BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/908 21. Wahlperiode 03.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 25.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Campus Steilshoop – Das richtige Konzept für den Stadtteil? Am Gropiusring in Steilshoop befindet sich mit dem Campus Steilshoop das größte Hamburger Schulneubauprojekt in Planung. Das gegenwärtige Bildungszentrum beinhaltet neben der Stadtteilschule am See, der Beruflichen Schule H20 und einer Kita unter anderem auch die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit „Haus der Jugend“, eine Elternschule und die Arbeitsgemeinschaft Deutsch-Ausländische Zusammenarbeit e.V. Der Neubau sieht vor, neben der Grundschule, welche sich am Borchertring befindet, zusätzlich das Quartierszentrum Steilshoop in den neu entstehenden Gebäudekomplex zu integrieren. Zudem sollen eine Produktionsküche der Alraune gGmbH und eine öffentliche Bücherhalle darin untergebracht sein. Die Gesamtkosten des Bauprojektes belaufen sich nach gegenwärtigen Schätzungen auf 35 Millionen Euro, die zu 29 Millionen für den Schulbau und zu 6 Millionen in das Quartierszentrum fließen sollen. Die zweigliedrige Neubaustruktur wird dabei das noch bestehende, teilsanierte Gesamtgebäude zukünftig ersetzen. Durch diese räumliche Trennung wird der unmittelbare Kontakt von schulischem Bereich und den freien Trägern im neuen Quartierszentrum absehbar erheblich erschwert. Die Behörde plant den Campus als Bildungsmittelpunkt und Begegnungszentrum für den ganzen Stadtteil Steilshoop. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbh wie folgt: 1. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden 2007 am bestehenden Gebäudekomplex , der derzeit noch die Berufliche Schule H20 beherbergt, im Einzelnen durchgeführt und wie hoch waren die Gesamtkosten der Modernisierung? (Bitte erläutern.) Im Haus der Jugend wurde eine brandschutztechnische Ertüchtigung für 277.000 Euro vorgenommen. Im Bereich der H20 wurde ein zweiter Fluchtweg (Außentreppe) für 50.000 Euro erstellt. a. Genügt diese damalige Sanierung den aktuell technischen und ökologischen Standards? b. Wenn nein, in welchen Bereichen nicht? (Bitte einzeln nach Bereich und dem Grad des vorliegenden Defizits zur Norm aufführen.) c. Wenn nein, welche technischen und baulichen Umrüstungen wären notwendig, um diese Standards zu aktualisieren? (Bitte im Einzelnen erläutern.) Drucksache 21/908 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Wenn nein, wie hoch wären die dafür zu veranschlagenden Kosten? (Bitte einzeln pro Umrüstungsposten aufschlüsseln.) Nein. Die gesamte Gebäudehülle ohne Keller und Haustechnik entspricht nicht den aktuell gültigen Standards. Zur Ermittlung des Defizits liegen keine ausreichenden Daten vor. Erforderlich wären die Sanierung der gesamten Haustechnik wie Lüftung, Heizung, Sanitär sowie die Ertüchtigung der Gebäudehülle wie Fenster, Fassade und Dach. Im Übrigen siehe Drs. 20/11699. 2. Dieser sanierte Teil des bestehenden Schulkomplexes wird zum Ende des laufenden Schuljahres planmäßig von der H20 geräumt werden, die gemeinsam mit der Beruflichen Schule H7 einen voraussichtlich 2017 fertiggestellten Neubau in der City Nord beziehen wird. In welchem Zustand befinden sich diese Räumlichkeiten derzeit? a. Welche nutzbare Gesamtfläche und wie viele Räume beinhaltet dieser Schultrakt für Unterrichtszwecke? (Bitte im Einzelnen, Sportunterrichtsräume gesondert angeben.) b. In welchem Nutzungszustand sind die zugehörigen Sporthallenräumlichkeiten ? Das Gebäude am Tessenowweg befindet sich in der Zustandsklasse 3 (siehe Drs. 