BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9123 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Philipp Heißner (CDU) vom 16.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Wer erhält alles Zuschüsse für öffentlich-rechtliche Flüchtlingsunterkünfte ? (IV) Im Haushaltsausschuss am 9. Mai 2017 machte Staatsrat Pörksen deutlich, dass der in Drs. 21/8872 erwähnte Baukostenzuschuss von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) gezahlt werde, dort aber offiziell als Miete deklariert sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Miethöhe ist in den Mietverträgen von f & w mit dem Investor Fewa für die Standorte Hörgensweg und Mittlerer Landweg pro Quadratmeter vereinbart? Bitte zusätzlich nach den verschiedenen Zuschüssen aufschlüsseln. Die Miete richtet sich nach der von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) geförderten Miete im 1. Förderweg in Höhe von 6,20 + 2,50 Euro Baukostenzuschuss pro Quadratmeter Wohnfläche für den Mittleren Landweg und 6,30 + 2,50 Euro Baukostenzuschuss pro Quadratmeter Wohnfläche im Hörgensweg. Im Übrigen siehe Drs. 21/8872. 2. Zahlt f & w diesen Mietbetrag unabhängig davon, ob die Wohnungen als öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) belegt sind oder nicht? Ja. 3. Wann werden die Mietverträge ins Transparenzportal gestellt? In Drs. 21/8733 heißt es beispielsweise: „f & w hat den Vertrag ins Transparenzportal gestellt, weil sie unabhängig von einer Erreichung des Schwellenwertes davon ausging, dass an der Veröffentlichung dieses Vertrages ein öffentliches Interesse besteht (§ 3 Absatz 2 Nummer 1 HmbTG).“ Da auch hier ein öffentliches Interesse besteht, ist eine Einstellung ins Transparenzportal angebracht. Sollte die Einstellung nicht geplant sein: warum nicht? Die Mietverträge wurden als Teile/Anhänge der Grundstückskaufverträge nach dem Abschluss der Kaufverträge ins Transparenzportal eingestellt. 4. Wie hoch sind für diese beiden Standorte jeweils die Zuschüsse der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) insgesamt? Bitte auch nach den verschiedenen laufenden Zuschüssen und den Darlehenshöhen insgesamt und wie viel Euro Darlehen je Quadratmeter sowie den damit verbundenen Konditionen wie Zinssatz und Laufzeit aufschlüsseln und angeben, mit welchem konkretem Datum die Förderverträge zwischen IFB und Fewa je Standort abgeschlossen wurden. Die abgefragten Informationen betreffen die Umsetzung der Förderbestimmungen im Einzelfall. Es handelt sich dementsprechend um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Drucksache 21/9123 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß § 3b Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) ist damit keine Weitergabe zulässig. Die Weitergabe würde auch eine Verletzung des Bankgeheimnisses und einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der dem Eigentumsschutz des Artikels 14 Grundgesetz (GG) unterliegt, darstellen. Das Bewilligungsdatum für das Vorhaben Hörgensweg ist der 12. Juli 2016, für das Vorhaben Mittlerer Landweg 15. Dezember 2015. Im Übrigen siehe Drs. 21/8872. 5. Eigentlich zahlt die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration f & w für die Belegung einer örU eine feste Pauschale pro Kopf. a) Laut Drs. 21/8262 sind es für das Jahr 2017 inzwischen 2,04 Euro Leistungskostensatz pro Tag plus 14,85 bis 14,88 Euro Finanzierungskostensatz bei eigenfinanzierten Immobilien. Weiter hieß es in der Drucksache von Mitte März: „Für die übrigen Kostensätze sind die Vereinbarungen noch nicht abgeschlossen.“ Sind die Vereinbarungen inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, wann erfolgte das mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Der Kostensatz für die öffentlich-rechtliche Unterbringung unterteilt sich in den Basis- (alle Betriebskosten außer den Kosten für das Unterkunfts- und Sozialmanagement) und den Leistungskostensatz (Personalkosten für Unterkunfts- und Sozialmanagement ): 2017 Angemietete Unterkünfte f & w eigene Unterkünfte Basiskostensatz 11,78 € 6,71 € Leistungskostensatz 2,04 € 2,04 € Für Einrichtungen, zu deren Finanzierung die Kredittranchen 1 (100 Millionen Euro) und 2 (150 Millionen Euro) von f & w fördern und wohnen AöR aufgenommen wurden, wird zusätzlich ein weiterer Kostensatz über fünf Jahre in Höhe von 14,80 Euro (Tranche 1) beziehungsweise 14,85 Euro (Tranche 2) pro Tag/Platz gezahlt. b) Wie erfolgt in welcher Höhe und Form die Erstattung der Kosten von f & w in den Unterkünften nach „Perspektive Wohnen“ durch die BASFI? Sollte sich dieser Betrag aus verschiedenen Positionen zusammensetzen, diesen bitte zusätzlich in seine Bestandteile aufgliedern . Sollte dieser Betrag je nach Standort differieren, dann bitte die unterschiedlichen Beträge samt Begründung für die Differenz anführen. f & w erhält keine gesonderte oder zusätzliche Erstattung für die Kosten der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen. Die Kosten werden über den Kostensatz Anmietung (siehe Antwort zu 5.a)) finanziert. 6. Erhält f & w noch von einer anderen Stelle/Behörde einen Ausgleich für die im Rahmen von „Perspektive Wohnen“ entstandenen Kosten? Nein.