BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/909 21. Wahlperiode 03.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 25.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Lehrerstellenzuweisung für die Stadtteilschulen ab dem Schuljahr 2015/ 2016 für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) In dem Koalitionsvertrag 2015 – 2020 von SPD und Bündnis90/Die Grünen heißt es auf Seite 83: „Die Koalitionspartner erklären die Inklusion zu ihrer gemeinsamen Priorität. Wir werden mit einem umfassenden Konzept die Förderung von Kindern mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder soziale und emotionale Entwicklung verbessern. Dazu werden wir die Ressourcen deutlich verstärken. Beginnend mit dem Schuljahr 2015/16 werden wir aufwachsend bis einschließlich zum Schuljahr 2019/ 20 insgesamt 120 zusätzliche Vollzeitstellen für die Inklusion zur Verfügung stellen. Das bisher pauschal zugewiesene Personal für förderbedürftige Kinder an den Stadtteilschulen soll künftig auf der Grundlage einer verbesserten Diagnostik passgenauer, also bezogen auf die tatsächliche Zahl der sonderpädagogisch förderbedürftigen Kinder, zugewiesen werden.“ Im Schuljahr 2015/2016 werden nach Angaben der BSB 801 Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt LSE die fünften Klassen der Stadtteilschulen besuchen. In der Bürgerschaftsdrs. 20/3641 sind für Ganztagsstadtteilschulen pro Schüler mit LSE drei zusätzliche Unterrichtsstunden (5,59 Lehrerwochenarbeitszeitstunden – WAZ) vorgesehen. Für die oben genannten 801 Schülerinnen und Schüler müssten die Stadtteilschulen für den kommenden Jahrgang 5 insgesamt 96 Lehrerstellen erhalten. Ich frage den Senat: 1. Bleibt die in der Bürgerschaftsdrs. 20/3641 für Ganztagsstadtteilschulen festgesetzte Pro-Kopf-Zuweisung von drei zusätzlichen Unterrichtsstunden (5,59 Lehrerwochenarbeitszeitstunden – WAZ) für Schüler und Schülerinnen mit LSE die Grundlage der zukünftigen Lehrerstellenzuweisung an Stadtteilschulen? 2. Wenn eine Veränderung der oben genannten Pro-Kopf-Zuweisung geplant ist, wie wird diese Veränderung pädagogisch begründet? Drucksache 21/909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wenn eine Veränderung der oben genannten Pro-Kopf-Zuweisung geplant ist, wann soll der Bürgerschaft ein entsprechender Änderungsantrag zur Drs. 20/3641 vorgelegt werden? 4. Plant der Senat eine Veränderung der oben genannten Pro-Kopf-Zuweisung ohne Befassung der Bürgerschaft? Wenn ja, wie wird dies verfassungsrechtlich begründet? 5. Werden für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf LSE im kommenden Jahrgang 5 der Stadtteilschulen die oben genannten 96 Lehrerstellen zum 1.8.15 zugewiesen? 6. Wenn nein, welche Stellenzahl ist stattdessen vorgesehen? 7. Welcher Verteilungsmodus ist für die LSE-Lehrerstellen für die Stadtteilschulen vorgesehen? a) Ist eine Unterscheidung nach KESS-Faktoren geplant? Wenn ja, auf welche Weise? b) Bleibt die für den jeweiligen Jahrgang 5 zugewiesene Stellenanzahl während des Durchlaufs des jeweiligen Jahrgangs bis Ende Klasse 10 konstant? Wenn nein, nach welchem Modus sind Veränderungen während des sechsjährigen Durchganges geplant? Die systemische Zuweisung erfolgte nicht auf den einzelnen Schüler mit LSEFörderbedarf bezogen; die Höhe der systemischen Ressource ergibt sich vielmehr aus dem Sozialindex (KESS-Faktor) der Schule und berechnet sich schulformbezogen anhand bestimmter Prozentwerte auf Basis der Gesamtschülerzahl der Schule in den entsprechenden Klassenstufen. Grundlage für die Berechnung der systemischen Zuweisung von Ressourcen für sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung (LSE), wie sie in der Drs. 20/3641 dargestellt ist, war die von den Schulen im letzten Schuljahr vor Einführung der Inklusion 2009/2010 gemeldete Zahl von Schülerinnen und Schülern mit LSE-Förderbedarf. Für die LSERessourcenbemessung wurde damals zusätzlich ein vermutetes Dunkelfeld berücksichtigt . Im Schuljahr 2014/2015 ist in Kooperation von Grundschulen und ReBBZ erstmals die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit LSE-Förderbedarf in der vierten Klassenstufe ermittelt worden; auf der Grundlage dieser Zahlen konnten die Annahmen aus der Drs. 20/3641 aktualisiert werden. Der Senat stellt ab dem Schuljahr 2015/2016 sicher, dass auch für die Schülerinnen und Schüler, die bisher keine Förderung erfahren haben, eine pädagogische Unterstützung gewährleistet ist. Die bislang geplante Personalressource von 685 Lehrerstellen für die inklusive LSE-Förderung an Grund- und Stadtteilschulen wird deshalb sukzessive um weitere 120 Lehrerstellen auf 805 Lehrerstellen erhöht. Gleichzeitig wird die systemische Ressource für die Stadtteilschulen zu einer bedarfsgerechten LSE-Förderressource weiterentwickelt. Diese Maßnahme bedeutet eine erhebliche Aufstockung der Inklusionsressource, mit der alle Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf LSE angemessen gefördert werden können. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. Die genaue Zuweisungssystematik der neuen LSE-Förderressource wird der Senat im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses am 7. Juli 2015 ausführlich darlegen.