20/13033). Der Standort verfügt über 3.253 m2 Gesamtfläche in 43 Unterrichts- und Fachklassenräumen zuzüglich Vorbereitungs-, Sammlungs- und Lernmittelräumen sowie Verkehrsflächen und zuzüglich 1.725 m2 Sporthalle. Die Sporthalle befindet sich in der Zustandsklasse 2. c. Wie viele sanitäre und versorgungstechnische Räumlichkeiten stehen in diesem Gebäudeteil zur Verfügung? Jeweils zehn Damen- und Herren-WC-Anlagen (zuzüglich je zwei in der Sporthalle), zehn Putzmittelräume, fünf Server- beziehungsweise IT-Technikräume, Hausanschluss und Heizung im Keller. d. Ist die zugehörige Mensa in betriebstauglichem Zustand und für wie viele Schüler/-innen ist sie versorgungstechnisch ausgelegt? Das Gebäude verfügt über einen Kiosk mit Brötchenausgabe. Der Neubau am Tessenowweg sieht eine Mensa vor. e. Welche Kosten werden durch den Umzug der H20, deren Umverteilung bis zum Bau des Komplexes in der City Nord 2017 und dernSchulneubau dort voraussichtlich verursacht? (Bitte jeden Posten im Einzelnen beziffern.) Laut Rahmenplan Schulbau verteilen sich die Kosten wie folgt:  Auslagerung der H20 in die ehemalige H05 (Telemannstraße): 1,228 Millionen Euro  Neubau für die berufsbildenden Schule H7 und H20 im Tessenowweg: 28,351 Millionen Euro  Abriss im Tessenowweg: 0,266 Millionen Euro  Außenanlagen mit Sielsanierung im Tessenowweg: 1,086 Millionen Euro  Umbau der vorhandenen Räume im Tessenowweg: 0,948 Millionen Euro 3. Wurde anstatt des Abrisses dieses Schulbaus jemals erwogen, die Stadtteilschule am See samt Grundschule, nach Auszug der H20, in diesen Schulbau zu überführen? a. Wenn ja, wie genau sahen diese Planungen aus und zu welchem Ergebnis führten sie? (Bitte detailliert schildern.) b. Wenn nein, warum nicht? (Bitte detailliert erläutern, nach Bedarf und Deckung.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/908 3 Nein. Beide Schulen haben einen Flächenbedarf von 7.332 m² Hauptnutzfläche. Die H20 verfügt über 3.505 m² Hauptnutzfläche und ist somit deutlich zu klein für beide Schulen. Im Übrigen siehe Drs. 20/11699. 4. Welche baulichen Erweiterungen des bestehenden Schulkomplexes wären nötig, um die Integration der ausgelagerten Grundschule (Schule am See, Borchertring 36) auch ohne Komplettneubau, in den bereits sanierten Schulteil (H20) zu gewährleisten? (Bitte erläutern.) a. Wie lange würden diese Zubauten bis zur Inbetriebnahme benötigen ? b. Welche Kosten würde diese Baumaßnahme verursachen? (Bitte im Einzelnen benennen.) Hierbei handelt es sich um hypothetische Fragen, zu denen der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich keine Stellung bezieht. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 3. b. 5. Wie wird die Notwendigkeit eines kompletten Neubaus anstelle der Umrüstung des bestehenden Schulkomplexes (H20) begründet? (Bitte erläutern.) a. Welche entscheidenden Vorteile, aus Sicht der Behörde, bringt der Neubau für den Schulstandort? (Bitte einzeln aufzählen und näher erläutern.) Die Zusammenführung von Grund- und Stadtteilschule führt zu einer besseren Kooperation zwischen den Schulen. Durch den Neubau ist das pädagogisch erstellte Konzept der Schulen umsetzbar. Gleichzeitig wird eine positive Entwicklung des Schulstandortes Steilshoop gesichert. Im Hinblick auf die derzeit in Planung befindliche Neustrukturierung des nördlichen Teils des Stadtteils Steilshoop, die Flächenkonzentration , die Auslagerung der H20 sowie den Entfall des Standortes Borchertring werden dauerhaft optimale Strukturen erreicht. b. Für wann genau ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach Fertigstellung des Neubaus geplant? Nach derzeitigem Planungsstand 2019. c. Welche Kosten werden durch ihn entstehen? (Bitte einzeln nach Baubereich angeben.) Laut Rahmenplan entstehen folgende Kosten:  Schulkomplex inklusive Produktionsküche: 30,295 Millionen Euro  Abriss und Interimsmaßnahmen: 4,092 Millionen Euro  Außenanlagen: 0,969 Millionen Euro Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planung sind noch Kostenabweichungen möglich. 6. Existieren alternative Umbau- beziehungsweise Modernisierungspläne des gesamten bestehenden Gebäudekomplexes im Sinne der Nutzung als Bildungs- und Begegnungsstätte abseits des geplanten Komplettneubaus ? a. Wenn ja, wo sind diese Pläne einsehbar? b. Wenn ja, wie sehen die Kostenprognosen dafür aus? c. Wenn ja, welchen Zeitraum hätten diese Maßnahmen planmäßig beansprucht? d. Wenn ja, warum wurden sie verworfen? Nein. Im Übrigen: entfällt. Drucksache 21/908 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Der Neubau wird insgesamt 5.000 m² kleiner ausfallen als die ursprüngliche , jetzt noch bestehende Fläche des Bildungszentrums; welche Flächen /Räume sind davon betroffen? a. Welche der untergebrachten Einrichtungen wird diese Verkleinerung betreffen? b. Werden durch den Flächenwegfall Angebote beziehungsweise Funktionen der betreffenden Einrichtungen verringert oder entfallen? c. Wenn ja, welche Angebote/Funktionen sind das? (Bitte im Einzelnen erläutern.) d. Wenn ja, wie werden diese Kürzungen/Streichungen kompensiert? Die größten Flächeneinsparungen ergeben sich durch die Verlagerung der Berufsbildenden Schule H20 und des ReBBZ. Für die Einrichtungen Haus der Jugend, Elternschule , Nordlicht e.V., Mütterberatung und Volkshochschule (VHS) ergeben sich neue Flächenzuschnitte. Diese sind zum Teil mit Verkleinerungen der tatsächlichen Miet-, nicht aber Nutzfläche verbunden (es ist vorgesehen, die eigene Nutzfläche durch gegenseitige Mitnutzungsmöglichkeiten zu erweitern, dies betrifft insbesondere Küchen sowie Gruppen- und weitere Veranstaltungsräume), zum Teil aber auch mit der Sicherstellung bisher nicht vorhandener eigener Räumlichkeiten im Quartierszentrum . Zudem sollen Einrichtungen, die an diesem Standort bisher nicht vertreten waren, das Angebot sinnvoll ergänzen. Das Angebotsspektrum der Einrichtungen soll grundsätzlich weitergeführt werden. Das Raumprogramm ist entsprechend mit den Einrichtungen abgestimmt worden. Einzelne Angebote werden im Rahmen einer stetig stattfindenden Bedarfsanpassung gegebenenfalls verändert. Die neue Angebotsstruktur wird im weiteren Verlauf der Planung (im Rahmen des Betriebskonzeptes) in den kommenden Jahren konkretisiert. Im Übrigen siehe Anlage. 8. In welcher Kostenhöhe werden die energetischen und betriebskostenbedingten Ausgaben für den Neubau nach dessen Fertigstellung jährlich insgesamt veranschlagt? a. Wie hoch ist dabei der Kostenanteil des Schulkomplexes? (Bitte getrennt nach den Schulteilen und nach den Nutzungsräumen der Alraune gGmbH (Produktionsküche) angeben.) Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells werden alle Schulen und auch die von der für Schule zuständigen Behörde beauftragter Produktionsküchen mit Kosten von 5,26 Euro/m² von SBH | Schulbau Hamburg betrieben. Eine Unterscheidung der Kosten zwischen Küchen- und reiner Schulnutzung erfolgt nicht. b. Wie hoch ist dabei der Anteil für den Quartiers- und Freie-TrägerKomplex ? (Bitte getrennt nach Bereichen der jeweiligen Einrichtungen angeben.) Einrichtung Betriebskosten bei 5,26 €/m2 jährlich Haus der Jugend Ca. 51.000 € Elternschule Ca. 13.000 € Nordlicht e.V. Ca. 1.600 € Arbeitsgemeinschaft Deutsch Ausländische Zusammenarbeit (AGDAZ) Ca. 11.000 € VHS Ca. 8.000 € Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen Ca. 16.000 € Stadtteilräume (Betreiberin voraus. Alraune) Ca. 25.000 € Summe Quartierszentrum: Ca. 126.000 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/908 5 Es werden zudem Kosten für Veranstaltungsbetreuung und Hausmeisterdienste außerhalb der Schulzeiten anfallen. Diese werden im Rahmen des Betriebskonzepts im weiteren Verlauf der Planung konkretisiert. 