BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9092 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 15.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie geht es weiter bei der Sportanlage Notkestraße? Mit dem Bürgervertrag Lurup, Osdorf, Bahrenfeld wurde festgelegt, dass die Sportanlage Notkestraße 89 den zu erwartenden Mehrbelastungen anzupassen ist. Hierzu wird eine Umwandlung der beiden Tennenspielfelder in Kunststoffrasenplätze und als Ergänzung der Bau einer Einfeldsporthalle als notwendig erachtet (Drs. 21/7486). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der Planungs- beziehungsweise Umsetzungsstand für die Umwandlung in Kunstrasenplätze? Die vorbereitenden Untersuchungen zur Umwandlung eines der beiden Großspielfelder haben stattgefunden. Ebenfalls stattgefunden hat das Abstimmungsgespräch mit dem nutzenden Verein Groß Flottbeker Spvg. v. 1912 e.V. Die Planung wird derzeit angepasst und das Bauantragsverfahren vorbereitet. Ziel ist die Fertigstellung der Maßnahme im Herbst 2017. Die Überlegungen zum Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes sind noch nicht abgeschlossen. 2. Wie hoch sind die Kosten für die Maßnahme? Die Kosten für den sich in Planung befindenden Kunstrasenplatz belaufen sich auf rund 500.000 Euro. 3. Aus welcher Produktgruppe wird die Maßnahme finanziert? Die Kosten für den Kunstrasenplatz werden aus der Produktgruppe 20805 „Zentrales Programm Bezirklicher Sportstättenbau“ im Einzelplan 1.2 des Bezirksamtes Hamburg -Mitte getragen. 4. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Siehe Antwort zu 1. 5. Wie ist der Planungs- beziehungsweise Umsetzungsstand für den Bau der Sporthalle? 6. Wie hoch sind die Kosten für die Maßnahme? Die Planung ist noch nicht abgeschlossen. Die Groß Flottbeker Spvg. v. 1912 e.V. stellte 2016 einen Fördermittelantrag. Dieser wird derzeit vom Hamburger Sportbund e.V. (HSB) geprüft. 7. Aus welcher Produktgruppe wird die Maßnahme finanziert? Finanzierungsgrundlage könnte eine anteilige Finanzierung (15 Prozent) auf Grundlage des Sportfördervertrages sein. Auf Grundlage der bisher vorliegenden Unterlagen geht der HSB von einer Förderfähigkeit des Projektes aus. Drucksache 21/9092 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Ein Zeitpunkt kann erst nach Abschluss der Planungen genannt werden.