BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9066 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Flächenreduzierung von Blohm+Voss – Welche Aufgaben und Handlungsoptionen ergeben sich? Das Gelände der Werft Blohm+Voss soll deutlich verkleinert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei den Überlegungen von Blohm+Voss GmbH (B+V) zur Umstrukturierung des Unternehmensstandorts sowie den dazugehörigen Zeitplanungen handelt es sich um unternehmerische Entscheidungen, die dem Senat im Detail nicht vorliegen. Vor diesem Hintergrund wurden bislang auch keine hafenwirtschaftlichen Planungen für eine Neustrukturierung des Areals und mögliche Folgenutzungen begonnen. Die zuständige Behörde und die Hamburg Port Authority AöR (HPA) stehen mit dem Unternehmen in Kontakt, um weitere Prozesse und Planungen zu begleiten. Zu den Einzelheiten von Gesprächen wurde Vertraulichkeit vereinbart. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: 1. Wie groß ist die Fläche der Werft Blohm+Voss und wie ist diese aufgeteilt (in Werksgelände und in weitere Teile genau aufgeteilt darstellen)? Die Werft B+V nutzt eine Gesamtgrundstücksfläche von circa 513.902 m². Die betriebliche Unterteilung obliegt B+V. 2. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass Blohm+Voss die Fläche des Werftgeländes im Hamburger Hafen verkleinern will? 3. Um wie viele Quadratmeter soll die Fläche des Werftgeländes von Blohm+Voss verkleinert werden? Wann genau soll die Fläche der Werft verkleinert werden? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche vertraglichen Beziehungen gibt es derzeit zwischen der Stadt beziehungsweise der HPA und Blohm+Voss? Zwischen der HPA und der B+V bestehen Grundstücksmietverträge. a. Welche Laufzeit ist in dem Pachtvertrag zwischen Freier und Hansestadt Hamburg beziehungsweise HPA und Blohm+Voss für jeweils welche Teilfläche in jeweils welcher Größe vereinbart worden ? Alle Verträge laufen bis zum 31. Dezember 2042. b. Ist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart worden? Wenn ja, unter welchen genauen Bedingungen? Drucksache 21/9066 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. c. In welchem Zustand muss Blohm+Voss die Flächen zurückgeben? Die Flächen können im bestehenden Zustand zurückgegeben werden. d. Gibt es Altlasten auf den Grundstücken? Dies ist nicht bekannt. 5. Wann beabsichtigt Blohm+Voss die Flächen an die Freie und Hansestadt Hamburg/HPA zurückzugeben? 6. In welchem Zustand sollen welche Teile der Flächen an die Freie und Hansestadt Hamburg/HPA zurückgegeben werden? Welche Flächenteile der Werft kommen für jeweils welche Folgenutzung in Betracht (bitte begründen)? Dies ist nicht bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. In welchem Zeitraum planen Senat beziehungsweise HPA, über die zukünftige Nutzung der Fläche zu entscheiden? a. Welche Verlagerungsoptionen innerhalb des Hafens haben HPA beziehungsweise Freie und Hansestadt Hamburg bereits geprüft beziehungsweise welche Prüfungen sind derzeit in Planung? b. Mit welchen Kosten für die Herstellung der Flächen rechnen der Senat, die BWVI beziehungsweise die HPA? Siehe Vorbemerkung. 8. Gibt es Unternehmen, denen eine Zwischennutzung beziehungsweise Nutzung von Flächenteilen von Blohm+Voss angeboten worden ist? Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich hierbei? 9. Gibt es Unternehmen, die Interesse an den Flächen von Blohm+Voss haben? Wenn ja, welche sind dies und inwieweit haben der Senat beziehungsweise die HPA Kenntnis von diesem Interesse? HPA hat bislang weder anderen Unternehmen die Flächen zur Zwischennutzung angeboten noch entsprechende Anfragen erhalten. 10. Wie viele Gespräche gab es zwischen dem Senat, der BWVI beziehungsweise der HPA und der Geschäftsführung von Blohm+Voss hinsichtlich möglicher Verkleinerung der Flächen der Werft? a. Wann haben diese Gespräche stattgefunden? b. Was waren die Themen der Gespräche? c. Wie viele Gespräche sind vonseiten des Senats noch geplant? d. Wer hat an diesen Gesprächsrunden vonseiten des Senats teilgenommen ? e. Welche Personen waren vonseiten Blohm+Voss beteiligt? f. Welches Ergebnis hatten diese Gesprächsrunden jeweils? Im Sinne der Fragestellung sind keine Gespräche geführt worden. Weitere Gespräche mit der Geschäftsführung von B+V sind in diesem Zusammenhang gegenwärtig nicht geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Welche Maßnahmen werden der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde beziehungsweise die HPA in welchem Zeitrahmen umsetzen, um eine Flächennutzung des freiwerdenden Areals von Blohm+Voss zu realisieren? Siehe Vorbemerkung.