BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9140 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 16.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Abberufung des Vorsitzenden Richters im Strafverfahren gegen Ex-Vorstände der HSH Nordbank Im Oktober 2016 hatte der Bundesgerichtshof den Freispruch der Angeklagten Ex-Vorstände der HSH Nordbank im Strafverfahren um das „Omega 55“- Geschäft aufgehoben. Medienberichten zufolge wurde der Vorsitzende Richter der für die Wiederaufnahme des Prozesses zuständigen Wirtschaftsstrafkammer, Dr. Stephan Sommer, Ende April 2017 mit anderen Aufgaben betraut.1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Übertragung des Vorsitzes einer bestimmten Kammer des Gerichts bestimmt das Gerichtspräsidium unter Beachtung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters. Die Terminierung von Verhandlungen erfolgt in richterlicher Unabhängigkeit. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden besteht eine Vertretungsregelung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Waren für die Wiederaufnahme des eingangs genannten Strafverfahrens bereits Sitzungstermine oder ein Prozessbeginn geplant? Wenn ja, für wann? Nein. 2. Wann soll der Prozess nach der Versetzung des bisherigen Vorsitzenden Richters der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer beginnen? Bisher sind keine Verhandlungen terminiert. 3. Seit wann ist die entsprechende Stelle am Schwurgericht, auf die Herr Dr. Sommer Ende April 2017 gewechselt ist, vakant? Seit dem 26. April 2017. Seit wann war bekannt, dass sie zum betreffenden Zeitpunkt vakant wird? Seit dem 22. März 2017. a. Wurde die Stelle intern oder extern ausgeschrieben? Wenn ja, jeweils wann? 1 Vergleiche https://www.welt.de/print/welt_kompakt/hamburg/article164605291/HSH-Prozesskann -nicht-starten.html. Drucksache 21/9140 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Die Stelle wurde am 23. März 2017 mit Frist bis zum 4. April 2017 intern ausgeschrieben . b. Aus welchen Gründen konnte sie bis Ende April offenbar nicht mit einer anderen Kandidatin beziehungsweise einem anderen Kandidaten besetzt werden? Das Präsidium des Landgerichts hat Herrn VRiLG Dr. Sommer aufgrund seiner Bewerbung in einer außerordentlichen Präsidiumssitzung am 5. April 2017 den Vorsitz der Großen Strafkammer 21 übertragen. 4. Wer hat wann die Versetzung des Vorsitzenden Richters Dr. Sommer auf die entsprechende Stelle am Schwurgericht verfügt? Siehe Antwort zu 3.b. a. Gab es im Rahmen dieser Personalentscheidung einen mündlichen oder schriftlichen Austausch mit Vertretern der Exekutive? Wenn ja, jeweils wann mit jeweils wem? b. Worum ging es bei diesem Austausch jeweils? Nein. 5. Ist die derzeit unbesetzte Stelle in der Wirtschaftsstrafkammer bereits ausgeschrieben worden oder schon eine Nachfolgebesetzung geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll die Ausschreibung beziehungsweise Nachbesetzung erfolgen? Die Stelle wurde zeitnah ausgeschrieben, die Bewerbungsfristen endeten am 3. Mai 2017. Das Besetzungsverfahren soll schnellstmöglich abgeschlossen werden.