BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/910 21. Wahlperiode 03.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 25.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Baggergutmengen im Hamburger Hafen (II) In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/714) werden die Baggergutmengen im Hamburger Hafen 2012 – 2014 dargelegt. Danach sind 2012 gut 4,9 Millionen m3, 2013 über 6 Millionen m3 und 2014 nur etwas über 4,5 Millionen m3 gebaggert worden. Auffällig ist, dass neben den insgesamt geringeren Mengen im Jahr 2014 gegenüber den beiden Vorjahren vor allem in bestimmten Hafenbereichen überhaupt nicht oder fast gar nicht gebaggert wurde. So sind im Waltershofer Hafen, in welchem die beiden wichtigen großen Containerterminals Burchardkai und Eurokai liegen, 2014 nur 300 (!) m3, 2012 hingegen noch 255.600 m3 gebaggert worden. Im gesamten Spreehafen wurden 2012 nur 70.000 m3, 2013 dann 78.500 m3 gebaggert und 2014 keinerlei Baggerungen durchgeführt. Im Travehafen wurden zwischen 2012 – 2014 überhaupt keine Baggerungen durchgeführt. Auffällig ist hierbei, dass in der Koalitionsvereinbarung 2015 – 2020 vereinbart worden ist, dass der Travehafen zugeschüttet werden soll. Nach Kenntnis des Fragestellers ist die HPA gemäß den mit den Hafenbetrieben geschlossenen Vereinbarungen grundsätzlich verpflichtet, die vertraglich zugesicherte Liegewannentiefe aufrecht zu erhalten, wobei eine maximale Unterschreitung von bis zu 0,5 Metern zugestanden ist. Zudem ist die HPA verpflichtet, die entsprechenden Wassertiefen im Hafenbereich aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Aufgabe der Wassertiefeninstandhaltung im Hamburger Hafen ist die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt. Der Aufwand für diese Unterhaltung richtet sich am jeweiligen nautischen Bedarf und am Grad der Neusedimentation aus. Wie stark die Sedimentation im Hamburger Hafen ausfällt, hängt von einer Vielzahl von Randbedingungen ab – situativ unter anderem vom Umfang des Oberwasserzuflusses aus dem Oberlauf der Elbe. Dieser beeinflusst, ob der Fluss in der Lage ist, eine „Spülwirkung“ zu erzeugen, um die Sedimente mit dem Ebbstrom auf natürliche Weise aus dem Gebiet des Hamburger Hafens auszutragen. Zu beachten ist vor diesem Hintergrund die in Hamburg praktizierte Unterhaltungsweise : Die Hamburg Port Authority (HPA) baggert Sedimente in verschlickten Bereichen und entscheidet nach ihrem Grad der Schadstoffbelastung, ob sie im Gewässer umgelagert werden können oder ob sie an Land behandelt und deponiert werden müssen. In der Regel werden jährlich rund 500.000 m3 Baggergut an Land untergebracht . Das Gros der Sedimente wird jedoch bei der Insel Neßsand auf Hamburger Landesgebiet im Gewässer umgelagert – also zu günstigen Tidezeiten in den Strom gegeben. Diese Umlagerung bei Neßsand findet aufgrund verschiedener Schutz- und Erhaltungsziele nur im Zeitraum vom 7. November bis 31. März statt. In den sedimentationsintensiven Sommermonaten ist eine Umlagerung dorthin nicht möglich. Die Drucksache 21/910 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 HPA darf zusätzlich nach Einvernehmen mit dem Land Schleswig-Holstein noch bis Ende 2015 bis zu 1 Million m³ Baggergut (Laderaumvolumen) bei der Tonne E3 in der Nordsee unterbringen und somit aus dem Ästuar austragen. Die tatsächlich in einem Kalenderjahr durchgeführten Unterhaltungsarbeiten unterliegen teils starken Schwankungen. Diese werden aus derzeitiger Sicht nicht als auffällig eingestuft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: I. Travehafen: 1. Aus welchen Gründen ist 2012, 2013, 2014 im Travehafen nicht gebaggert worden? Die derzeitige Nutzung des Travehafens erforderte in den letzten 15 Jahren aus nautischer Sicht keine Unterhaltungstätigkeit. 2. Welche Wassertiefen (NN) sind 2012, 2013, 2014 und jetzt im Jahr 2015 zu verzeichnen? Die Wassertiefen sind an jedem Punkt über die komplette Sohle des Hafenbeckens verschieden, sie verändern sich zudem permanent im Jahresverlauf. 