BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9060 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat inzwischen einen Investor für die Fläche der Flüchtlingsunterkunft Fiersbarg gefunden? Das Gelände der Erstunterkunft Fiersbarg ist bis zum 22. Dezember 2018 befristet als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Danach soll die Fläche für den Wohnungsbau geräumt werden. Drs. 21/7486 ist zu entnehmen, dass der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Fläche als Immobilienangebot für Wohnungsbau ausgeschrieben hat und Bieter bis zum 5. Dezember 2016 Gebote für eine Bebauung mit 42 Wohneinheiten (in Einzel-, Doppel- und Reihen und geförderten Mehrfamilienhäusern gemäß Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 19) abgeben konnten. Die Auswertung der Angebote muss inzwischen abgeschlossen sein. Ich frage den Senat: 1. Wurde inzwischen ein Investor ausgewählt? Wenn ja, welcher? Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? 2. Wurde bereits ein Vertrag unterzeichnet? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? 3. Hat der Senat sich ein Rücktrittsrecht vorbehalten? Wenn ja, zu welchen Bedingungen kann er dieses ausüben und warum wurde dieses Rücktrittsrecht vereinbart? Bitte konkrete Formulierung der Klausel angeben. 4. Wann erfolgt die Übergabe des Grundstücks an den Investor? 5. Wann will dieser mit dem Bau beginnen? Wann strebt er Fertigstellung an? Das Gebotsverfahren ist abgeschlossen. Derzeit laufen die Vertragsverhandlungen. Die Übergabe des Grundstücks wird im Rahmen des Kaufvertragsabschlusses vereinbart . Mit der Bebauung soll unmittelbar nach Rückbau der Flüchtlingsunterkunft begonnen werden. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner potenziellen Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, weitergehende Einzelheiten zu laufenden Vertragsverhandlungen zu veröffentlichen.