BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9125 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 16.05.17 und Antwort des Senats Betr.: G20-Gipfel – Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Innensenator Andy Grote (SPD) hat in der Sitzung des Innenausschusses vom 25. April 2017 unter anderem folgende polizeilichen Ziele formuliert: „Es wird keine Evakuierungen von Wohnbevölkerung geben, keine Akkreditierungen , keine Zäune, so wie das beim OSZE auch gewesen ist“ (Wortprotokoll Nummer 21/18, Seite 8). Dies stimmt hinsichtlich der Akkreditierungen und Evakuierungen jedoch nicht mit Informationen, die uns erreichen, überein . In Messenähe etwa soll es zu Wohnungsevakuierungen kommen, um Scharfschützen positionieren zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwieweit hat sich der Stand seit der Ausschusssitzung verändert? 2. Inwieweit sind in unmittelbarer Nähe von Sicherheitszonen und Protokollstrecken Evakuierungen vorgesehen? Wenn ja, bitte genau schildern, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage. An den vom Präses der Behörde für Inneres und Sport dargestellten und aus dem Protokoll zitierten polizeilichen Zielen anlässlich des Einsatzes zum G20-Gipfel hat sich nichts verändert. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für Akkreditierungen unmittelbar an den Veranstaltungsorten anlässlich des G20-Gipfels sowie deren Durchführung beim Bundeskriminalamt . Hiervon ist die Wohnbevölkerung nicht betroffen. Evakuierungen von Wohnungen sind nach wie vor ebenfalls nicht vorgesehen. 3. Welche Ersatzunterbringungen (Wohnung, Hotel et cetera) sind bei Evakuierungen vorgesehen? Entfällt. 4. Sind Schadenersatzzahlungen vorgesehen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und wie wird die Höhe bemessen ? Im Sinne der Fragestellungen zu 2. und 3: entfällt. Im Übrigen siehe Drs. 21/6860 und Drs. 21/7380. 5. Welche Kenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde darüber vor, dass das BKA Arbeitgeber/-innen angewiesen hat, ihre Mitarbeiter/-innen aufzufordern, sich beim BKA zu akkreditieren, um zum Arbeitsplatz zu gelangen beziehungsweise dass Arbeitgeber/-innen dies als Vorsorgemaßnahme tun? Drucksache 21/9125 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Was genau müssen Mitarbeiter/-innen tun, um eine Akkreditierung zu erlangen? a. Welche Daten müssen sie auf Basis welcher Rechtsgrundlagen preisgeben? b. Welche Möglichkeiten gibt es für Beschäftigte, trotz Verweigerung der Akkreditierung zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen? c. Welche Folgen hätte es für Mitarbeiter/-innen, wenn sie keine Akkreditierung erhielten? Akkreditierungen werden nach derzeitigem Planungsstand für die Veranstaltungsorte und gegebenenfalls für die Hotels vorgesehen. Diese Orte werden im Einsatz vom Bundeskriminalamtes (BKA) wahrgenommen, das auch die Akkreditierungsverfahren durchführt. Das BMI wurde um einen Beitrag gebeten, und hat mitgeteilt, dass die Kontrollfunktion der Hamburger Bürgerschaft sich auf den Hamburger Senat bezieht. Die Bundesregierung sei von diesem Fragerecht nicht umfasst. 7. Sollten Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu ihrem Arbeitsplatz gelangen können, wie wird sichergestellt, dass es nicht zu Verdienstausfällen kommt? Beschäftigte sind für das Erreichen des Arbeitsplatzes grundsätzlich selbst verantwortlich . Die Frage eines Verdienstausfalles kann daher nicht losgelöst von den spezifischen Gründen des Nichterscheinens am Arbeitsplatz bewertet werden. 8. Welche Gebiete sind betroffen und von welchen Betrieben ist ein solches Verfahren bekannt? Keine. Nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörde finden außerhalb der Veranstaltungsorte keine Akkreditierungen statt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5. und 6. 9. Wie viele Mitarbeiter/-innen beziehungsweise sonstige Personen sind insgesamt betroffen? Falls die genaue Anzahl nicht bekannt sein sollte wird um eine ungefähre Angabe gebeten. Entfällt. 10. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, dass Betriebe ihren Mitarbeitern /-innen freistellen, von zu Hause aus zu arbeiten? Aus welchen Gründen? Gegenüber der Polizei Hamburg haben Betriebe in Gesprächen vereinzelt derartige Überlegungen geäußert; die Gründe hierfür sind nicht bekannt. 11. Auch im Luftverkehr wird es Einschränkungen geben, da für die Anreise der Delegationen jeweils der Luftraum gesperrt wird. Welche Einschränkungen für den regulären Flugverkehr wird es dadurch geben? Bitte genau schildern. Die zuständige Behörde hat entsprechend den Regelungen beim OSZE-Ministerratstreffen anlässlich des G20-Gipfeltreffens derzeit im Zeitraum 6. Juli 2017, 06 Uhr, bis 9. Juli 2017, 22 Uhr, in einem Radius von 30 nautischen Meilen eine allgemeine Flugverbotszone eingerichtet. Dieses Flugverbot betrifft Privat- und Sportflüge sowie andere Fluggeräte wie zum Beispiel Drohnen oder Kleinfluggeräte. Die im Bereich der Flugverbotszone gelegenen Flugplätze wurden bereits zeitgerecht über deren Einrichtung informiert. Der Linienflugbetrieb am Hamburg Airport läuft während des G20-Gipfels wie gewohnt weiter. In den Hauptzeiten des An- und Abreiseverkehrs der Staats- und Regierungsmaschinen vom 6. bis 8. Juli 2017 sind zeitweise kurze Verzögerungen jedoch nicht auszuschließen – termingenaue Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.