BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/904 21. Wahlperiode 21.07.15 Große Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels, Katja Suding, Michael Kruse, Dr. Wieland Schinnenburg, Jens Meyer (FDP) und Fraktion vom 25.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Die Entwicklung des bundesweiten Zentralabiturs Die Kultusministerkonferenz (KMK) arbeitet seit vielen Jahren daran, die Standards in den Abiturprüfungen aller 16 Bundesländer einander anzugleichen . Dies entspricht nicht nur den Forderungen der Hochschulen und der Wirtschaft, sondern vor allem den Wünschen der Schüler und Eltern, die die Qualität der Schulbildung nicht nach dem Zufallsprinzip des Wohnorts bestimmt sehen wollen. Auch bei der Zulassung zum Studium ergeben sich bislang häufig Ungerechtigkeiten, da die Auswahl durch die Universitäten nach wie vor hauptsächlich über den Numerus Clausus erfolgt und die Abiturnoten der einzelnen Bundesländer nicht vergleichbar sind. So berichtete zuletzt ein großes deutsches Nachrichtenmagazin, dass beispielsweise 2013 in Thüringen 38 Prozent aller Abiturienten das Abitur mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben, während es in Niedersachsen nur 16 Prozent waren („Bundesländer im Vergleich: So ungerecht sind Abiturnoten in Deutschland“, in: „DER SPIEGEL“ vom 6. Juni 2015). Dies kann ganz offensichtlich nicht an besseren Leistungen der thüringischen Schüler liegen, sondern spiegelt unterschiedliche Standards bei der Benotung wider. Hamburg führt seit 2014 gemeinsam mit Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen und Schleswig-Holstein in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik Abstimmungen über gemeinsame Aufgabenstellungen bei den schriftlichen Abiturprüfungen durch. Die KMK hat in ihrer jüngsten Sitzung am 11. und 12. Juni dieses Jahres über die Weiterentwicklung der länderübergreifenden Koordinierung der Abiturprüfungen beraten und mitgeteilt, dass nun eine Aufgabensammlung fertig gestellt worden ist, aus der sich die Länder ab 2017 bedienen können. Dies betrifft die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik. Beispiele für diese Aufgaben wurden veröffentlicht (Pressemitteilung der KMK vom 12. Juni). Grundsätzlich ist dies als ein Schritt in die Richtung einer besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu begrüßen. Zugleich stellt sich aber eine Reihe von Fragen, die die Auswirkungen auf und die Beteiligung von Hamburg an diesem Prozess betreffen. Entscheidend ist vor allem, wie der Senat dafür Sorge tragen will, dass sich Hamburg sowohl in der Ausbildung der Schüler als auch in der Durchführung und Bewertung der Abiturprüfungen an den Ländern orientiert, die wie Bayern oder Sachsen in den Rankings ganz oben rangieren. Es besteht die Gefahr, dass sich bei einer Angleichung der Abiturprüfungen zwischen den Ländern eine Angleichung im unteren Niveau einstellt . Das Ziel muss es aber sein, dass sich an den Ländern in der Spitzengruppe orientiert wird. Insbesondere Hamburg, dessen Abitur nach Einschätzung von Fachleuten in den letzten Jahren zunehmend schwächer geworden ist, muss sich hier engagieren. Drucksache 21/904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat: Bundesweit gleiche Anforderungen in den Abiturprüfungen zu ermöglichen, ist ein zentrales Ziel der Kultusministerkonferenz (KMK), um die hohe Qualität, die Anerkennung und die Vergleichbarkeit des Abiturs zu sichern. Nach dem Beschluss der KMK vom 18. Oktober 2012 über die Einführung der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch sind die Veröffentlichung einer Aufgabensammlung und der Aufbau eines Aufgabenpools weitere Schritte zu einer Standardsicherung des Abiturs in allen Ländern und zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Die Regelungen zum Hamburger Abitur in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) entsprechen der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in dieser Fassung vom 6. Juni 2013 – http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1972/1972_07_07- Vereinbarung-Gestaltung-Sek2.pdf) sowie der Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in dieser Fassung vom 24. Oktober 2008 und Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 1973 in dieser Fassung vom 24. Oktober 2008 – http://www.kmk.org/fileadmin/ veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_24-Abitur-Gymn-Oberstufe.pdf). Dem Unterricht liegen wie in allen Ländern die Bildungsstandards und die daraus abgeleiteten Bildungspläne zugrunde. Der Auffassung, dass das Hamburger Abitur „zunehmend schwächer“ geworden sei, wird mit Blick auf die Prüfungsergebnisse der vergangenen Jahre widersprochen. So hat sich im Zusammenhang mit den Studien KESS (2011) und LAU (2005) gezeigt, dass Hamburgs Oberstufenschülerinnen und -schüler im Schuljahr 2010/2011 gerade keine schwächeren Leistungen gebracht haben als im Schuljahr 2004/2005 (LAU). Die Tests ermöglichten es erstmals, den Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2010/2011 unmittelbar vor dem Abitur exakt die gleichen Testaufgaben vorzulegen wie sechs Jahre zuvor im Schuljahr 2004/2005 den damaligen Schülerinnen und Schülern. Dabei zeigte sich, dass trotz einer um über ein Drittel angestiegenen Zahl von Abiturienten der Jahrgang 2010/2011 die gleichen Kompetenzen aufwies wie der deutlich kleinere Jahrgang des Schuljahres 2004/2005. Die entsprechende wissenschaftliche Studie konnte zudem nachweisen, dass die 500 leistungsstärksten Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 2010/2011 sogar höhere Kompetenzen aufwiesen als die 500 leistungsstärksten Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 2004/2005. Bei Fragen zu den Gegebenheiten in den übrigen Ländern handelt es sich um Angelegenheiten , die außerhalb der Zuständigkeit des Senats und damit des parlamentarischen Fragerechts nach Artikel 25 HV liegen (Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 6. November 2013 – HVerfG 6/12 –, juris Rn. 68). Von einer entsprechenden Recherche in den anderen Ländern wurde daher abgesehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist die neue, bundesweite Aufgabensammlung entstanden? Die Länder haben 2012 mit der Umsetzung und Implementierung der Bildungsstandards in ihren Bildungs- und Lehrplänen begonnen, die seit dem Schuljahr 2014/2015 in der gymnasialen Oberstufe aufwachsend umgesetzt werden. 2012 wurde zudem auf Initiative Hamburgs eine Arbeitsgruppe der KMK mit der Entwicklung eines Vorschlags für einen bundesweiten Aufgabenpool für die schriftlichen Abituraufgaben beauftragt. Nach Beschluss der KMK sollen in der Abiturprüfung 2017 gleich schwere Abiturprüfungen in den zentralen Fächern entsprechend der neuen Bildungsstandards zum Einsatz kommen. Dazu wird gegenwärtig ein Aufgabenpool mit wissenschaftlich überprüften und gleich schweren Abituraufgaben in den zentralen Fächern eingerichtet . Die durch die 342. KMK am 20./21. Juni 2013 verabschiedete „Konzeption für die Entwicklung und Nutzung eines Pools von Abiturprüfungsaufgaben sowie zur Beschreibung allgemeiner Kriterien für die Gestaltung, Korrektur und Bewertung stan- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/904 3 dardbasierter Abiturprüfungsaufgaben“ (http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/ Qualitaet/2013-10_Aufgabenpool_Abiturpruefung_Konzeption_Kurzfassung.pdf) sieht für die Durchführung des Prozesses neben der Arbeitsgruppe „Abiturkommission“ vier Facharbeitsgruppen „Aufgabenbewertung“ vor. Deren Arbeit besteht in der fachbezogenen Spezifizierung der von der AG Abiturkommission entwickelten Kriterien für die Aufgabenauswahl und die Bewertung und die Modifikation der von den Ländern eingereichten Aufgaben. Als Ergebnis dieses Prozesses veröffentlichten die KMK und das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) unter https://www.iqb.hu-berlin.de/bista/abi die Aufgabensammlung. Sie soll den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften als Orientierung für den entstehenden Aufgabenpool dienen. Die Aufgaben der Aufgabensammlung sowie die begleitenden Dokumente (Grundstock von Operatoren, Kriterien für die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Bewertungshinweise) werden für jedes Fach auf einer fachspezifischen Internetseite bereitgestellt. Im Übrigen siehe Drs. 20/10116. a. Wie groß ist der Aufgabenpool? Wie viele Aufgaben pro Fach, aufgeschlüsselt nach Aufgabenart, gibt es? Der Aufgabenpool wird gegenwärtig von vier Aufgabenentwicklergruppen (AG Aufgaben ) erstellt. Die Fertigstellung ist für April 2016 geplant. Es ist vorgesehen, dass für alle Aufgabenarten Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Eine Aussage zur genauen Anzahl kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. b. Wie häufig werden die Aufgaben für den Pool künftig neu erstellt? Wie bereits für die Verwendung im Jahre 2017 ist auch für das Abitur 2018 vorgesehen , dass die Länder neu entwickelte Aufgaben den Facharbeitsgruppen zuliefern, die nach Prüfung und gegebenenfalls einer Modifikation in den Aufgabenpool aufgenommen werden. c. Gibt es eine Kategorisierung in verschiedene Niveaustufen? Was bedeutet für den Senat „erhöhtes“ und was „grundlegendes“ Anforderungsniveau in Abgrenzung zu der Definition, die in diesem Zusammenhang die KMK verwendet? Ist diese Einteilung identisch mit der Hamburger Profiloberstufe? Wie grenzen sich diese Niveaustufen voneinander ab? Wie verfahren andere Länder ohne Profiloberstufe ? Gibt es weitere Einteilungen? In den vier Fächern mit KMK-Bildungsstandards werden Aufgaben auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau erstellt. In den Hamburger Stadtteilschulen und in den Gymnasien werden diese Fächer auf diesen beiden Anforderungsniveaus unterrichtet. Die Definition der Niveaustufen in den Hamburger Bildungsplänen entspricht der von der KMK beschlossenen „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ (siehe dort Ziffer 3.2.). Der auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilte Unterricht vermittelt die Kenntnis grundlegender wissenschaftlicher Arbeitsweisen sowie Einsichten in die wichtigsten Gegenstände und Zusammenhänge des jeweiligen Fachs. Der auf erhöhtem Anforderungsniveau erteilte Unterricht vermittelt anhand ausgewählter Inhalte ein vertieftes Verständnis des jeweiligen Faches und der wissenschaftlichen Arbeitsmethode. Die Unterscheidung zwischen den Anforderungsniveaus spiegelt sich in den Ländern ohne Profiloberstufe in den Leistungs- und Grundkursen wider. Weitere Einteilungen gibt es im Zusammenhang von Niveaustufen nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. d. Wie wurden die Vertreter Hamburgs in der Expertenkommission beim IQB, die die Aufgaben erarbeitet hat, ausgewählt? Welche Qualifikation weisen sie hierfür auf? Welche Mindestqualifikation war hierfür erforderlich? Die Auswahl Hamburgs für die AG Abiturkommission, die als Steuergruppe für fachübergreifende Entscheidungen fungiert, und die vier Aufgabenentwicklergruppen des IQB erfolgte gemäß den folgenden gewünschten Anforderungen: Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Lehrbefähigung in der Sekundarstufe II, mehrjährige Unterrichtserfahrung in der Sekundarstufe II, vertiefte Kenntnisse der Bildungsstan- Drucksache 21/904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 dards für die Allgemeine Hochschulreife, Kenntnis aktueller Entwicklungen in der Fachdidaktik und Aufgeschlossenheit in Bezug auf weniger vertraute Aufgabenformate , Erfahrung mit der Konstruktion und Bewertung von Prüfungsaufgaben, Erfahrung mit der Bewertung der Qualität von Abiturprüfungsaufgaben/Mitarbeit in Abiturkommissionen , Mitarbeit in Aufgabenentwicklungsprojekten der Länder, Teamfähigkeit und Erfahrung mit Teamarbeit. In der AG Abiturkommission ist Hamburg durch den Leiter der Schulaufsicht und Grundsatzreferenten für die gymnasiale Oberstufe vertreten. In die vier Aufgabenentwicklergruppen des IQB wurden die Fachreferentinnen beziehungsweise Fachreferenten der einzelnen Fächer beziehungsweise sehr erfahrene Lehrkräfte entsandt. Darüber hinaus wurden vier Experten für die beruflichen Gymnasien benannt. Alle Vertreter Hamburgs verfügen über die geforderten Erfahrungen in der Erstellung von Abituraufgaben. e. Wie wurden die unabhängigen Experten ausgewählt und bestimmt, die laut IQB ebenfalls den Kommissionen angehörten? Wie viele waren dies? f. Gibt es eine zusätzliche, externe Qualitätskontrolle für die Aufgabensammlung ? Für die einzelnen Fächer wurden im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung vom IQB vier Fachkoordinatoren ausgewählt, die die Arbeitsergebnisse mit den Länderexperten abstimmen. Die im Juni 2015 veröffentlichte Aufgabensammlung wurde unter Beteiligung von fachdidaktischen Beratern erstellt. Es handelt sich dabei um anerkannte Wissenschaftler aus deutschen Hochschulen. g. Ergreift die KMK Maßnahmen, um eine Geheimhaltung und damit faire Verfahrensweise der Aufgaben in dem neuen Pool zu gewährleisten ? Wenn ja: Welche genau? Wenn nein: Welche weiteren Maßnahmen müssen aus Sicht des Senats ergriffen werden? Das IQB und die KMK haben ein Sicherheitskonzept entwickelt. Die Poolaufgaben werden auf einem geschützten und mehrfach gesicherten Portal des IQB bereitgestellt . Zugangsberechtigt ist in jedem Land nur eine Person pro Fach. Das Entnahmeverfahren ist klar geregelt und unter den 16 Ländern einvernehmlich abgestimmt worden . Weitere Einzelheiten des Sicherheitskonzepts können öffentlich nicht dargestellt werden. h. Umfassen die Aufgaben auch Aufgabentypen für mündliche Prüfungen ? Wenn ja: Sind Präsentationsprüfungen vorgesehen oder herkömmliche Prüfungen? Gibt es für die Schüler eine Wahlmöglichkeit für die beiden Prüfungsformen? Wenn nein: Wieso nicht? Nein. Die Aufgaben für mündliche Prüfungen werden in allen Ländern von den jeweiligen Fachlehrkräften schulintern erstellt. Die Aufgabenstellungen ergeben sich in der Regel aus den jeweiligen konkreten unterrichtlichen Voraussetzungen, sodass eine zentrale Aufgabenstellung nicht angebracht ist. 2. Die KMK-Präsidentin teilte mit: „Jedes Land kann ab dann für jedes der vier Prüfungsfächer mindestens eine Aufgabe für die eigene Abiturprüfung verwenden“ (Pressemitteilung der KMK vom 12.6.15). Wie genau werden die neuen Aufgaben verwendet? a. Wie verbindlich ist der Aufgabenpool? Können die Länder im Zweifel auch weiterhin eigenständig Aufgaben formulieren? Sind Kombinationen aus Aufgaben der Länder und aus dem neuen Pool möglich? Gibt es Länder, die sich nicht beteiligen? Wenn ja: Mit welcher Begründung? Wie steht der Senat dazu? