 gesondert erfasst. Für die Änderung der Quote für beruflich Qualifizierte ist die Mehrheit der Bundesländer notwendig. In den letzten Jahren wurde hier keine Notwendigkeit gesehen, die bestehende Regelung zur Quote für beruflich Qualifizierte zu ändern. Vor diesem Hintergrund hat sich der Senat nicht mit dieser Fragestellung befasst. Im Übrigen siehe Anlage 2. Drucksache 21/9039 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Bewerber/-innen mit bestandener Eingangsprüfung nach § 38 HmbHG haben seit dem Wintersemester 2010/2011 an der Universität Hamburg in den Studiengängen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin eine Zulassung erhalten? Wie viele davon entfielen auf die Abiturbestenquote , wie viele davon auf die Wartezeitquote und wie viele auf das Auswahlverfahren der Hochschulen (bitte nach Studiengängen und Semestern getrennt beantworten)? Siehe Anlage 3. 4. Da nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des neuen Staatsvertrages über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung in der Wartezeitquote nur noch die Semester, für die sich die Bewerber/-innen im jeweiligen Studiengang beworben haben (Bewerber-/-innensemester), berücksichtigt werden, stellt sich die Frage, wie Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 38 HmbHG im Rahmen der Wartezeit weitere Wartezeit aufbauen können, wenn an der Universität Hamburg in den Studiengängen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin eine Zulassung nur zum Wintersemester vorgesehen ist und damit Bewerbungen zum Sommersemester für diesen Personenkreis keinerlei Sinn machen? Wie will der Senat sicherstellen, dass sich dadurch die erforderliche Wartezeit für die Zulassung für diesen Personenkreis nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages nicht verlängert? Für den Fall, dass für beruflich Qualifizierte zukünftig eine eigene Vorabquote gebildet wird, erfolgt die Auswahl in erster Linie unter Qualifikationsgesichtspunkten, sodass sich die in dieser Frage aufgeworfene Problematik nicht stellt. Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, werden beruflich Qualifizierte in den Hauptquoten am Verfahren beteiligt und somit auch bei der Auswahl nach Bewerbungssemestern berücksichtigt . Sollte ein Bewerber oder eine Bewerberin ausschließlich eine Hochschulzugangsberechtigung für Hamburg haben und sich damit faktisch nicht zu einem Sommersemester bewerben können, wird die Stiftung für Hochschulzulassung sicherstellen , dass ihm oder ihr gleichwohl bei einer Bewerbung zum Wintersemester auch für das folgende Sommersemester ein Bewerbungssemester angerechnet wird, weil das eingeschränkte Studienangebot für ihn keinen Nachteil darstellen darf. Eine identische Praxis soll es nach Auskunft der Stiftung für Hochschulzulassung bereits in einem vergleichbaren Verfahren gegeben haben. 5. Gibt es andere Bundesländer, in denen Personen, die an der Universität Hamburg eine Eingangsprüfung gemäß § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes in den Studiengängen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bestanden haben, zum Studium in diesen Studiengängen zugelassen werden können? Wenn ja, welche Bundesländer sind dies und welches sind die Rechtsgrundlagen für eine Zulassung dort? Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9039 3 Anlage 1 Gesamtnote 2010 Teilnahmen davon Frauenanteil insgesamt bestanden beste schlechteste Medizin 9 66,67% 3 2,6 3,0 Zahnmedizin 6 83,33% 0 - - Pharmazie 0 - - - - Gesamt 15 73,33% 3 Gesamtnote 2011 Teilnahmen davon Frauenanteil insgesamt bestanden beste schlechteste Medizin 7 57,14% 5 2,1 3,1 Zahnmedizin 3 100,00% 0 - - Pharmazie 6 100,00% 5 1,5 3,5 Gesamt 16 81,25% 10 Gesamtnote 2012 Teilnahmen davon Frauenanteil insgesamt bestanden beste schlechteste Medizin 9 77,78% 7 1,8 3,1 Zahnmedizin 7 71,43% 1 2,7 - Pharmazie 4 50,00% 2 1,8 2,5 Gesamt 20 70,00% 10 Gesamtnote 2013 Teilnahmen davon Frauenanteil insgesamt bestanden beste schlechteste Medizin 11 90,91% 3 2,2 3,3 Zahnmedizin 8 87,50% 2 2,4 2,6 Pharmazie 6 83,33% 4 1,7 2,6 Gesamt 25 88,00% 9 Gesamtnote 2014 Teilnahmen davon Frauenanteil insgesamt bestanden beste schlechteste Medizin 10 60,00% 6 1,9 3,2 Zahnmedizin 2 100,00% 0 - - Pharmazie 2 100,00% 2 2,1 2,9 Gesamt 14 71,43% 8 Gesamtnote 2015 Teilnahmen davon Frauenanteil insgesamt bestanden beste schlechteste Medizin 8 50,00% 7 2,2 3,0 Zahnmedizin 3 100,00% 1 1,9 - Pharmazie 7 85,71% 4 1,9 2,9 Gesamt 18 72,22% 12 Gesamtnote 2016 Teilnahmen davon Frauenanteil insgesamt bestanden beste schlechteste Medizin 3 100,00% 2 1,9 2,5 Zahnmedizin 5 100,00% 0 - - Pharmazie 5 80,00% 2 1,3 3,0 Gesamt 13 92,31% 4 Drucksache 21/9039 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Prozentualer Anteil der beruflich Qualifizierten seit dem Wintersemester 2010/11: Prozentualer Bewerberanteil der beruflich Qualifizierten Semester Medizin Pharmazie Tiermedizin Zahnmedizin WS10/11 0,34 0,71 0,18 1,01 SS11 0,40 2,13 1,19 WS11/12 0,45 0,96 0,22 1,00 SS12 0,48 1,68 1,00 WS12/13 0,49 0,97 0,41 1,06 SS13 0,52 2,29 1,28 WS13/14 0,60 1,07 0,46 1,53 SS14 0,65 2,52 1,64 WS14/15 0,62 1,22 0,48 1,57 SS15 0,75 2,14 1,68 WS15/16 0,69 1,42 0,57 1,49 SS16 0,84 1,90 2,09 WS16/17 0,71 1,22 0,62 1,73 SS17 1,07 2,35 1,87 Anzahl beruflich Qualifizierter mit Eingangsprüfung und Bewerbung in Hamburg: Semester Medizin Pharmazie Zahnmedizin WS10/11 11 4 WS11/12 8 6 5 WS12/13 10 3 4 WS13/14 7 7 3 WS14/15 7 6 2 WS15/16 10 5 3 WS16/17 6 3 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9039 5 Anlage 3 Anzahl beruflich Qualifizierter mit Eingangsprüfung und Zulassung in Hamburg: Semester Medizin Pharmazie Zahnmedizin WS10/11 1 AbV, 3 WZ - - WS11/12 1 WZ 1 AbV, 1 WZ 2 WZ WS12/13 1 WZ - 2 WZ WS13/14 1 WZ 2 WZ, 2 AdH - WS14/15 1 WZ 2 WZ - WS15/16 - 1 WZ 1 WZ WS16/17 - - - AbV = Abiturbestenquote WZ = Wartezeitquote AdH = Auswahlverfahren der Hochschulen