9. Wenn der Neubau planmäßig zum Ende des laufenden Schuljahres beginnt, wird der Gebäudebestand Stück um Stück abgerissen. Werden die Schüler/-innen der Stadtteilschule dann in 2015/2016 in den temporär noch verbleibenden unsanierten Gebäudeteilen beschult oder geschieht das anderswo? a. Wenn in den verbleibenden Gebäudeteilen, in welchen? b. Wenn in den verbleibenden Gebäudeteilen, wie soll der ungestörte Unterrichtsablauf im kommenden Schuljahr und darüber hinaus, trotz Lärm- und Schmutzbelastung der Abrissarbeiten, gewährleistet werden? c. Wenn in den verbleibenden Gebäudeteilen, genügen diese den technischen, sanitären und baulichen Unterrichtsanforderungen? d. Verfügt dieser Teil der Schule über eine funktionierende und angemessen ausgestattete Mensa zur Schulspeisung? e. Wohin zieht die Schülerschaft der Stadtteilschule in der kritischen Phase des Übergangs um, in der die Neubauten noch nicht abgeschlossen /bezugsbereit sein werden, aber die Altsubstanz für die Fertigstellung des Campus Steilshoop weichen muss/beziehungsweise auf welche anderen Schulen wird sie dann verteilt? f. Wenn anderswo, wohin genau werden die Schüler/-innen aufgeteilt (Standorte)? g. Wenn anderswo, welche Kosten wird diese Verbringung insgesamt verursachen? Die Stadtteilschule soll bis zur Fertigstellung des Neubaus im Gebäudeteil I verbleiben , der erst nach dem Umzug abgerissen wird. Die Baumaßnahmen werden mit der Schule intensiv abgestimmt, um die Beeinträchtigungen durch baustellenbedingten Lärm und Schmutz möglichst gering zu halten. Die Instandhaltung wird weiterhin durchgeführt, sodass die Unterrichtsanforderungen erfüllt werden. Zur Essensversorgung wird eine Interimsmensa mit einer Aufwärmküche zur Verfügung stehen. 10. Den Planungskonzepten nach scheinen die bestehenden Turnhallen ebenfalls im Zuge des Neubaus abgerissen und neu errichtet zu werden, ist das korrekt? a. Wenn ja, wo wird während des Abrisses/bis zur Inbetriebnahme der neuen Turnhallen der vorgesehene Sportunterricht ersatzweise stattfinden (Standort)? b. Wenn nein, wie werden diese in den Neubau integriert? (Bitte erläutern .) c. Wenn nein, werden diese für die Zeit des Neubaus nutzbar sein und wie soll, wenn das so ist, ein störungsfreier Sportunterricht ermöglicht werden? (Bitte erklären.) d. Wenn nein, falls sie während der Neubauphase nicht für den Unterricht nutzbar sind, wo wird dieser dann ersatzweise stattfinden (Standort)? Nein, Bestand und Erhalt der Sporthallen wurden im Rahmen des Wettbewerbs berücksichtigt. Die Sporthallen sind von den Planungen nicht unmittelbar betroffen und werden voraussichtlich während der gesamten Baumaßnahme zur Verfügung stehen. 