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/904 5 Die Länder haben sich auf der 337. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 8./9. März 2012 in Berlin darauf verständigt, einen bundesweiten Pool für Abiturprüfungsaufgaben mit einheitlichen Bewertungskriterien zu erstellen. Eine verbindliche Entnahme ist nicht vorgesehen. Nach derzeitigem Stand werden sich alle Länder beteiligen. Die Länder werden auch zukünftig eigene Aufgaben formulieren können und in den schriftlichen Abiturprüfungen einsetzen können. Unter anderem durch die Festlegung auf bestimmte unterschiedliche literarische Schwerpunkte beziehungsweise Pflichtlektüren sind die Länder weiterhin gehalten, solch eigene Prüfungsaufgaben zu erstellen. Auch für die Nachschreibeklausuren werden weiterhin landeseigene Prüfungsaufgaben zu entwickeln sein. Insofern sind Kombinationen möglich. b. Gibt es seitens der KMK Vorgaben und Kriterien, nach denen die Auswahl erfolgt? Wenn es verschiedene Aufgaben-Kategorien gibt: Wie viele Aufgaben müssen aus welchen Kategorien entnommen werden? KMK und IQB haben ein technisches Verfahren zur Entnahme der Aufgaben aus dem Aufgabenpool entwickelt. Weitere Festlegungen wurden nicht vorgenommen. c. Wenn es keine allgemein gültigen Vorgaben gibt: Wer entscheidet in Hamburg über die Auswahl? Die zuständige Behörde entscheidet entsprechend dem Verfahren bei der Erstellung der zentral gestellten Aufgaben über die Auswahl. Siehe auch Drs. 20/10116. d. Gibt es die Möglichkeit in Hamburg, dass sich einzelne Schulen mittels Ausnahmegenehmigung nicht an dem Verfahren beteiligen? In allen Hamburger Schulen werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch zentral geprüft. Die Abendschule Vor dem Holstentor wird die Aufgaben aus dem Abiturpool nicht nutzen können, da der Prüfungstermin von dem der anderen Schulen abweicht. e. Wie wird sichergestellt, dass sich Hamburg mit seinem Verfahren an den Verfahren der in den Rankings besten Länder wie Bayern und Sachsen orientiert? Das Auswahlverfahren ist für alle Länder gleich. Zum jetzigen Stand ist vorgesehen, dass 14 Länder gemeinsam am 3. Mai 2017 die schriftliche Abiturprüfung im Fach Mathematik durchführen. Die Länder Bayern, Sachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden im Fach Mathematik einen gemeinsam entwickelten hilfsmittelfreien Teil auf erhöhtem Anforderungsniveau entnehmen. Die schriftlichen Prüfungen im Fach Deutsch, Englisch und Französisch werden zeitgleich mit zwölf Ländern (darunter das Land Sachsen ) am 25. April, 28. April und am 5. Mai 2017 stattfinden. f. Werden für Gymnasien und Stadtteilschulen dieselben Aufgaben ausgewählt? Ja. g. Wie wird sichergestellt, dass es nicht dazu kommen kann, dass dieselben Aufgaben mehrfach (in jedem Jahr) erneut ausgewählt werden ? Wird eine Aufgabe aus dem Pool automatisch gestrichen, wenn sie einmal von einem Land verwendet wurde? IQB und KMK haben ein System der Entnahme entwickelt, das sicherstellt, dass zu den im Jahre 2017 vorgesehenen Terminen der Länder für die schriftlichen Abiturprüfungen unterschiedliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. 3. Zu dem Bewertungsverfahren für die neuen Aufgaben teilt die KMK lediglich mit, es seien „Bewertungshinweise“ bereitgestellt worden (Pressemitteilung der KMK vom 12.6.15). Wie läuft das Bewertungsverfahren in der Praxis ab? Drucksache 21/904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a. Wie funktioniert das Verfahren für die Bewertung der Prüfungen? Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff „Bewertungshinweise “? Ist die Bewertung fest an einheitliche Standards gebunden ? Wenn ja: Wie sehen diese aus? Wenn nein: In welchen Fällen und warum weicht Hamburg in den zentral geprüften Fächern mit seinen Bewertungskriterien von den Verfahren anderer Länder ab? Um die Vergleichbarkeit der Abiturarbeiten zu sichern und Toleranzen bei der Bewertung zu verringern, werden die dem Aufgabenpool des IQB zu entnehmenden Aufgaben beziehungsweise Prüfungsteile Bewertungshinweise enthalten, die die Bewertung durch die korrigierende Lehrkraft im Rahmen der Abiturprüfung genau regeln. Hamburg übernimmt diese Bewertungshinweise für die entsprechenden Aufgaben beziehungsweise Prüfungsteile unverändert. Die Grundlagen für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind