BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9048 21. Wahlperiode 16.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 09.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Mausoleen auf dem Ohlsdorfer Friedhof verrotten – Was tut der Senat? Wie kein anderer steht der 1877 eingeweihte Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg für die Idee eines überkonfessionellen Parkfriedhofes. Mit fast vier Quadratkilometern übertrifft er den etwa zeitgleich entstandenen Wiener Zentralfriedhof bei Weitem und ist fester Bestandteil des Hamburger Bewusstseins und der Hamburger Identität. Auf dem Ohlsdorfer Friedhof gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Grabanlagen: Ehrenanlagen, Genossenschaftsgräber, Massengräber und Mahnmale – über 250.000 Grabstellen. Laut Auskunft des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5117 steht der Ohlsdorfer Friedhof „seit Inkrafttreten des novellierten Denkmalschutzgesetzes am 1.5.2013 unter Schutz. (…) Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler durch das Gesetz selbst geschützt. Es bedarf dazu keines weiteren Beschlusses. (…) Der Ohlsdorfer Friedhof ist als Denkmal zu erhalten. Dazu müssen seine wichtigen Charakteristika so bewahrt werden, dass auch bei veränderten Umständen (Bestattungsgewohnheiten, Flächennutzung und so weiter) die Bedeutung als Denkmal gewährleistet bleibt. Aufgrund der Erhaltungspflicht für die denkmalgeschützten Bauten sind besonders bezüglich der Mausoleen zeitnah Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus sind alle Gebäude so zu unterhalten, dass auch bei einer temporären Nichtnutzung keine bautechnischen Schäden entstehen.“ Nun befinden sich einige Mausoleen seit längerer Zeit in einem erbärmlichen Zustand und müssen dementsprechend saniert beziehungsweise erhalten werden. Exemplarisch seien hier genannt: das Mausoleum für Johann Heinrich Schröder (Grabanlage AG-A 19), das Mausoleum für Wilhelm Anton Riedmann (Grabanlage AD 11), das Mausoleum der Familie Jenisch (Grabanlage AH 17) sowie das Mausoleum Höpfner (Grabanlage AH 16-17). Aufgrund des Antrages der CDU-Bürgerschaftsfraktion 21/2748 am wurde 15.4.2016 und am 17.6.2017 unter anderem mit einer Expertenanhörung über den Erhalt denkmalwürdiger Grabsteine auf dem Ohlsdorfer Friedhof diskutiert. Und es konnten maßgebliche Verbesserungen erreicht werden. Keinen Fortschritt gab es bislang aber in Bezug auf die gravierenden Erhaltungsbedarfe der Mausoleen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Friedhöfe -AöR- (HF), wie folgt: 1. Wer beziehungsweise welche Institutionen kümmern sich um den Erhalt und die Sanierung der Mausoleen auf dem Ohlsdorfer Friedhof? Drucksache 21/9048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erhaltenspflichtig für Denkmale sind die Eigentümer. Eigentümer von Mausoleen sind in der Regel die Nutzungsberechtigten der jeweiligen Grabanlage beziehungsweise deren Erben. Darüber hinaus werden Grabmalpatenschaften vergeben, bei denen der Pate zur Erhaltung verpflichtet wird. Mit der Übernahme von Grabmalpatenschaften treten Privatpersonen in die Pflege und den Erhalt geschichtlich, kulturell oder künstlerisch bedeutender Grabstätten inklusive Mausoleen ein. Um sanierungsbedürftige Mausoleen, für die keine Nutzungsberechtigten heranziehbar sind, kümmern sich die HF, die für den Denkmalschutz zuständige Fachbehörde sowie die die Fachaufsicht über die Hamburger Friedhöfe ausübende Fachbehörde . 2. a) Welche Mausoleen aus welchen Jahren befinden sich auf dem Ohlsdorfer Friedhof? Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Friedhof_Ohlsdorf. b) Welche davon stehen unter Denkmalschutz? Unter Denkmalschutz stehen folgende Mausoleen: Hoefele, Ortlepp/Froböse, Puttkammer /Heymann, Peper/Hegel, Jenisch, Höpfner, von Schröder, Riedemann, Campe , Philipp, Rolfing, August Freiherr von Ohlendorff und Heinrich Freiherr von Ohlendorff , Schütt, Friedrich und Stupakoff. c) Welche davon werden (auch aus Denkmalschutzgesichtspunkten) als in gutem Bauzustand, baufällig, sanierungsbedürftig oder gefährdet eingestuft? Bitte für jedes der unter 2.a) genannten Mausoleen (einzeln) angeben. 3. a) Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits eine Übersicht und/oder ein Konzept zur Beseitigung der Sanierungsbedarfe der Mausoleen auf dem Ohlsdorfer Friedhof? Wenn ja: Was genau beinhaltet dieses im Detail? Wenn nein: Warum nicht, und wann soll diese Übersicht und/oder dieses Konzept vorliegen? In einen problematischen baulichen Zustand befinden sich aktuell die vier in der Fragestellung aufgeführten Mausoleen. Eine Gefährdung wird nur bei den Mausoleen „von Schröder“ und „Riedemann“ gesehen. Das Mausoleum „Jenisch“ befindet sich, derzeit noch bis zum Jahr 2020, im Nutzungsrecht der Erbauerfamilie. Die Verkehrssicherheit ist nicht gefährdet. Das Mausoleum „Höpfner“ ist als Patenschaft vergeben. Der Nutzungsberechtigte ist zum Erhalt verpflichtet. Die Verkehrssicherheit ist nicht gefährdet. Das Mausoleum „von Schröder“ ist als Patenschaft vergeben. Der Pate entwickelt zurzeit unter Beteiligung des Denkmalschutzamtes ein Sanierungskonzept. Beim Mausoleum „Riedemann“ befindet sich die Vergabe der Patenschaft in der Vorbereitung . Der Pate wird zu einer denkmalgerechten Sanierung verpflichtet. Das Denkmalschutzamt der zuständigen Fachbehörde ist beteiligt. Diese vier Mausoleen sind als sanierungsbedürftig anzusehen. Die für den Denkmalschutz zuständige sowie die die Fachaufsicht über HF ausübende Fachbehörde bereiten gegenwärtig die Vergabe eines Gutachtens vor, das belastbare Kosten zur Sanierung dieser Mausoleen ermittelt. Das Gutachten wird die Grundlage bieten, Sanierungskonzepte festzulegen. b) Liegen andere Einschätzungen zur Höhe der Sanierungsbedarfe der unter 2. genannten Mausoleen vor? Von wem stammen diese Einschätzungen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9048 3 Den zuständigen Fachbehörden liegen dazu keine aktuellen anderen Einschätzungen vor. c) In welchem Zeitraum sollen die sanierungsbedürftigen und/oder baufälligen und/oder gefährdeten Mausoleen saniert beziehungsweise in Stand gesetzt werden, und durch wen? Siehe Antwort zu 2c und 3a. 4. Welche Maßnahmen meint der Senat, wenn er in der Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/5117 schreibt, dass aufgrund der Erhaltungspflicht für die denkmalgeschützten Bauten besonders bezüglich der Mausoleen zeitnah Sicherungsmaßnahmen erforderlich seien? a) Welche Maßnahmen davon wurden bereits umgesetzt und wer finanzierte diese Maßnahmen in welcher Höhe? b) Welche Maßnahmen davon werden noch innerhalb welchen Zeitraumes umgesetzt und wer wird diese Maßnahmen in welcher Höhe finanzieren? Es wurden Maßnahmen ergriffen, die weitere Schäden verhindern und die Verkehrssicherheit gewährleisten. Hierzu gehört die Entfernung von beeinträchtigendem Aufwuchs , Verhinderung des Eindringens von Wasser, Verhinderung des Zutritts fremder Personen et cetera. Die Maßnahmen wurden mit Personal und Mitteln von HF durchgeführt . Die Maßnahmen sind abgeschlossen.