BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9126 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 16.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Verbleib von W.I.R-Kunden auf dem Arbeitsmarkt Durch das gemeinsame Hamburger W.I.R-Programm sollen mitgebrachte Kompetenzen bei Flüchtlingen potenzialorientiert analysiert werden. Dies soll sodann laut eigener Aussage des Senats eine regelhaft schnelle und nachhaltige Integration in Ausbildung, Studium und Arbeit aktivieren. In der Berichterstattung W.I.R der Senatorin im Sozialausschuss am 28.02.2017 wurde auf die Gruppe der 1.068 Geflüchteten Bezug genommen, die zur Beobachtung und Bewertung des Eingliederungsprozesses von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt bis Ende April 2016 in W.I.R aufgenommen wurden. Für diese Personen wurde jeweils im Rahmen der Vollerhebung der Übergang in Praktika, Ausbildung oder Arbeit zu ausgewählten Zeiten ermittelt. Die in der Präsentation auf Seite 19 beigefügte Tabelle weißt aus, dass von den 1.068 evaluierten Geflüchteten bis Dezember 2016 97 Personen Arbeit gefunden haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. In welchen Branchen haben diese Personen Arbeit gefunden? Bitte Personenanzahl je Branche angeben! Branche Anzahl Baugewerbe 4 Erbringung v. freiberufl., wissenschaftl. + techn. Dienstlstg. 3 Erbringung v. sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 13 Erziehung/Unterricht 2 Gastgewerbe 27 Gesundheitswesen 2 Handel; Instandhaltung + Reparatur v. KFZ 9 Information und Kommunikation 2 Sozialwesen 13 Verarbeitendes Gewerbe 2 Verkehr und Lagerei 12 Ohne Zuordnung 8 Summe: 97 2. Wie viele der 97 Personen sind als Fachkraft eingestellt worden, wie viele auf Helferniveau? Drucksache 21/9126 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Von den 97 Personen sind 19 als Fachkraft eingestellt worden. Für acht Personen kann keine Zuordnung vorgenommen werden, siehe Antwort zu 1. Die übrigen Personen (70) üben eine Tätigkeit auf Helferniveau aus. Darunter befinden sich auch zehn Personen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Form eines Freiwilligendienstes im Sozialwesen ausüben. Im Übrigen siehe Protokoll des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration Nummer 21/17 vom 28. Februar 2017. 3. Wie viele dieser Personen sind in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt? a. Wie viele sind als Fachkraft angestellt? b. Wie viele sind Arbeitnehmer auf Helferniveau? Siehe Antwort zu 2. Zur Auswertung von Minijob-Arbeitsverhältnissen ist eine händische Auszählung erforderlich. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele der 97 Personen erhalten ergänzend zur Aufstockung des Lohnes Sozialleistungen? a. Wie viele sind als Fachkraft angestellt? b. Wie viele sind Arbeitnehmer auf Helferniveau? 5. Wie viele Arbeitgeber der 97 Personen erhielten beziehungsweise erhalten öffentliche Fördergelder für die Einstellung dieser Personen? Bitte Art und Höhe der jeweiligen Förderung benennen! 6. Wie viele der Arbeitgeber dieser 97 Personen sind a. reine Privatunternehmen, b. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, c. Ämter und Behörden? Für die Beantwortung der Fragestellungen 4. bis 6. ist eine händische Auswertung der einzelnen Akten aller unter 1. genannten Personen erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine detaillierte Auswertung zur Berichterstattung des Verbleibs der Kundengruppe ist zum Stichtag 15. Juni 2017 vorgesehen.