BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9112 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 15.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen – Investorverträge Aus Drs. 21/8946 geht hervor, dass an zehn Standorten der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen jeweils die Bauanträge eingereicht sind, die Baugenehmigungen erteilt worden sind und der Baubeginn bereits erfolgt ist. Ferner wird deutlich, dass jedoch nur an fünf Standorten bereits Verträge mit den jeweiligen Investoren vereinbart wurden. Hierbei handelt es sich um einen Mietvertrag für den Standort Ohkamp/Flughafenstraße mit dem Investor Quantum1 und um Verträge mit der fewa für den Mittlereren Landweg und Hörgensweg sowie mit der HIG (SAGA) für die Standorte Elfsaal und Duvenacker.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum erfolgte an fünf von zehn Standorten bereits der Baubeginn ohne entsprechende vertragliche Grundlage mit dem jeweiligen Investor? 2. Inwiefern existieren bei den fünf Standorten, bei denen der Baubeginn ohne Mietvertrag erfolgt ist, bereits Vereinbarungen, die die Finanzierung und Umsetzung der Vorhaben regeln? Um welche Vereinbarungen (beispielsweise LOI) handelt es sich dabei jeweils? 3. Welche Risiken gehen mit einem solchen Vorgehen einher? Welche Risiken trägt dabei die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise f & w fördern und wohnen AöR und welche der jeweilige Investor? 4. Wie stellt der Senat sicher, dass der Bau der fünf Standorte ohne vertragliche Grundlage nicht zulasten der Stadt geht? 5. Welche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hat der Bau ohne Investorenvertrag auf die vom Senat intendierte Nutzung der Wohnungen als Flüchtlingsunterkünfte? Die Errichtung der Standorte erfolgt gemäß der Rahmenbedingungen des Senatsprogramms Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen, siehe Drs. 21/1838. Sie bildet eine für beide Seiten verlässliche Grundlage zur Umsetzung der einzelnen Vorhaben. Dass es bei einzelnen Umsetzungsschritten zu zeitlichen Überlappungen kommt, stellt kein Risiko dar, sondern erfolgt im Sinne eines zügigen Gesamtprozesses . Mietverträge werden rechtzeitig vor der Aufnahme der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft abgeschlossen, sodass es keine weiteren Auswirkungen auf die Bauvorhaben gibt. Vorfestlegungen bestehen nicht. 1 Vergleiche Drs. 21/8946, Frage 1.e. in Verbindung mit Drs. 21/7486, Seite 6. 2 Vergleiche Drs. 21/6666. Drucksache 21/9112 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus ist der Abschluss eines Mietvertrages mit f & w fördern und wohnen AöR (f&w) nicht bei allen Standorten, die derzeit im Bau sind, vorgesehen. Der Standort Ohlendieck/Poppenbüttler Berg wird von f&w selbst errichtet. Ein Mietvertrag ist somit nicht notwendig. Für den Standort Suurheid plant die zuständige Behörde die verabredete Ausschreibung des Betreibers der Flüchtlingsunterkunft. Zu den bereits geschlossenen Mietverträgen siehe Drs. 21/6666 und Drs. 21/8946. Sie dienen als Grundlage für die noch zu schließenden Verträge. 6. Wie beurteilt der Senat die nun entstandenen Verhandlungsspielräume der Investoren? Inwiefern besteht die Gefahr, dass Investoren Preise hochtreiben oder Baukostenzuschüsse verlangen? Die Rahmenbedingungen für Verhandlungen mit den Investoren haben sich nicht verändert . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 5. 7. Wann haben Freie und Hansestadt Hamburg und die jeweiligen Investoren mit den Verhandlungen für die Mietverträge begonnen und wie ist der aktuelle Verhandlungsstand? Bitte für die einzelnen Standorte differenziert angeben. 8. Aus welchen Gründen konnten bei den übrigen fünf Standorten noch keine Mietverträge abgeschlossen werden? Mit dem Investor wurde seit Januar 2016 einzelfallbezogen über Standorte verhandelt. Für die Standorte östlich Haferblöcken, Eiffestraße und Rehagen sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Für die Standorte Ohlendieck/Poppenbüttler Berg und Suurheid siehe Antwort zu 1. bis 5. 9. Erhalten die Investoren bereits laufende Zahlungen von der Freien und Hansestadt Hamburg? Wenn ja, an welchen Standorten und auf Basis welcher Rechtsgrundlage werden diese Zahlungen gewährt? Um welche Zuschüsse (beispielsweise Baukostenzuschüsse) handelt es sich dabei jeweils? Nein. 10. Wann plant der Senat den Abschluss der restlichen Mietverträge? Bitte für die einzelnen Standorte differenziert angeben. Siehe Antwort zu 1. bis 5. 11. Wurden bereits Vertragsbestandteile paraphiert beziehungsweise zeichnen sich solche Vertragsbestandteile ab, die die zulässige Miete, Zuschüsse der IFB oder von f & w regeln? Wenn ja, um welche Regelungen und Zuschüsse handelt es sich dabei jeweils und sind diese bereits in Drs. 21/1838 angekündigt worden? Bitte für die einzelnen Standorte differenziert angeben. Siehe Antworten zu 1. bis 5. und 8. 12. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der jeweiligen Baumaßnahmen? Bitte für die einzelnen Standorte differenziert angeben und voraussichtlichen Fertigstellungstermin angeben. Siehe Drs. 21/6666 sowie Drs. 21/8946.