BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9062 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Mit dem Fahrrad den Stadtteil Rahlstedt (Wahlkreis 14) entdecken (II) Aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 16. Februar 2016 (Drs. 21/3276) wurde ersichtlich, dass die Benutzung des Fahrrades im Stadtteil Rahlstedt vom Senat nicht gefördert werden soll. Lediglich die Veloroute 7 wird in den nächsten Jahren mit veränderter Routenführung finanziert. Die Veloroute 7 endet auf dem Helmut-Steidl-Platz. Während der Marktzeiten darf die Veloroute 7 nicht bis zum Ziel befahren werden. Das Angebot an Bike+Ride (B-Anlagen am Bahnhof Rahlstedt) soll entgegen der Darstellung in der Beschlussvorlage vom 13. Oktober 2016 (Drs. 20-3335.1 der Bezirksversammlung Wandsbek) bereits vor dem Jahr 2025 ausgebaut und qualitativ aufgewertet werden (siehe Antwort in Drs. 20- 3619 Bezirksversammlung Wandsbek). Nun haben der Senat und die P+R Gesellschaft ihre Planung bis 2025 in der Presse veröffentlicht. Die dort aufgeführte Grafik von F.Hassel/HOCHBAHN zeigt, dass die Bahnstrecke Hauptbahnhof – Bad Oldesloe in der Planung bis 2025 nicht berücksichtigt wird. In der Antwort auf meine Anfrage vom 25. April 2017 (Drs. 21/8754) wird aufgeführt, dass die Erschließung des Gewerbegebietes „Viktoriapark“ zwischen Sieker Landstraße und Stapelfelder Straße mit baulichen Radwegen erfolgen soll. Grundlage für diese Planung ist sicherlich der gutachterliche Bericht „LÄNDERÜBERGREIFENDE UND INTERKOMMUNALE GEWERBE- FLÄCHENENTWICKLUNG Hamburg-Wandsbek – Kreis Stormarn Gutachten zum interkommunalen Gewerbegebiet“ (siehe 7.3 Handlungskonzept Verkehr ), in dem es heißt: „Zur Förderung des Radverkehrs ist der Ausbau einer Radroute in Richtung Rahlstedt bzw. Bahnhof Rahlstedt zu empfehlen (Entfernung ca. 3 km). Die bereits definierte Freizeitroute 3 bzw. 18 stellt einen wichtigen Anknüpfungspunkt dar. Es ist zu prüfen, in welcher Form der Radverkehr attraktiv zum und vom Bahnhof geführt werden kann (beispielsweise durch die Buchwaldstraße oder die Stapelfelder Straße). Bei der Erschließung der neuen Gewerbegebiete ist eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur (Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) mitzudenken.“ Daneben heißt es in der verkehrsplanerischen/-technischen Untersuchung im Rahmen der Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131: „Zur Förderung des Radverkehrs ist zu prüfen, in welcher Form der Radverkehr attraktiv zum und vom Bahnhof Rahlstedt (Entfernung ca. 3 km) geführt werden kann und ob die Einrichtung von Leihstationen und Abstellboxen von Drucksache 21/9062 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fahrrädern sinnvoll sein kann (unter Beachtung der Mitnahme von Rädern in der U-/ S-Bahn nur in bestimmten Zeiten).“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R GmbH) wie folgt: 1. Wer ist federführend bei der Planung der Infrastruktur „Radverkehr“ im Stadtteil Rahlstedt? Für die Bezirksstraßen ist das Bezirksamt Wandsbek und für die Hauptverkehrsstraßen der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) federführend bei der Planung. 2. Wer koordiniert die Verkehrsplanung für den Stadtteil Rahlstedt bei der Infrastruktur „Radverkehr“ bei den Planungen durch unter anderem den LSBG (Hauptstraßen), den Bezirk (Bezirksstraßen), die Radfahrkoordinatorin (Velorouten), die P+R Gesellschaft (Bike+Ride Stellplätze), den HVV (ÖPNV)? Es erfolgt eine kontinuierliche Abstimmung der beteiligten Akteure hinsichtlich der Projekte. Bei Überschneidungen werden bedarfsgerechte Lösungen erarbeitet. 3. Wird zur Förderung des Radverkehrs der Ausbau einer Radroute in Richtung Bahnhof Rahlstedt geplant (siehe Gewerbeflächenentwicklung Hamburg Wandsbek-Kreis Stormarn Handlungskonzept Punkt 7.3 Seite 74)? Siehe Antwort zu 8. 4. Wann wird ein Gesamtkonzept Radverkehr für den Stadtteil Rahlstedt vorgelegt, durch das auch die anderen Gewerbegebiete und Freizeiteinrichtungen angeschlossen werden können? Die Umsetzung des bezirklichen Radverkehrskonzepts wird vom Bezirksamt Wandsbek vorangetrieben. Explizite Konzepte für einzelne Stadtteile werden derzeit nicht erarbeitet. 