in den von der KMK verabschiedeten Bildungsstandards der entsprechenden Fächer festgelegt. Die Bewertungshinweise entsprechen den Vorgaben der Bildungsstandards hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe für eine „gute“ und eine „ausreichende“ Leistung. Für eine Bewertung mit „gut“ (elf Punkte) werden annähernd vier Fünftel der Gesamtleistung und Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen vorausgesetzt. Für eine Bewertung mit „ausreichend“ (fünf Punkte) werden annähernd die Hälfte der Gesamtleistung und Leistungen über den Anforderungsbereich I hinaus vorausgesetzt . Siehe dazu die Ausführungen des IQB zum Erwartungshorizont und zu den Bewertungshinweisen: https://www.iqb.hu-berlin.de/bista/abi/deutsch/dokumente https://www.iqb.hu-berlin.de/bista/abi/englisch/dokumente https://www.iqb.hu-berlin.de/bista/abi/franzoesisch/dokumente https://www.iqb.hu-berlin.de/bista/abi/mathematik/dokumente Die Prüfungsleistungen werden nach Noten bezogen auf die 15-Punkte-Skala gemäß § 9 APO-AH bewertet. b. Welche Erfahrungen wurden mittlerweile mit der Abschaffung des unabhängigen Zweitgutachtens 2012 in Hamburg gemacht? Gibt es im Rahmen des neuen Verfahrens Planungen zu Wiedereinführung ? Wie handhaben dies andere Länder, insbesondere Bayern und Sachsen? Die bisherigen Ergebnisse der von der zuständigen Behörde regelhaft durchgeführten Evaluationen zeigen, dass sich durch das veränderte Verfahren der internen Zweitdurchsicht kaum Veränderungen in den Klausurnoten ergeben haben. Die Noten der Erstkorrektur und Zweitdurchsicht wichen entgegen der öffentlichen Annahmen im Schuljahr 2013/2014 sogar etwas stärker voneinander ab als im Vorjahr, als die Zweitkorrektur noch anonym an einer anderen Schule stattfand (Notenabstand 0,2 gegenüber 0,03 im Vorjahr). In der Vergangenheit wurden aber die größeren Diskrepanzen durch die erforderlichen Drittkorrekturen in der Regel wieder aufgehoben, sodass das veränderte Verfahren nahezu identische Ergebnisse erbrachte. Für das Jahr 2015 liegen der zuständigen Behörde entsprechende Ergebnisse noch nicht vor. Zur Handhabung in anderen Ländern siehe Drs. 20/10116. c. Ist ein Austausch der Abiturklausuren mit anderen Ländern zur Korrektur – zumindest stichprobenartig – geplant zur Sicherstellung der Qualität? Wenn ja: in welcher Form? Wenn nein: warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/904 7 Ein Austausch der Abiturklausuren mit anderen Ländern ist nicht vorgesehen, da dies für die Schulen eine zu starke Verkürzung der für die Korrektur zur Verfügung stehenden Zeit zur Folge hätte. d. Übernimmt Hamburg die Aufgaben und Bewertungsmaßstäbe aus dem Aufgabenpool unverändert? Stehen hierzu nun Verfahrensweisen fest im Vergleich zu Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 20/10116? Siehe Antwort zu 3.a und Drs. 20/10116. 4. Wie gestaltet sich aktuell das Hamburger Abitur? a. Wie beurteilt der Senat die Einführung des Hamburger Abiturs mit zentralen Elementen 2005? Gibt es Pläne, für den Zeitraum bis 2014 (Beginn neues Verfahren) eine umfangreiche Evaluierung durchzuführen? Seit 2005 werden jährlich die Ergebnisse der zentralen schriftlichen Abiturprüfungen von der zuständigen Behörde ausgewertet und die Aufgabenstellungen im Abitur durch Befragungen der Fachleitungen evaluiert. Die umfangreiche Evaluation wird auch in den kommenden Jahren durchgeführt. Die zuständige Behörde bewertet die Einführung eines Hamburger Abiturs mit zentralen Elementen sehr positiv. Die Entscheidung , seit dem Abitur 2014 die Zahl der Fächer, die zentral geprüft werden, auf 27 zu erhöhen, macht deutlich, dass der Standardsicherung und der Herstellung der Vergleichbarkeit in den Abiturprüfungen ein hohes Gewicht beigemessen wird. Die zentral gestellten Prüfungsaufgaben wirken darüber hinaus in den Unterricht der Studienstufe und steuern die Unterrichtsentwicklung. b. Wie stellt Hamburg sicher, dass sich der Unterricht in der Studienstufe an den Standards der in den Rankings im oberen Bereich liegenden Länder orientiert, also Hamburgs Schüler dieselbe Vorbereitung erhalten wie die Schüler dieser Länder? Ist eine engere Anlehnung speziell an Bayern und Sachsen geplant? Grundlage für den Unterricht sind die in allen Ländern geltenden Bildungsstandards beziehungsweise die einheitlichen Prüfungsanforderungen in den Abiturprüfungen (EPA) und die daraus abgeleiteten Hamburger Bildungspläne sowie die bereits veröffentlichten „Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben Abitur 2017“ (http://www.hamburg.de/abschlusspruefungen/). Um die Hamburger Standards mit denen anderer Länder anzugleichen, beteiligt sich Hamburg zudem am sogenannten Sechs-Länder-Abitur. Zusammen mit den Ländern Bayern, Sachsen, SchleswigHolstein , Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen werden im Rahmen dieser Zusammenarbeit ländergemeinsame Aufgaben für die Abiturprüfungen in den Kernfächern entwickelt und eingesetzt. Hamburg arbeitet seit 2011 mit den genannten Ländern eng zusammen bei der Erstellung der länderübergreifenden Abituraufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, die in den Abiturprüfungen 2014 und 2015 zum Einsatz gekommen sind. Zwischenzeitlich haben sich noch die Länder Bremen und Brandenburg angeschlossen. Durch die länderübergreifende Arbeitsgruppe und die aktive Mitarbeit Hamburgs in den Aufgabenentwicklergruppen am IQB wird sichergestellt, dass zwischen den Ländern eine Standardsicherung erfolgt. c. Welcher Zeitansatz ist angedacht für die Vorbereitung der Schüler und die notwendigen Änderungen in den Lehrplänen auf das neue Prüfungsverfahren, das bereits 2017 greift? Bitte genau aufschlüsseln . Die Regelungen für das Abitur 2017 wurden von der zuständigen Behörde bereits veröffentlicht. Diese Publikation enthält alle Informationen, die für die Fachlehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler notwendig sind. Eine Anpassung der Abiturrichtlinie erfolgt im Schuljahr 2015/2016. Die neuen Prüfungsformate (Sprachmittlung und Hörverstehen ) in den Fremdsprachen werden in die Richtlinie aufgenommen. Im Fach Mathematik werden den Schulen vor Beginn des Schuljahres 2015/2016 weitere Hinweise zu den Anforderungen im Abitur 2017 übermittelt. Darüber hinaus wird im Fach Deutsch in einer Ergänzung zum Bildungsplan gymnasiale Oberstufe das neue Auf- Drucksache 21/904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 gabenformat „materialgestütztes Schreiben“ erläutert. Die Ergänzungen zum Bildungsplan gymnasiale Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik und Neuere Fremdsprachen werden den weiterführenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2015/ 2016 zur Verfügung gestellt. d. Wie wird sichergestellt, dass in Hamburg für die Fächer, für die noch keine Aufgaben aus einem bundesweiten Pool vorliegen, vergleichbare Standards gelten? Die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Anforderungen in der Abiturprüfung ist in der Vereinbarung über Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Juni 1979 in dieser Fassung vom 24. Oktober 2008) grundsätzlich geregelt. Die Struktur der Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA, http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/sekundarstufe-iigymnasiale -oberstufe/abitur/abiturpruefung-in-der-gymnasialen-oberstufe.html) orientiert sich wiederum an der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der KMK vom 7. Juli 1972 in dieser Fassung vom 6. Juni 2013). Im Zusammenhang mit der Vereinbarung über Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) in der Abiturprüfung hat die KMK EPA für aktuell 42 Fächer beschlossen. Die Hamburger Schulen können gemäß § 20 Absatz 3 APO-AH nur solche Fächer als Prüfungsfächer im Abitur anbieten, für die genehmigte Rahmenpläne und durch Beschluss der KMK festgelegte EPA vorliegen. Die von der KMK beschlossenen, für alle Länder geltenden EPA werden in Hamburg durch die Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung vom November 2012 (Abiturrichtlinie) strukturell und inhaltlich näher ausgestaltet. In der Abiturprüfung der weiteren Neueren Fremdsprachen stellt Hamburg ab 2017 darüber hinaus sicher, dass nicht nur in Englisch und Französisch, sondern auch in diesen Fächern die neuen Prüfungsteile Hörverstehen und Sprachmittlung gemäß den Anforderungen in den Bildungsstandards implementiert werden. Diese Regelung gilt für alle zentral geprüften Neueren Fremdsprachen (vergleiche Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben im Abitur 2017; http://www.hamburg.de/abitur-2017/). e. In der Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 20/10116 teilte der Senat die damaligen Überlegungen mit, warum in den Fächern Mathematik und Biologie seit 2008 nur noch zwei statt früher drei Fragen im Abitur gestellt werden. Will der Senat an dieser Regelung festhalten unter dem Eindruck des ab 2017 geltenden bundesweiten Aufgabenpools? Welche Kriterien sind von der KMK hierzu künftig vorgesehen? Wie handhaben dies die anderen Länder, insbesondere Bayern und Sachsen? Hat der Senat vor, sich für Hamburg an der Praxis dieser Länder zu orientieren? Maßgeblich für den Schwierigkeitsgrad des Abiturs ist grundsätzlich nicht die Zahl der Aufgaben, sondern der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Aufgabe. Die zuständige Behörde wird die Prüfungsaufgaben für 2017 aus dem Aufgabenpool des IQB entnehmen und die Prüfungsbedingungen entsprechend anpassen. Eine