BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9076 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt und Dennis Thering (CDU) vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Von Rot-Grün geplante Parkplatzvernichtung in Altona – Wo finden Autofahrer in Zukunft noch einen Parkplatz in der Max-Brauer-Allee? Am 8. Mai 2017 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Pläne für den Umbau der Max-Brauer-Allee vorgestellt. Sie ist nicht nur eine von Altonas wichtigsten Verkehrsadern, sondern bietet auch Parkmöglichkeiten , um viele wichtige Institutionen Altonas erreichen zu können. Zu nennen ist dabei zum Beispiel das Amtsgericht Hamburg-Altona in der Max-Brauer-Allee 91. Die Umbaupläne sehen jedoch vor, die bestehenden 232 Parkplätze in der Max-Brauer-Allee um 72 auf 160 zu reduzieren. Diese Parkplätze sollen nach den Plänen von SPD und GRÜNEN vor allem für neue Radverkehrsanlagen geopfert werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Im Zuge des intensiven öffentlichen Beteiligungsverfahrens für den notwendigen Umbau der Max-Brauer-Allee ist es gelungen, viele Wünsche der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Dabei lag es auch in diesem Planungsprozess und erneut im besonderen Interesse der zuständigen Behörde, die Hauptverkehrsstraßen in Hamburg uneingeschränkt leistungsfähig zu erhalten. Gleichzeitig werden die Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den radverkehr deutlich verbessert und der größte Teil des wertvollen Baumbestandes in der Max-Brauer-Allee erhalten. Im Streckenabschnitt zwischen Paul-Nevermann-Platz und der Kreuzung Max-Brauer-Allee/Holstenstraße kann, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens, für 68 Parkplätze aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse kein Ersatz geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wo genau sollen wie viele Parkplätze jeweils in der Max-Brauer-Allee reduziert werden? Bitte nach Streckenabschnitt und jeweils wegfallender Parkplatzzahl auflisten. 2. Sind hierfür Ersatzparkplätze vorgesehen? Wenn ja, a) wo sind diese in welcher Zahl vorgesehen? Bitte unter Angabe des genauen Standortes auflisten. b) zu wann werden diese eingerichtet? Bitte den Zeitpunkt unter Angabe des genauen Standortes auflisten. c) welche Kosten entstehen durch die Einrichtung der Ersatzparkplätze ? Drucksache 21/9076 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, d) warum nicht? e) wie soll dieser Parkplatzmangel kompensiert werden und inwiefern liegt hierfür ein entsprechendes Konzept vor? Siehe Vorbemerkung. f) wie stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sicher, dass Institutionen wie das Amtsgericht von Menschen erreicht werden können, die für ihre Mobilität zwingend auf die Benutzung ihres Pkws angewiesen sind? Bitte erläutern. Im Umfeld des Amtsgerichtes werden zukünftig weiterhin Parkplätze vorhanden sein. Auch können alle angrenzenden Liegenschaften weiterhin mit dem Pkw erreicht werden . 3. Wie hat sich die Zahl der im Stadtteil Altona-Altstadt gemeldeten beziehungsweise zugelassenen Pkws seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise jeweils zum Stichtag 1. Januar aufschlüsseln. Jahr Anzahl PKW* mit Wohnsitz bzw. Betriebssitz des Halters im Stadtteil Altona-Altstadt** 2011 7.705 2012 7.829 2013 7.960 2014 8.064 2015 8.281 2016 8.473 2017 8.595 Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt * nur zum Stichtag angemeldete Pkw ohne vorübergehende Stilllegungen oder Außerbetriebssetzungen ** unabhängig vom tatsächlichen beziehungsweise regelmäßigen Standort der Pkw 4. Wie hat sich die Zahl der im Stadtteil Altona-Altstadt vorhandenen öffentlichen Pkw-Parkplätze und Pkw-Stellplätze seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise jeweils zum Stichtag 1. Januar sowie nach kostenfreien Park- und kostenpflichtigen Stellplätzen aufschlüsseln. Eine zentrale Erfassung der für den ruhenden Verkehr zur Verfügung stehenden beziehungsweise entfallenden Park- und Stellplatzflächen existiert nicht. Zur Beantwortung der Frage nach den Parkplätzen wäre eine Durchsicht der zum Teil mehrbändigen Straßenakten zu 119 Straßen im Stadtteil Altona-Altstadt erforderlich. Hinsichtlich der Länge der jeweiligen Parkstände und der sich aus den allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergebenden Parkmöglichkeiten wäre zusätzlich eine ergänzende Überprüfung vor Ort in allen erfassten Straßen notwendig. Die Zahl der Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge zum Parken am Fahrbahnrand und auf durchgehenden Seitenstreifen ist sowohl von der Länge des Fahrbahnrandes oder des Seitenstreifens als auch von der Länge der parkenden Fahrzeuge und dem Verhalten der Fahrzeugführer im Hinblick auf ein „platzsparendes Parken“ gemäß § 12 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung abhängig. Darüber hinaus gehören seit dem Jahr 2009 Stellplätze im vereinfachten Verfahren nach § 61 Hamburgische Bauordnung (HBauO) nicht mehr zum Prüfumfang und sind somit nicht mehr genehmigt worden. Seit dem Jahr 2014 ist im Wohnungsbau die Herstellung von Stellplätzen nicht mehr erforderlich. Ob private Bauherren darüber hinaus Stellplätze schaffen, wird nicht erfasst beziehungsweise ist nicht bekannt. Auch bei den Vorhaben, die im konzentrierten Verfahren nach § 62 HBauO genehmigt wurden , erfolgt keine Erfassung der hergerichteten Stellplätze im Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9076 3 Für die Beantwortung dieses Fragenteils müssten ebenfalls mehrere Hundert Bauakten sowie Ausschreibungs- und Projektunterlagen durchgesehen beziehungsweise Erhebungen vor Ort vorgenommen werden. Beides ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.