BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9055 21. Wahlperiode 16.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Joachim Lenders (CDU) vom 10.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Kampf gegen Einbrecher Einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ vom 10. Mai 2017 zufolge, ist die Zahl der Einbrüche in Hamburg in den ersten vier Monaten dieses Jahres im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken. Von Januar bis April 2017 seien knapp 2.700 Einbrüche angezeigt worden, im Vorjahr waren es 3.650 Fälle. Hintergrund sei nach Auskunft eines Beamten, dass Serientäter Hamburg nun vermehrt zu meiden scheinen oder in Haft sitzen. Zudem seien bereits härtere Urteile erwirkt worden, da die Staatsanwaltschaft für diese Täter eine spezielle Abteilung eingerichtet habe. Dies habe wohl auch zu einem Abschreckungseffekt geführt. Es zeigt sich, dass die Einrichtung der BAO Castle eine sinnvolle Maßnahme war; um diese Entwicklung nicht zu gefährden, bedarf es einer Verstetigung. Laut „Hamburger Abendblatt“ ist es jedoch unklar, wie es mit der BAO Castle weitergeht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie stellt sich die Bilanz der BAO Castle für das Jahr 2016 sowie die ersten vier Monate des Jahres 2017 dar? Bitte für 2016 sowie 2017 getrennt darstellen. a. Wie viele Verfahren wurden geführt? Im Jahr 2016 wurden 632 und von Januar bis April 2017 insgesamt 262 Verfahren geführt. b. Wie viele Tatserien mit wie vielen Einzeltaten wurden aufgeklärt? Im Jahr 2016 konnten 44 Tatserien mit 427 Einzeltaten und von Januar bis April 2017 insgesamt 14 Tatserien mit 91 Einzeltaten aufgeklärt werden. c. Wie viele Festnahmen gab es und wie viele Haftbefehle wurden anschließend erlassen? Im Jahr 2016 erfolgten 151 Festnahmen. Davon wurde in 100 Fällen ein Haftbefehl erlassen. Von Januar bis April 2017 wurde bei insgesamt 61 Festnahmen in 41 Fällen ein Haftbefehl erlassen. d. Wie hoch ist die Aufklärungsquote? Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, Drucksache 21/9055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten siehe Drs. 20/10680. Zur Aufklärungsquote (AQ) siehe nachstehende Tabelle: Jahr 2016: AQ in % Januar - April 2016: AQ in % Januar - April 2017: AQ in % Hamburg insgesamt 11,9 6,3 5,1 BAO Castle 55,9 11,8 23,2 2. Welche Nationalitäten haben die Personen, die festgenommen wurden und gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde? Bitte Gesamtzahl der Festnahmen und erwirkten Haftbefehle pro Nationalität angeben. Januar bis Dezember 2016 Nationalität Festnahmen Haftbefehle Albanien 33 25 Chile 22 21 Serbien 20 13 Georgien 12 8 Kosovo 10 3 Mazedonien 10 1 unbekannt 8 7 Rumänien 6 4 Montenegro 5 3 Bosnien-Herzegowina 5 3 Republik Moldau 3 - Jugoslawien 3 3 Italien 2 1 Frankreich 2 1 Polen 2 - Deutschland 2 1 Bulgarien 2 2 Türkei 2 2 Tunesien 1 1 Kolumbien 1 1 Januar bis April 2017 Nationalität Festnahmen Haftbefehle Albanien 25 17 Georgien 14 11 Serbien 8 3 Deutschland 4 2 Mazedonien 2 2 unbekannt 2 2 Litauen 2 2 Bosnien-Herzegowina 2 - Rumänien 1 1 Libanon 1 1 3. Wie viele Festnahmen wurden von Fahndungskräften „auf frischer Tat“ in jeweils welchen Stadtteilen durchgeführt? Bei den von der BAO „Castle“ übernommenen Verfahren hat die Polizei im Sinne der Fragestellung in Hamburg insgesamt 38 Festnahmen durchgeführt. Zu den erfragten Stadtteilen siehe folgende Tabelle: Stadtteil Anzahl Barmbek 1 Bergedorf 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9055 3 Stadtteil Anzahl Eidelstedt 2 Eimsbüttel 3 Heimfeld 2 Hoheluft 1 Iserbrook 1 Jenfeld 1 Langenhorn 1 Lokstedt 2 Osdorf 1 Ottensen 2 Rahlstedt 1 Rothenburgsort 4 Schnelsen 3 St. Georg 1 St. Pauli 2 Stellingen 7 Wohldorf-Ohlstedt 1 4. Wie viele der Haftbefehle wurden aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt? Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten werden im Vorgangsverwaltungs - und -bearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA nicht zuverlässig erfasst. Die Beiziehung und Auswertung der 129 Verfahrensakten ist innerhalb des für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht möglich, zumal sich eine Vielzahl der Akten zurzeit nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern bei Gericht oder der Polizei, befinden dürfte. 5. Wie viele Täter/-innen wurden rechtskräftig verurteilt? Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben in MESTA unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Richtigkeit stehen. Zudem lässt sich MESTA nicht entnehmen wegen welcher Tat/Taten sowie Delikte eine Verurteilung erfolgte, da dies in MESTA nicht erfasst wird. Ohne eine Aktenbeiziehung und anschließende Auswertung lassen sich weder der einer Verurteilung zugrunde liegende Sachverhalt noch die rechtliche Bewertung bestimmen. In 91 Verfahren ist in MESTA noch kein rechtskräftiger Verfahrensabschluss verzeichnet . Im Übrigen ergeben sich folgende Verfahrensabschlüsse: Lfd. Nr. Tatvorwurf lt. MESTA1 Strafe 1 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe mit Bewährung 2 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Verbüßung - Jugendarrest 3 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung 4 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe mit Bewährung 5 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Verbüßung - Jugendarrest 6 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung 7 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe mit Bewährung 8 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Verbüßung - Jugendarrest 9 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Verbüßung - Jugendarrest 10 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe mit Bewährung 11 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Verbüßung - Jugendarrest 12 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Jugendstrafe ohne Bewährung 13 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung 14 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung 15 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung 1 Bei verschiedenen Verfahren waren in MESTA mehrere Delikte erfasst. Soweit nach der automatisierten Auswertung auch § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB erfasst war, wurde diese Norm angegeben. Drucksache 21/9055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Lfd. Nr. Tatvorwurf lt. MESTA1 Strafe 16 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe ohne Bewährung 17 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe ohne Bewährung 18 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung 19 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe ohne Bewährung 20 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung 21 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB 2 Geldstrafe (StGB) 22 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe ohne Bewährung 23 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe ohne Bewährung 24 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe ohne Bewährung 25 § 244a StGB Jugendarrest 26 § 244a StGB Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung 27 § 244a StGB Jugendarrest 28 § 244a StGB Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung 29 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Vorbewährung 30 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung 31 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Verbüßung - Jugendarrest 32 § 244 Abs. 1 StGB Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung 33 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe mit Bewährung 34 § 267 StGB Gesamtgeldstrafe 35 § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Jugendstrafe ohne Bewährung 36 § 267 StGB Geldstrafe (StGB) 37 § 267 StGB Geldstrafe (StGB) 38 § 267 StGB Geldstrafe (StGB) a. Welche Informationen liegen über die Täter/-innen jeweils vor? Bitte Nationalität, Geschlecht und Alter angeben. Siehe Antwort zu 4. b. Zu jeweils welcher Strafe (Art und Höhe) wurden die Täter/-innen verurteilt? Siehe Antwort zu 5. c. Welche Vorstrafen lagen bei den einzelnen Tätern/-innen zum Urteilszeitpunkt jeweils vor? d. In welchen der Verurteilungen wurde ein minderschwerer Fall angenommen ? e. Bei welchen der Verurteilungen lag jeweils eine Mittäterschaft gemäß § 25 Absatz 2 StGB vor? Siehe Antwort zu 4. 6. Wird die BAO Castle verstetigt? Falls ja, wie und mit welcher personellen Ausstattung? Falls nein, weshalb nicht? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 7. Wie ist die im vergangenen Jahr eingerichtete Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Hamburg personell ausgestattet? a. Sind, wie angekündigt, drei Staatsanwälte/Staatsanwältinnen ausschließlich mit Verfahren wegen Einbruchsdiebstahls befasst? Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht? 2 Aufgrund der Strafe erfolgte eine händische Überprüfung in MESTA. Diese ergab, dass dort ein Strafbefehl wegen § 259 StGB hinterlegt ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9055 5 In der Abteilung 67, die mit Wirkung zum 1. September 2016 als Schwerpunktabteilung für die Verfolgung von Wohnungseinbruchsdiebstählen eingerichtet worden ist, sind derzeit drei Dezernenten in Vollzeit tätig. Diese wurden der Abteilung zum 1. September 2016, 14. November 2016 und 1. Januar 2017 zugewiesen. Bis zum 31. Dezember 2016 war die Abteilung 67 ausschließlich zuständig für Verfahren wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls gemäß § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB sowie für Verfahren wegen Hehlerei, soweit die Abteilung schon in Hinblick auf die einschlägige Vortat zuständig gewesen war. Zum 1. Januar 2017 wurde die Zuständigkeit der Abteilung 67 wegen des Sachzusammenhangs (Schutz des Wohnungseigentums) auf Brandsachen erweitert. b. Wie viele Verfahren konnte die Schwerpunktabteilung seit ihrer Einrichtung abschließen? Die Abteilung 67 schloss 205 Verfahren gegen bekannte Beschuldigte (sogenannte Js-Verfahren) und 116 Verfahren gegen Unbekannt (sogenannte UJs-Verfahren) wegen des Tatvorwurfs des Wohnungseinbruchsdiebstahls beziehungsweise daran anknüpfender Hehlerei ab. c. Wie viele offene Verfahren werden in der Schwerpunktabteilung aktuell bearbeitet? Derzeit bearbeitet die Abteilung 67 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls beziehungsweise wegen daran anknüpfender Hehlerei 72 Js- und 67 UJs-Verfahren.