3. Wie ist die sogenannte Solltiefe für den Travehafen? Die Solltiefe für den Travehafen beträgt −4,70 m NN. 4. Welche Betriebe nutzen den Travehafen als Wasserliegeplatz und wel- che Wassertiefe benötigen diese? 5. Gibt es Beschwerden von Nutzern oder Inhabern wasserrechtlicher Erlaubnisse des Travehafens über zu geringe Wassertiefen im Travehafen seit 2011 bis heute? Wenn ja, wie hat die HPA auf diese Beschwerden reagiert? Bitte getrennt nach den einzelnen Jahren angeben. Für die ausschließliche Nutzung einer öffentlichen Wasserfläche für einen einzelnen Nutzer erteilt die Wasserbehörde der HPA auf Antrag eine wasserrechtliche Genehmigung . In jeder wasserrechtlichen Genehmigung ist ausdrücklich aufgeführt, dass ein Genehmigungsinhaber keinerlei Anspruch auf eine bestimmte Wassertiefe hat. Auch aus dem Wasserrecht lässt sich kein Anspruch auf Wassertiefe innerhalb einer wasserrechtlich genehmigten Fläche für den jeweiligen Nutzer ableiten. Vor diesem Hintergrund gab es keine Beschwerden bei der zuständigen Wasserbehörde über nicht vorhandene Wassertiefe in genehmigten Wasserflächen. Nachfolgende Firmen sind Nutzer im Travehafen: ̶ Firma Carl Robert Eckelmann Transport und Logistik GmbH ̶ Firma Hinrich K.P. Vogler ̶ Fima Karl H. Meyrose ̶ Taucher Knoth (Nachf.) GmbH & Co. KG ̶ Hans Wolkau GmbH ̶ Bilfinger Marine & Offshore Systems GmbH ̶ Firma Arnold Ritscher GmbH ̶ Firma Walter Lauk II. Sonstiger Hafenbereich 6. In welchen Hafenbereichen war 2012, 2013, 2014 und 2015 (bis 31.5.) gegenüber den Solltiefen eine zu geringe Wassertiefe gegeben? Bitte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/910 3 Angabe für die jeweiligen Hafenbereiche gemäß Frage 2. der Drs. 21/714 auch jeweils zum Umfang der Mindertiefe. Die Solltiefe ist keine verpflichtend zu unterhaltende Tiefe. Daher sind Abweichungen von der Solltiefe normal (siehe Vorbemerkung). Sie entstehen aufgrund des natürlichen Sedimentationsverlaufs, der bestehenden Restriktionen für die Wassertiefenhaltung und der Maßgabe, dass Wassertiefen in der Regel dann unterhalten werden, wenn dies nautisch erforderlich ist. Im Übrigen sind Informationen zu tatsächlichen Wassertiefen in einzelnen Hafenbecken sensible Daten, die dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegen, weil sich daraus Rückschlüsse auf die Wettbewerbssituation sowohl des Hamburger Hafens insgesamt als auch der einzelnen Hafenbetriebe ziehen lassen. 7. Gab es seit 2011 bis heute (31.5.2015) Beschwerden über zu geringe Wassertiefen in diesen übrigen Hafenbereichen? Wenn ja, auf welche Hafenbereiche beziehen sich diese? 8. Welche Liegewannen im Hamburger Hafen haben in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 (bis 31.5.2015) nicht die Solltiefen gehabt? (Bitte Angabe für alle Liegeplätze unterteilt nach den Hafenbereichen.) Bei welchen Liegewannen ist in welchem Zeitraum (bitte Angabe nach Jahren und Monaten) seit 2012 die Solltiefe um mehr als 0,50 Meter geringer gewesen? 9. Welche Beschwerden/Hinweise gab es von welchen Hafenfirmen gegenüber der HPA aufgrund zu geringer Tiefen der Liegewannen seit 2012? Bitte Angabe jeweils nach Jahr und Monat. In sedimentationsintensiven Phasen, in denen Tiefgangsbeschränkungen für einzelne Bereiche des Hamburger Hafens ausgesprochen werden, kann es vorkommen, dass sich Hafenbetriebe an die HPA oder die zuständige Behörde wenden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. Darüber hinaus lassen sich hierzu keine aggregierten Angaben machen, weil eine mehrere Tausend Dokumente umfassende Kundenkorrespondenz aus dem fraglichen Zeitraum dahin gehend ausgewertet werden müsste, ob darin Hinweise von Hafenunternehmen zu Wassertiefen bei den über 300 Seeschiffliegeplätzen des Hafenbereichs enthalten sind. Dies wäre in der zur Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.