BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9073 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Flüchtlingszahlen, Familiennachzug und diesbezügliche Planungen des Senats In den vergangenen Jahren 2015 und 2016 wurden vonseiten des Senats vielfach Fragen zu den Asylzahlen unter Berufung darauf, dass es an belastbaren Informationen und Erhebungen durch das BAMF fehle, nicht beantwortet (vergleiche Antwort zu Drs. 21/2661). Nunmehr erscheinen bereits seit längerer Zeit monatlich Pressemitteilung und statistische Erhebungen durch das BAMF, die unter anderem Auskunft über die Zugänge von Asylsuchenden und deren Asylanträgen geben. Mittlerweile wurde laut Medienberichten überdies vonseiten der Bundesregierung die Frage des Familiennachzugs evaluiert. So komme ein internes Papier zu dem Schluss, dass 267.500 Syrer Anspruch auf Familiennachzug haben. Aufgrund dieser vorliegenden Daten erscheint es real, dass auch für Hamburg konkretere Erwägungen und, daraus folgend, Planungen angestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Von Januar bis März 2017 entfielen auf Hamburg 1.200 Asylerstanträge. Welche Nationalitäten hatten die Antragsteller? Siehe Drs. 21/8017, 21/8312 und 21/8752. 2. Wie viele Familiennachzugsbegehren gab es in Hamburg in den Jahren 2015, 2016 sowie 2017? Bitte aufschlüsseln nach Jahr! Jahr Anzahl Visa-Anträge zur Familienzusammenführung 2015 2.524 2016 2.545 2017 (Stand:12.05.17) 1.142 Familiennachzugsbegehren entstehen dabei nicht nur infolge eines Asylverfahrens. 3. Wie viele Menschen kamen 2015, 2016 und 2017 bislang jeweils tatsächlich über den Familiennachzug nach Hamburg? Bitte nach Jahr und zusätzlich nach Herkunftsländern (nur die fünfzehn Länder, mit den größten Zahlen) getrennt auflisten! Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: Drucksache 21/9073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Anzahl Ersterteilungen einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung 2015 6.521 2016 7.217 2017 (Stand:12.05.17) 2.880 Im Jahr 2015 stammen die Personen, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung erhalten haben, aus folgenden Hauptherkunftsländern : Hauptherkunftsländer Anzahl Ersterteilungen einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung Türkei 823 Syrien 521 Afghanistan 380 Russische Föderation 343 Ghana 319 Indien 296 Iran 227 China 216 Mazedonien (ehem. jugosl . Rep.) 210 Ukraine 177 Serbien 162 Vereinigte Staaten 160 Vietnam 140 Ägypten 121 Brasilien 107 Im Jahr 2016 stammen die Personen, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung erhalten haben, aus folgenden Hauptherkunftsländern : Hauptherkunftsländer Anzahl Ersterteilungen einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung Syrien 957 Türkei 739 Ghana 362 Afghanistan 351 Irak 329 Russische Föderation 325 Indien 321 China 260 Iran 233 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 220 Serbien 189 Vereinigte Staaten 164 Vietnam 161 Ukraine 155 Ägypten 134 Im Jahr 2017 (Stand: 12.05.2017) stammen die Personen, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung erhalten haben, aus folgenden Hauptherkunftsländern: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9073 3 Hauptherkunftsländer Anzahl Ersterteilungen einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung Syrien 571 Ghana 174 Afghanistan 161 Indien 136 Irak 129 Türkei 272 Russische Föderation 114 Iran 91 China 85 Ägypten 61 ungekl. Staatsangeh. 58 Vietnam 55 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 50 Serbien 40 Nigeria 40 4. Wie hoch schätzt der Senat nach heutigem Wissensstand die Anzahl der auf Familiennachzug Anspruch habenden Flüchtlinge in Hamburg ein? 5. Mit wie vielen Menschen, die über den Familiennachzug nach Hamburg gelangen, rechnet der Senat bis einschließlich 2018? a. Auf welchen Berechnungen basiert die Prognose? b. Welche Faktoren liegen dieser Berechnung zugrunde? Bitte alle diese in die Berechnung eingestellten Faktoren angeben! Siehe Drs. 21/7858 und Drs. 21/8005. 6. Wie bewertet der Senat die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und deren Auslaufen im März 2018? Der Senat hat dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren im Bundesrat zugestimmt.