Prüfungsaufgabe aus dem Aufgabenpool des IQB für das Fach Mathematik besteht aus vier Aufgaben , die wiederum durch Teilaufgaben gegliedert sind. Wie bereits seit dem Abitur 2014 in Hamburg eingeführt, ist die erste Aufgabe ohne Taschenrechner und Formelsammlung zu bearbeiten und enthält Teilaufgaben zu allen drei mathematischen Sachgebieten (Analysis, Lineare Algebra/Analytische Geometrie, Stochastik). Die weiteren Aufgaben dürfen mit Hilfsmitteln bearbeitet werden und beziehen sich jeweils auf eines der Sachgebiete. Die komplexe Aufgabe zur Analysis hat einen vergleichbaren Umfang wie die bisherigen Hamburger Analysisaufgaben. Die übrigen komplexen Aufgaben zu den anderen Sachgebieten haben im Vergleich zu den bisherigen Hamburger Aufgaben den halben Umfang. Beispielaufgaben sind unter https://www.iqb.huberlin .de/bista/abi/mathematik zu finden. Für das Fach Biologie ergeben sich keine Veränderungen, da in diesem Fach weiterhin die EPAs gelten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . f. Gibt es Pläne, die 2008 abgeschaffte Drittelregelung bei der Bewertung von Fremdsprachen (Ausdruck, Sprache und Inhalt werden zu Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/904 9 je einem Drittel für die Bildung der Gesamtnote gewichtet) in Hamburg wieder einzuführen? Wenn Nein, warum nicht ? Gibt es Bundesländer, die diese Drittelregelung noch anwenden? Wie stellen sich in dieser Hinsicht die Bewertungskriterien in den Fächern Englisch und Französisch dar, für die nun bundesweit einheitliche Aufgabensammlungen vorliegen ? Nein. Ausdrucksvermögen und sprachliche Richtigkeit werden in den Prüfungsteilen Schreiben und Sprachmittlung auf der Grundlage der in den Deskriptoren der Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung angegebenen Kriterien als einheitliche sprachliche Leistung bewertet. Im Übrigen siehe Drs. 20/10116. Die Bewertungskriterien der Bildungsstandards, der illustrierenden Prüfungsaufgaben zu den Bildungsstandards sowie der auf den Bildungsstandards basierenden Aufgabensammlung des IQB sehen für die Fächer Englisch und Französisch ebenfalls eine einheitliche Bewertung der sprachlichen Leistung vor, die nicht nach Einzelbewertungen für Ausdrucksvermögen und sprachliche Richtigkeit aufgeteilt wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. g. Seit 2007 werden in den Prüfungen der Fächer Englisch, Französisch und Spanisch zweisprachige Wörterbücher zugelassen. Hält Hamburg hieran weiterhin fest? Gibt es seit der Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 20/10116 neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf den aktiven Sprachschatz der Abiturienten? Wie bewertet der Senat den Schwierigkeitsgrad dieses Verfahrens mit den Wörterbüchern nach dieser längeren Zeitspanne? Wie stellt sich die Situation in anderen Ländern dar? Gibt es Seitens der KMK im Zuge des neuen Aufgabenpools Überlegungen, wieder zu den einsprachigen Wörterbüchern zurückzukehren? Wenn Nein, warum nicht? Die zuständige Behörde hält im Einklang mit den Regelungen der KMK an dem angegebenen Verfahren der Zulassung zweisprachiger Wörterbücher fest. Neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf den aktiven Sprachschatz der Abiturienten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Seitens der KMK bestehen im Zuge des Aufgabenpools keine neuen Überlegungen, wieder zu einsprachigen Wörterbüchern zurückzukehren . Eine Begründung seitens der KMK liegt der zuständigen Behörde nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 20/10116 und Vorbemerkung. h. Seit 2011 werden gemäß dem Beschluss der KMK in allen Prüfungsfächern bei sprachlichen Mängeln nur noch zwei statt drei Punkte abgezogen. In der „Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 1973 i.d.F. vom 6. Juni 2013, § 6 (2)“ heißt es dazu: „Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von bis zu zwei Punkten in einfacher Wertung. Ein Abzug für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit soll nicht erfolgen, wenn diese bereits Gegenstand der fachspezifischen Bewertungsvorgaben sind.