BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9049 21. Wahlperiode 16.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 09.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Gefangenensammelstelle (GeSa) zum G20-Gipfel im Bezirk Harburg (II) Nach dem Umbau eines Großmarktes in Harburg sollen 70 Sammel- und 50 Einzelzellen für 400 Festgenommene bereitstehen. In den Sammelzellen sollen bis zu fünf Personen untergebracht werden. Die Antworten des Senats vom 02. Mai 2017 auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/8829) geben Anlass für weitere Fragen insbesondere zur Ausstattung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In seiner Antwort (Fragen 6. bis 8.) beruft sich der Senat auf die Standards der Hafträume anlässlich des G7-Gipfels in Elmau. Die Länderkommission der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter hätte diese begutachtet und hinsichtlich der Unterbringung als angemessen bewertet . Tatsächlich heißt es im Jahresbericht 2015 der Länderkommission: „Der Besuch in Bayern fand anlässlich des G7-Gipfels in Garmisch- Partenkirchen statt. Da im Rahmen des G7-Gipfels insgesamt nur zwei Personen in Gewahrsam genommen wurden und sich zum Besuchszeitpunkt keine Person in Gewahrsam befand, konnte die Länderkommission die Behandlung dieser Personen nicht prüfen. Die baulichen Unterbringungsbedingungen wurden von der Länderkommission als angemessen bewertet und gaben keinen Anlass zu Empfehlungen.“ Dies gibt keinen näheren Aufschluss über die Standards und insbesondere die ursprünglich vorgesehene Belegung der Sammelzellen. Wie waren die als Vorbild genutzten Hafträume der bayerischen Polizei anlässlich des G7-Gipfels in Elmau baulich gestaltet und ausgestattet? Bitte genau schildern. Die anlässlich des G7-Gipfeltreffens in Elmau errichtete Gefangensammelstelle der Bayerischen Polizei bestand ausschließlich aus Sammelzellencontainern. Hierfür wurden Standardcontainer mit den Außenmaßen 6,055x2,435x2,600/2,810 Meter genutzt, in denen durchgängig ein PVC-Bodenbelag ausgelegt war. Der Zellenbereich war mit einer Gitterwand vom Zellenflur getrennt. Die Container waren mit einer elektrischen Heizung, künstlicher Beleuchtung, Wandlüfter, einem Rauchwarnmelder und einer optischen sowie akustischen Notrufeinrichtung ausgestattet. Innerhalb der Zellen befanden sich nach den in Hamburg vorliegenden Unterlagen eine 4 Meter lange Sitzbank mit Stahlgestell und Holzverkleidung sowie ein Nottaster. 2. Nach der niedersächsischen Gewahrsamsordnung „sind für eine nur wenige Stunden dauernde Unterbringung im Polizeigewahrsam 3.5 qm/Person noch angemessen“. Die niedersächsische Landesregierung legt diesen Platzbedarf pro Person auch zugrunde (vergleiche Drs. 16/1287). Diese Aussagen beziehen sich ausdrücklich auf Gefangenen- Drucksache 21/9049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sammelstellen. Wie kommt der Senat über den Verweis auf die Länderkommission und Elmau hinaus zu der Einschätzung, pro Person 3,23 m2 in der Einzelzelle und 1,8 m2 in der Sammelzelle für angemessen zu halten , und zwar überdies noch ohne zeitliche Beschränkung auf wenige Stunden? Die in der Errichtung befindliche Gefangenensammelstelle ist auf freiheitsentziehende Unterbringungen von Personen bis zu einer richterlichen Entscheidung ausgerichtet. Bei der Planung und Ausgestaltung der Einzelzellen diente die Richtlinie über den Bau von Arrestzellen in Dienstgebäuden der Polizei als Orientierung. Diese sieht für Einzelzellen in Dienstgebäuden eine Grundfläche von 3,3 m2 vor. Die Abweichung um 0,07 m2 erwies sich aus bautechnischen Gründen als unvermeidbar. Die jeweilige Grundfläche der in Hamburg geplanten Sammelzellen entspricht der Grundfläche der in Elmau genutzten Sammelzellen. 3. In anderen Bundesländern gibt es zum Teil Polizeigewahrsamsordnungen . Für Hamburg ist eine solche jedenfalls nicht über eine Internet- Suchmaschine aufzufinden. Gibt es vergleichbare Regelungen und wenn ja, wo sind diese veröffentlicht? Die Regelungen zum polizeilichen Gewahrsam sind Bestandteil der Polizeidienstvorschrift 350 (HH), die in Teilen der Verschlusssachenanweisung der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt und nicht veröffentlicht wird. 4. Inwieweit und in welchem Umfang ist vorgesehen, dass ergänzend zur GeSa noch Gefangenenfahrzeuge für Ingewahrsamnahmen zur Verfügung stehen? Entsprechende Fahrzeuge sind ausschließlich für Transporte vorgesehen. 5. Der Senat führt aus, dass die Zellen jeweils durch Türspione von außen einsehbar sind. Wie genau sollen die Türspione durch die Polizeibediensteten genutzt werden? Ist vorgesehen, dies vorher anzukündigen? Die Polizei führt Sichtkontrollen ohne vorherige Ankündigung durch. 6. Gelangt Tageslicht in die Container? Wenn ja, wie genau sind die Fenster gestaltet? Wie wird sichergestellt, dass eine Beobachtung von außen nicht stattfinden kann? Nein, es gelangt kein Tageslicht in die Container. 7. Wie sind die sanitären Anlagen genau gestaltet? Besteht die Möglichkeit, Toilette und Dusche unter Wahrung der Intimsphäre unbeobachtet zu benutzen? Auf dem Gelände der Gefangenensammelstelle befinden sich Sanitärcontainer unterschiedlicher Größe und Ausstattung. Sie verfügen über bis zu vier WC-Kabinen, bis zu fünf Pissoirs und bis zu zwei Handwaschbecken sowie teilweise über bis zu zwei Duschkabinen. Weiterhin sind zwei Sanitärcontainer ausschließlich für die Körperpflege mit vier Duschkabinen und vier Handwaschbecken ausgestattet. Zur Wahrung der Intimsphäre können die Türen der WC- und Duschkabinen geschlossen werden. 8. Welche Entfernung muss von den Zellen aus zu den sanitären Einrichtungen zurückgelegt werden? Bitte auch die kürzeste und längste Strecke angeben. Die Entfernungen betragen zwischen 102 und 191 Meter.