BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9095 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 15.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Waffenbesitz von „Reichsbürgern“ Der NDR berichtete kürzlich darüber, dass sogenannte Reichsbürger in Niedersachsen auf Zuverlässigkeit hinsichtlich ihrer Waffenerlaubnis überprüft würden. Hintergrund ist eine darauf lautende Anordnung des niedersächsischen Innenministers, die als Reaktion darauf ergangen war, dass der Waffenbesitz zahlreicher „Reichsbürger“ bekannt geworden war. Bei einem Polizeieinsatz zur Sicherstellung von Waffen war im vergangenen Jahr in Bayern ein Polizeibeamter von einem „Reichsbürger“ erschossen worden. Es geht hiervon also eine bedeutende Gefahr aus, die eine Überprüfung notwendig macht. Infolge der Anordnung des niedersächsischen Innenministers sei in 19 Fällen „Reichsbürgern“ die Waffenerlaubnis entzogen worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen gibt es nach Einschätzung der Behörde in Hamburg, die der Gruppierung der „Reichsbürger“ zugehörig sind? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg rechnet dieser Szene derzeit circa 90 Personen zu. 2. Wie viele von diesen verfügen über waffenrechtliche Erlaubnisse? Bitte hinsichtlich unterschiedlicher Erlaubnisse differenzieren. Drei Personen. Bei den waffenrechtlichen Erlaubnissen handelt es sich um einen Kleinen Waffenschein, zwei Waffenbesitzkarten für Sportschützen und einen Jagdschein . 3. Sind in den letzten zwölf Monaten waffenrechtliche Erlaubnisse von „Reichsbürgern“ entzogen worden? Wenn ja, mit jeweils welcher Begründung? Bei allen der Szene der Reichsbürger zuzurechnenden Personen, bei denen waffenrechtliche Erlaubnisse vorliegen, wird der Entzug dieser Erlaubnisse geprüft. Soweit der Entzug rechtlich möglich ist, wird dieser verfügt. Bei einer Person wurde die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen.