BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9070 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Entwicklungen um DITIB Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 13. Januar 2016 berichtete, haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) mehrere Imame der Türkisch- Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung, die von Erdogan für der gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verantwortlich gemacht wird, in ihrer Region bespitzelt. Auch in Niedersachsen sind Verdachtsfälle im Februar 2017 bekannt geworden. Der Generalbundesanwalt (GBA) hat Ermittlungen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen Unbekannt aufgenommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwieweit hat der Senat Kenntnis von vergleichbaren Fällen, insbesondere Verdachtsfälle von Bespitzelungen in Hamburg? Wenn ja, wie viele Fälle sind seit wann bekannt (bitte begründen)? Erkenntnisse im Sinn der Fragestellung liegen dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/8637. 2. Wird derzeit gegen Mitglieder und/oder Imame der DITIB aus Hamburg ermittelt? Wenn ja, seit wann und gegen wie viele Personen? Bei der Dienststelle Staatsschutz des Landeskriminalamtes werden derzeit keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt. 3. Inwieweit werden beziehungsweise wurden diese Sachverhalte, insbesondere die Ermittlungen, mit Blick auf einheitliche Bewertungen und Konsequenzen mit den Bundesländern und der Bundesregierung besprochen? Entfällt. 4. Kann die Freie und Hansestadt Hamburg eine Einflussnahme der türkischen Religionsbehörde Diyanet auf DITIB in Hamburg ausschließen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Siehe Drs. 21/4559. 5. Verfügt der Senat über Schreiben beziehungsweise E-Mails der türkischen Religionsbehörde Diyanet an DITIB, in denen zur Sammlung und Weitergabe von Informationen unter anderem über Anhänger der sogenannten Gülen-Bewegung aufgefordert wurde? Nein. Drucksache 21/9070 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Liegen dem Senat Erkenntnisse zur Zusammenarbeit von DITIB mit anderen vom Verfassungsschutz überwachten Organisationen vor? Wenn ja, welche und seit wann? Siehe Drs. 21/7685, 21/8100 und 21/8637. 7. Kann aus Sicht des Senats bei der bestehenden Regelungslage eine künftige Bezuschussung von DITIB oder ihren Unterorganisationen reduziert beziehungsweise ausgeschlossen werden? Weder DITIB-Nord noch die ihm angeschlossenen Vereinigungen werden institutionell gefördert. Eine projektbezogenen Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien . 8. Inwieweit geht der Senat davon aus, dass demokratiefeindliche Äußerungen von DITIB-Mitgliedern in sozialen Netzwerken oder der Öffentlichkeit DITIB als Organisation zurechenbar sind (bitte begründen)? Siehe Drs. 21/8100. 9. Erhalten DITIB beziehungsweise Unterorganisationen der DITIB Fördermittel aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg und vom Bund? Wenn ja, in welcher Höhe und seit wann (bitte im Zeitraum 2011 bis 2017 und getrennt nach Land und Bund darstellen)? Siehe Drs. 21/8803, Drs. 21/7939, Drs. 21/7661, Drs. 21/6424, Drs. 21/3150 sowie 21/2661. Aktuell erhält DITIB keine Fördermittel der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Übrigen siehe zum Verzeichnis der Zuwendungen im Transparenzportal: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-1. Eine mögliche Förderung an der die Freie und Hansestadt Hamburg nicht beteiligt ist aus Mitteln der Bundesregierung liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats sowie dessen parlamentarischer Kontrolle und ist daher vom Fragerecht nicht erfasst.