BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9071 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Psychosoziale Prozessbegleitung – Wie ist der aktuelle Stand? Seit Januar 2017 ist das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren in Kraft (Drs. 21/6398 vom 18.10.2016). In dem Gesetz geht es unter anderem um die Anerkennung des Berufs. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine Form der Begleitung und Betreuung für besonders schutzbedürftige Verletzte während und nach einem Strafverfahren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter arbeiten derzeit als anerkannte psychosoziale Prozessbegleiter beziehungsweise stehen in dem von der zuständigen Behörde geführten Verzeichnis in Hamburg (bitte Vollzeitäquivalente und Teilzeitstellen darstellen)? 2. Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter plant der Senat derzeit bis 2020 für die psychosoziale Prozessbegleitung einzustellen? Aktuell gibt es in Hamburg acht zertifizierte psychosoziale Prozessbegleiterinnen, die in dem von der zuständigen Behörde geführten Verzeichnis aufgelistet sind. Von diesen sind zwei bei der Zeugenbetreuung des Landgerichts angestellt, vier arbeiten für freie Träger im Bereich des Opferschutzes. Es ist nicht festgelegt, mit welchem Stellenanteil diese Personen im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung tätig werden , da sie jeweils entsprechend dem Bedarf auch andere Aufgaben wahrnehmen. Zwei Prozessbegleiterinnen sind selbständig tätig. Weitere Einstellungen durch die Behörde sind derzeit nicht geplant. Aufgrund der derzeit an verschiedenen Weiterbildungsinstituten laufenden Lehrgängen ist davon auszugehen , dass zukünftig weitere Personen die Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag auf Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterinnen oder Prozessbegleiter stellen werden. 3. Ist seit Januar 2017 ein erhöhter Arbeitsaufwand bei den Mitarbeiterinnen /Mitarbeitern der psychosozialen Prozessbegleitung gegeben? Wenn ja, wodurch genau? a. Wie viele Überstunden wurden seit Januar 2017 geleistet? b. Wie hoch ist die Fehlzeitenquote der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter? Es gibt seit Januar 2017 keinen erhöhten Arbeitsaufwand, da bisher keine zertifizierte Person als psychosoziale Prozessbegleiterin beigeordnet wurde. Geschädigte, die einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben, werden bereits im Rahmen der Anzeigeerstattung von der Polizei auf ihre Rechte hingewiesen und gegebenenfalls auch bei der Antragstellung unterstützt. Darüber hinaus ist Drucksache 21/9071 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung auch den Opferschutzeinrichtungen bekannt gemacht worden, sofern sie nicht sogar selber über Mitarbeiter verfügen , die entsprechend zertifiziert sind. 4. Hat sich der Senat eine Zielzahl für die die Anzahl der psychosozialen Prozessbegleiter pro Jahr seit Inkrafttreten der Drs. 21/6398 in 2017 gesetzt, um den Bedarf zu decken? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/8625. 5. Welche Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es derzeit in Hamburg für die psychosoziale Prozessbegleitung? Siehe Drs. 21/8625. 6. Warum gibt es bisher keinen Opferschutzbericht, anders als zum Beispiel in Schleswig-Holstein? Welche Prüfungen werden dazu wie durchgeführt ? Siehe Drs. 21/6000.