11. Ist der gesamte Neubau Campus Steilshoop barrierefrei ausgestaltet (Gebäudezugänge, Flure, Türen et cetera)? Drucksache 21/908 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a. Wie viele Fahrstühle sind im Neubau vorgesehen und wo befinden sie sich? (Bitte für jeden der beiden Neubaukomplexe einzeln erläutern .) b. Wie viele barrierefreie Sanitäranlagen sind im Neubau vorgesehen und wo genau befinden sie sich? (Bitte für jeden der beiden Neubaukomplexe einzeln erläutern.) Ja, der gesamte Campus Steilshoop ist barrierefrei ausgestaltet. Fahrstühle befinden sich im Bereich der Grundschule im nördlichen Gebäudeteil und in der Mitte des Gebäudes beim Haupteingang für die Stadtteilschule. Im Quartierszentrum befindet sich ein Fahrstuhl in der Mitte des Gebäudes. Es werden im Schulbereich vier barrierefreie Sanitäranlagen erstellt. Sie befinden sich im Erdgeschoss der Grundschule und der Stadtteilschule sowie im 1. Obergeschoss der Schulen. Im südlichen Erdgeschossbereich des überwiegend schulisch genutzten Gebäudes wird für das Quartierszentrum eine weitere Anlage erstellt. Im östlichen Baukörper mit reiner Quartiersnutzung wird die Anlage im Erdgeschoss errichtet. 12. Wie lange wird die Gesamtbaumaßnahme Campus Steilshoop, vom Abrissstart bis zur Eröffnung/Inbetriebnahme des Neubaus in all seinen Funktionsteilen dauern? (Bitte auf Monat und Jahr angeben.) Siehe Antworten zu 5. bis 5. c. Darüber hinaus lässt sich der konkrete terminliche Bauablauf zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Einzelnen vorhersagen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/908 7 Anlage Einrichtung Aktuelle Unterbringung Geplante Unterbringung (Größe gemäß aktuellem noch nicht endgültigem Planungsstand ) Haus der Jugend In Bildungszentrum: Ca. 700 qm eigene Räumlichkeiten Ca. 600 qm Mitnutzung im Schulgebäude Quartierszentrum: 804 qm eigene Räumlichkeiten Weitere Mitnutzungsmöglichkeiten in den Stadtteilräumen , der Schule am See und anderen Einrichtungen Elternschule Im Bildungszentrum: 270 qm eigene Räumlichkeiten Zurverfügungstellung von ca. 25 qm an Nordlicht e.V. Mitnutzungsmöglichkeiten in Schulräumen Quartierszentrum: 205 qm eigene Räumlichkeiten Weitere Mitnutzungsmöglichkeiten in den Stadtteilräumen , der Schule am See und anderen Einrichtungen Nordlicht e.V. Im Bildungszentrum: Mitnutzung eines Raumes der Elternschule (ca. 25 qm) Quartierszentrum: 25 qm eigene Räumlichkeiten Weitere Mitnutzungsmöglichkeiten in den Stadtteilräumen , der Schule am See und anderen Einrichtungen VHS in Schulräumen: ca. 200 qm Mitnutzung Quartierszentrum: 126 qm eigene Räumlichkeiten Weitere Mitnutzungsmöglichkeiten in den Stadtteilräumen , der Schule am See, den anderen Einrichtungen und in anderen Schulen (wie üblich) Alraune (ohne Produktions -küche) in Schulräumen: Mitnutzung Quartierszentrum: Vorgesehen ist die Übernahme der Betreibung der Stadteilräume durch Alraune (Veranstaltungsraum und kleines Bistro) 402 qm eigene Räumlichkeiten Weitere Mitnutzungsmöglichkeiten in den Stadtteilräumen , der Schule am See (hier explizit vereinbart: Mensa und Pausenhalle zur Durchführung von Veranstaltungen ) und anderen Einrichtungen AGDAZ Im gegenüberliegenden SAGA-Objekt ca. 297 qm Nutzung Quartierszentrum: 175 qm eigene Räumlichkeiten Weitere Mitnutzungsmöglichkeiten in den Stadtteilräumen , der Schule am See und anderen Einrichtungen Drucksache 21/908 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Einrichtung Aktuelle Unterbringung Geplante Unterbringung (Größe gemäß aktuellem noch nicht endgültigem Planungsstand ) Mütterberatung Im Bildungszentrum: Mitnutzung eines Raumes Quartierszentrum: Mitnutzung eines Raumes Bücherhalle im Einkaufszentrum Quartierszentrum: 258 qm eigene Räumlichkeiten Schule am See an den Standorten Bildungszentrum und Borchertring : ca. 20.500 qm Schulgebäude auf dem Campus: ca. 10.000 qm, siehe auch Antwort zu 5. ReBBZ Bildungszentrum: ca. 600 qm eigene Räumlichkeiten Neuer Standort: Hammerstr .124 ca. 660 qm Quellen: Bezirksamt Wandsbek, SBH | Schulbau Hamburg Stand: 30.06.15