“ Gibt es im Rahmen des neuen Abiturs in der KMK Überlegungen, diese Änderung in der Bewertung der Sprachrichtigkeit wieder zurückzunehmen? Wenn Nein, warum nicht? Im Rahmen der Abiturprüfung ab 2017 gibt es in der KMK nach Kenntnis der zuständigen Behörde keine Überlegungen, diese Änderungen in der Bewertung der Sprachrichtigkeit wieder zurückzunehmen. Da diese Regelung bisher nicht Diskussionsgegenstand war, ist der zuständigen Behörde keine Begründung seitens der KMK bekannt. Die Bewertung der sprachlichen Leistung in den Fremdsprachen ist von dieser Regelung nicht betroffen, da sie Teil der fachspezifischen Bewertungsvorgaben ist. Im Übrigen siehe Drs. 20/10116. Drucksache 21/904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 i. In der Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 20/10116 teilte der Senat mit, dass die Aufgaben für das Hamburger Zentralabitur von „in der Regel sechs bis acht erfahrenen Fachlehrkräften aus Gymnasien , Stadtteilschulen und beruflichen Gymnasien“ erarbeitet werden . Gilt dieses Verfahren für die Fächer, die ab 2017 noch nicht auf den bundesweiten Pool zugreifen, weiterhin? Nach welchen Kriterien werden die beteiligten Lehrer und der jeweilige Koordinator ausgewählt? Welche Definition von „erfahren“ legt der Senat zugrunde? Das in der Drs. 20/10116 beschriebene Verfahren gilt weiter. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.d. 5. Die Weiterentwicklung des Prüfungssystems: a. Begreift der Senat den neuesten Stand als Endpunkt oder als Etappenschritt der Entwicklung hin zu einem echten bundesweiten Zentralabitur ? Der Senat hat sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich zu zentralen Abschlussprüfungen auf Bundesniveau bekannt. Die Veröffentlichung der Aufgabensammlung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Prüfungen in allen Ländern. b. Der brandenburgische Bildungsminister Günter Baaske (SPD) hat in einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage jüngst mitgeteilt, dass für sein Land das echte Zentralabitur nicht in Frage komme (Landtag Brandenburg, Drs. 6/1242). Wie steht der Senat zu dieser Haltung? Wie bewertet der Senat die Chancen, ein solches mittelfristig einzuführen? Zu Meinungsäußerungen von Mitgliedern anderer Landesregierungen äußert sich der Senat nicht. c. Wann kommen im Rahmen des jetzigen Systems, in dem für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch ab 2017 gemeinsame Aufgaben vorliegen, gemeinsame Aufgaben für alle weiteren Abiturfächer? Werden dann Prüfungen für alle Schüler in allen Ländern in allen Fächern möglich sein, auch wo dies bislang gegebenenfalls noch nicht möglich ist? Voraussetzung für gemeinsame Aufgaben für alle Fächer ist die Erstellung von Bildungsstandards in den übrigen Fächern. Bereits mit dem Beschluss der 319. Kultusministerkonferenz vom 17./18. Oktober 2007 wurde festgelegt, dass nach Fertigstellung der bundesweiten Bildungsstandards für Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch auch die naturwissenschaftlichen Fächer (Biologie, Chemie, Physik) Bildungsstandards erhalten sollen. Gemäß den „Eckpunkten zur Überarbeitung der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring“ ist die Entwicklung von Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) ab 2016 vorgesehen. d. Haben sich die seit 2014 gemeinsam mit anderen Bundesländern in einigen Fächern abgestimmten Abiturprüfungen für Hamburg bewährt? Wo sieht der Senat positive Effekte? Wo sieht er Probleme ? Wie stellt sich der aktuelle Sach- und Verhandlungsstand zwischen diesen Ländern dar? Gibt es konkrete Pläne zur Ausweitung der Zusammenarbeit? Die zuständige Behörde sieht in der Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und den gemeinsam erstellten Prüfungsaufgaben einen wichtigen Prozess zur Sicherung der Qualität des Hamburger Abiturs. Im Rahmen der von der zuständigen Behörde durchgeführten Evaluation der Aufgabenstellungen bewerteten die befragten Fachleitungen die ländergemeinsamen Aufgaben im Jahr 2014 insgesamt als gelungen. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen wiesen zudem darauf hin, dass die Hamburger Abiturientinnen und Abiturienten die ländergemeinsamen Aufgaben erfolgreich bewältigt haben. Lediglich in Mathematik ließ sich die Tendenz beobachten, dass die Klau- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/904 11 suren mit ländergemeinsamer Aufgabe etwas schwächer ausgefallen sind als die Klausuren in den Vorjahren. Für das Jahr 2015 liegen der zuständigen Behörde entsprechende Ergebnisse noch nicht vor. Durch die länderübergreifende Abstimmung ist ein höheres Maß an Vergleichbarkeit zwischen den Ländern gewährleistet. Positiv wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Expertinnen und Experten der beteiligten Länder in den einzelnen Fachgruppen bewertet. Auch für 2017 und 2018 ist die gemeinsame Erstellung von Prüfungsaufgaben der acht Länder geplant, die über den Aufgabenpool der KMK auch den anderen Ländern zur Verfügung stehen werden, sofern sie ihre Prüfungen am selben Tag durchführen. Im Rahmen der Einführung neuer Prüfungsformate hat sich die Kooperation durch den Erfahrungsaustausch positiv auf die Arbeit in den Ländern ausgewirkt. Perspektivisch mündet die länderübergreifende Zusammenarbeit in die Entnahme von Poolaufgaben. Die intensive Zusammenarbeit der zurzeit beteiligten acht Länder soll fortgeschrieben werden.