5. Warum wurde in der oben erwähnten Grafik Grafik: F.Hassel/HOCH- BAHN die Bahnstrecke Hauptbahnhof – Bad Oldesloe in der Planung bis 2025 nicht berücksichtigt? Die Grafik wurde vom „Hamburger Abendblatt“ auf der Basis von Informationen der Hamburger Hochbahn AG gefertigt. Sie zeigt auf, in welcher Größenordnung Bike+Ride-Anlagen (B+R) für das Jahr 2017 umgesetzt werden sollen und an welchen Standorten B+R-Aktivitäten in den Jahren 2018 und 2019 geplant sind. Darüber hinausgehende B+R-Aktivitäten für die Folgejahre fehlen in dieser Grafik. 6. Welche Personalressourcen hält das Bezirksamt Wandsbek vor, damit die Infrastruktur „Radverkehr“ im Stadtteil Rahlstedt koordiniert werden kann? Für die Koordinierung der Infrastruktur „Radverkehr“ im Bezirksamt Wandsbek steht im Fachamt Management des öffentlichen Raumes eine Vollzeitstelle für einen Radverkehrsbeauftragten oder eine Radverkehrsbeauftragte zur Verfügung. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit Aufgaben der Verbesserung der Fahrradinfrastruktur befasst. 7. Welche Haushaltsmittel sind für die Maßnahmen Radverkehr im Stadtteil Rahlstedt im Haushalt 2018/2019 eingestellt? Ein haushälterischer Bezug auf Stadtteile erfolgt im Haushaltsplan generell nicht. Die Maßnahmen zur Verbesserung sowie zum Ausbau von Radverkehrsanlagen beziehungsweise die Hamburger Anteile hieran sind im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 im Einzelplan 7 der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation abgesichert. Innerhalb dieser Programme ist Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9062 3 die nötige Flexibilität zur Finanzierung von Maßnahmen je nach Planungsfortschritt und vorhandenen Mitteln gegeben. Im Haushaltsplan 2017/2018 sind aus der Zweckzuweisung Förderung Radverkehr für Wandsbek 311.000 Euro pro Jahr vorgesehen. Die Kosten für die in diesem Zeitraum geplanten bezirklichen Maßnahmen in Rahlstedt sind derzeit noch nicht beziffert. Für den Doppelhaushalt 2019 und 2020 hat das Aufstellungsverfahren noch nicht begonnen. 8. Wann wird das heterogene Netzwerk der Fahrradrouten (unter anderem Velorouten, Freizeitrouten, Radtouren Kreis-Stormarn) im Stadtteil Rahlstedt gemäß Gewerbeflächenentwicklung Hamburg Wandsbek-Kreis Stormarn Handlungskonzept Punkt 7.3 Seite 74 überarbeitet? Das Gewerbeflächenkonzept ist eine vorbereitende Untersuchung im Rahmen der Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes (Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 131). Planungen würde das zuständige Bezirksamt im Rahmen der Ressourcen und der bezirklichen Prioritätensetzung aufnehmen, sofern entsprechende Beschlusslagen der zuständigen Bezirksversammlung vorliegen (siehe auch Antworten zu 4. und 6). 9. Wird das Radverkehrskonzept für den Stadtteil Rahlstedt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung den Bürgern vorgestellt? Siehe Antwort zu 4. 10. Welche Maßnahmen hat der Senat geplant, damit im Sinne der Wohnquartiere im Stadtteil Rahlstedt das Verkehrsaufkommen durch neue Gewerbegebiete und Pendler entschärft wird, zum Beispiel durch die Förderung des Umweltverbundes? Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich am 18. Mai 2017 mit dem Thema befasst. 11. Welche Möglichkeiten sieht der Senat in Ergänzung zu den entsprechenden Infrastrukturmaßnahmen (ÖPNV, Radverkehr), gemeinsam mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung, die Förderung von betrieblichem Mobilitätsmanagement im Stadtteil Rahlstedt zu verbessern (siehe Gewerbeflächenentwicklung Hamburg Wandsbek-Kreis Stormarn Punkt 7.3 Handlungskonzept Verkehr Seite 75)? Wie in dem gutachterlichen Bericht „Länderübergreifende und Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung Hamburg Wandsbek-Kreis Stormarn“ ausgeführt, bietet die „Partnerschaft für Luftgüte und schadstoffarme Mobilität“ umfassende Informationen (www.hamburg.de/luftguetepartnerschaft) zu allen Themen des betrieblichen Mobilitätsmanagements mit den Schwerpunkten effizienter Fuhrpark, Mitarbeitermobilität und Geschäftsreisen. Alle Hamburger Unternehmen können die Veranstaltungen, das Netzwerk der Partnerschaft und den direkten Austausch mit anderen Unternehmen und Expertinnen und Experten nutzen. Die Luftgütepartnerschaft wird getragen von der Behörde für Umwelt und Energie, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg.