BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9146 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 16.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Altlasten auf den Flächen der B-Plan-Gebiete Winterhude 23/Winterhude 18 Im Rahmen der Diskussion um den Bebauungsplan Winterhude 23 wird immer wieder die Frage nach den Altlasten auf der betreffenden Fläche sowie den benachbarten Flurstücken gestellt. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat sich im Gegensatz zum Jahre 2009 (KA 20/2009) wiederholt geweigert, diesbezügliche Fragen zu beantworten und verweist auf den Senat beziehungsweise die Behörde für Umwelt und Energie (BUE). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Informationen liegen dem Senat und hier insbesondere der BUE zu den Altlasten 6638-G011 und 6638-G004 vor? Bitte jeweils die genaue Beschreibung und die dazugehörigen Ausführungen zu den altlastverdächtigen Flächen angeben beziehungsweise eine Kopie der betreffenden Auszüge aus der Fachinformation Altlasten beifügen. Zu den beiden Grundwasserschäden siehe als Anlage 1 (6638-G011) und Anlage 2 (6638-G004) beigefügte Auszüge aus dem Fachinformationssystem Altlasten (INFLAEX). Aus Gründen des Datenschutzes dürfen personenbezogenen Daten nicht veröffentlicht/weitergegeben werden, entsprechende Passagen sind geschwärzt. 2. Welche weiteren Informationen liegen dem Senat und hier insbesondere der BUE bezüglich etwaiger Altlasten auf folgenden Gebieten vor? a. Gebiet des B-Plans Winterhude 23 b. Gelände zwischen Poelchaukamp, Mühlenkamp, Körnerstraße und Sierichstraße Die erfragten Informationen können grundsätzlich nur für die FHH-eigenen Flächen herausgegeben werden. Soweit es sich um Privatgrundstücke handelt, werden durch die Herausgabe von bodenbezogenen Informationen Rechte der Eigentümer betroffen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beziehungsweise Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen). Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von bodenbezogenen Informationen ist für jeden Einzelfall im Wege einer Interessenabwägung zu ermitteln. Dazu ist gegebenenfalls auch eine Anhörung der betroffenen Eigentümer durchzuführen. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der zuständigen Behörde liegen gleichwohl alle relevanten Informationen vor. Innerhalb des Gebietes des B-Plans Winterhude 23 liegt die altlastverdächtige Fläche (AvF) 6638-022/00. Hierbei handelt es sich um einen Altstandort mit der Spezifizierung Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GKA (Verarbeitung von Gummi, Kunststoffen, Asbest) und der Einstufung Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen. Zudem reichen die beiden Grundwasserschäden 6638-G011 und 6638-G004 (siehe Anlagen 1 und 2) in das B- Plangebiet. In der folgenden Tabelle sind die zur Veröffentlichung zulässigen Informationen bezüglich der in dem genannten Gebiet zwischen Poelchaukamp, Mühlenkamp, Körnerstraße und Sierichstraße befindlichen Altlasten/Altlastenverdachtsflächen aufgelistet. Zu den Abkürzungen siehe Anlage 3. Flächennummer Spezifizierung Einstufung 6638-022/00 GKA Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen 6638-008/00 ERD dekontaminiert (vollständig) 6834-221/00 CRE erledigt (Verdacht ausgeräumt) 6836-155/00 CRE dekontaminiert (vollständig) 6638-017/00 OCP Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen 6638-172/00 CRE Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen 6638-224/00 TAN erledigt (war keine AvF) 6638-051/00 CRE Erkundung oder in orientierender Untersuchung 6638-G001 GW-OVE in der Sanierung 6638-G004 GW-MEV in der Sanierung 6638-G011 GW-CKW Erkundung oder in orientierender Untersuchung 6638-G012 GW-LCKW Erkundung oder in orientierender Untersuchung 6638-003/00 OVE dekontaminiert (teilweise) Zu den Grundwasserschäden sind Auszüge aus dem Fachinformationssystem Altlasten (INFLAEX) als Anlage 4 (6638-G001) und Anlage 5 (6638-G012) beigefügt. Zu personenbezogenen Daten siehe Antwort zu 1. 3. Wie lauten jeweils die genauen Beschreibungen und die dazugehörigen Ausführungen zu den altlastverdächtigen Flächen (unter anderem 6638- 022/00)? Bitte eine Kopie der betreffenden Auszüge aus der Fachinformation Altlasten beifügen. Die altlastverdächtige Fläche (AvF) 6638-022/00 betrifft zwei Flurstücke in Privatbesitz . Zur Veröffentlichung erfragter Informationen siehe Antwort zu 2. bis 2. b. 4. Welche weiteren Altlasten sind dem Senat und hier insbesondere der BUE für das Gebiet des B-Plans Winterhude 18 bekannt? Bitte jeweils die genaue Beschreibung und die dazugehörigen Ausführungen zu den altlastverdächtigen Flächen angeben beziehungsweise eine Kopie der betreffenden Auszüge aus der Fachinformation Altlasten beifügen. In der folgenden Tabelle sind die zur Veröffentlichung zulässigen Informationen bezüglich aller weiteren in dem genannten Gebiet befindlichen Altlasten/ Altlastenverdachtsflächen aufgelistet. Siehe dazu auch Antwort zu 2. bis 2. b. Zu den Abkürzungen siehe Anlage 3. Flächennummer Spezifizierung Einstufung 6638-036/00 MEV dekontaminiert (vollständig) 6638-001/00 MEV dekontaminiert (teilweise) 6638-044/00 MEV Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9146 3 Flächennummer Spezifizierung Einstufung 6638-G010 GW-LCKW Erkundung oder in orientierender Untersuchung 6638-019/00 FAR, AGC Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen 6638-018/03 PSM, OCP Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen 6638-018/01 CRE, TAN Detailuntersuchung 6638-018/02 GKA, OCP Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen 6638-013/00 MGI Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen 6638-020/00 MGI Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen Zum Grundwasserschaden (6638-G010) siehe als Anlage 6 einen Auszug aus dem Fachinformationssystem Altlasten (INFLAEX). Zu personenbezogenen Daten siehe Antwort zu 1. Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 1/3 ska21/9146 – Anlage 1 GW-Schaden Nr. 6638-G011 (Bezeichnung nach BBodSchG) Dorotheenstraße 58Bezugsstrasse: Haus-Nr.: Ortsübliche Bezeichnung: Bezirk(e): Hamburg-Nord Flächengröße: 15063 m² Eigentum FHH: % Fed. Referat: Masterfall: Eigentum Privat: % Spezifizierungen: Oberbegriff der Spezifizierung: - Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe im Grundwasser GW-LCKW -> Grundwasserschaden Einstufungen: Begründung der Einstufung: - Erkundung oder in orientierender Untersuchung --> Fläche befindet sich in der orientierenden Untersuchung (Phase 2). LCKW - Boden - GW: Detailuntersuchung --- EINSTUFUNGSBEGRÜNDUNG: --- Fläche befindet sich in der orientierenden Untersuchung (Phase 3). --- ERLÄUTERUNG: --- Teilflächen (Bereiche ohne Verdachtsmomente): Begründung der Einstufung: - keine Teilflächen ausgewiesen Kurze Zusammenfassung: --- GRUNDSTÜCKSHISTORIE: --- QUELLE DER GRUNDWASSERVERUNREINIGUNG: Die Quelle ist nicht bekannt. Auf dem Grundstück (6638-177/00) befand sich allerdings von 1959 bis vor 1983 ein großer Chemischer Reinigungsbetrieb (mind. 8 Maschinen). 1983 wurde hier bei Abriss- und Neubauarbeiten CKW-kontaminierter Boden vorgefunden und saniert (Datenbank Chemische Reinigungen, BRUG). Das Grundstück gilt 1983 als vollständig durch die Baubehörde saniert. Im Umfeld befinden sich weitere LCKW-Schadensherde. --- VERDACHTSMOMENTE: --- Ehemaliger Reinigungsstandort. Der Schaden wurde im Zuge der Erkundung eines anderen Grundwasserschadens entdeckt. --- DURCHGEFÜHRTE BEARBEITUNGSSCHRITTE/PHASEN: --- Vorrecherchen/Aufnahme in das Altlasthinweiskataster (Phase 0) Orientierende Untersuchung (OU, Phase 2) --- WESENTLICHE VORLIEGENDE BERICHTE: --- Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 2/3 Erfassung und Bewertung im "Projekt Chemische Reinigungen" 29.06.2011: Erkundung des LCKW-Grundwasserschadens in Hamburg Winterhude; Grontmij GmbH 02.06.2015: Bericht zur Eingrenzung einer Quellenerkundung NHG 23.06.2016: Bericht zur Detailerkundung am Standort NHG --- GEOLOGISCHE/HYDROGEOLOGISCHE SITUATION: --- Geest Maximale Grundwasserempfindlichkeit: 4 Die Basis des 1. Grundwasserleiters wird von einem saalezeitlichen Geschiebemergel gebildet. Die Oberfläche des Geschiebemergels liegt in einem Niveau von ca. 13 m NN und steigt in nördliche, westliche und östliche Richtung auf ein Niveau von ca. -7 m NN ab, in Richtung Süden taucht sie auf ein Niveau von über -22 m NN ab. In den 1. GWL sind unterschiedlich mächtige Geschiebelehm- bzw. - mergelschichten eingeschaltet. In dieses System schneiden der Goldbekkanal und der Mühlenkampkanal oberflächlich bis + 1m NN ein. Die aktuell gemessenen Wasserstände liegen zwischen +2,7 m NN und + 2,86 m NN. Eine belastbare Aussage zur Grundwasserfließrichtung lässt sich auf Basis der vorhandenen Datenlage nicht ableiten. --- UNTERSUCHTE/BELASTETE MEDIEN: --- Grundwasser --- FESTGESTELLTE SCHADSTOFFE: --- - OBERBODEN Beprobung nach BBodSchV (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Wirkungspfade: Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze; nicht nach BBodSchV untersuchte Einzelproben kennzeichnen)): - Nicht untersucht. Anmerkungen: keine - BODEN (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Mischprobe kennzeichnen)): - 2016: LHKW max 11077 mg/kg TM Anmerkungen: keine - BODENLUFT (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - Nicht untersucht. Anmerkungen: keine - GRUNDWASSER (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - Untersucht. 2016 LCKW max. 270 772 µg/l Anmerkungen: LCKW in Konzentrationen zwischen 3.500 µg/l und 2.000 µg/l in Tiefen von 3,50 - 5,50 m u. GOK und 10.000 µg/l bis 16.000 µg/l LCKW in Tiefen von 9,00 m bis 17,00 m u. GOK --- DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN: --- Sondierung mit horizontierter Grundwasserentnahme --- HINWEISE FÜR DIE ZUKÜNFTIGE BEARBEITUNG: --- Da dieser Schaden bislang keiner Quelle zuzuordnen ist, ist zunächst eine historische Recherche erforderlich. --- FAZIT (festgestellte Gefahren, Folgen für Bebauung und Nutzung z. B. Mehrkosten für Entsorgung, Gassicherungsmaßnahmen, Gründungen und Grundwasserabsenkungen): --- Der Grundwasserschaden mit LCKW befindet sich noch in der Erkundung. Im Umfeld befinden sich mehrere LCKW-Schadensherde. Hinweis: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9146 5 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 3/3 Über Kampfmittelablagerungen und Bombenblindgänger sind vorab zu Bau- und Planungsvorhaben Auskünfte beim Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr einzuholen. Standort der Flächenakte: Keine Akte erstellt Ordner Steckbrief ist: geprüft Stand 18.05.2017 Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 1/3 Ska21/9146 – Anlage 2 GW-Schaden Nr. 6638-G004 (Bezeichnung nach BBodSchG) Goldbekplatz 2Bezugsstrasse: Haus-Nr.: Ortsübliche Bezeichnung: Bezirk(e): Hamburg-Nord Flächengröße: 44732 m² Eigentum FHH: % Fed. Referat: U22 Masterfall: 498 Eigentum Privat: % Spezifizierungen: Oberbegriff der Spezifizierung: - Quelle des GW-Schadens: Metallverarbeitung GW-MEV -> Grundwasserschaden Einstufungen: Begründung der Einstufung: - in der Sanierung --> Fläche befindet sich in der Sanierung. Sanierung wurde 2009 wegen Erfolglosigkeit unterbrochen. Sie soll aber wieder aufgenommen werden. Es laufen z. Zt. (2015) die Gespräche. - Boden - GW: in der Sanierung --- EINSTUFUNGSBEGRÜNDUNG: --- Fläche befindet sich in der Sanierung. --- ERLÄUTERUNG: --- Der Sanierungsbedarf für den LCKW-Grundwasserschaden …. wurde erneut festgestellt. Teilflächen (Bereiche ohne Verdachtsmomente): Begründung der Einstufung: - keine Teilflächen ausgewiesen Kurze Zusammenfassung: --- GRUNDSTÜCKSHISTORIE: --- QUELLE DER GRUNDWASSERVERUNREINIGUNG: Goldbekplatz 2, 6638-001/00 - 1918-1990: Maschinenfabrik (u.a. mit Galvanik und Entfettungsbad) - 1980: Verdacht auf Bodenverunreinigung und Wassergefährdung - ab 1990: Umnutzung als Atelier, Studio, Büro, Restaurant Seit 2012 ist bekannt, dass für die LCKW-Fahne weitere Eintragsquellen mit unbestätigtem Anteil verantwortlich sind. --- VERDACHTSMOMENTE: --- Unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Stoffe --- DURCHGEFÜHRTE BEARBEITUNGSSCHRITTE/PHASEN: --- Orientierende Untersuchung (OU, Phase 2) Detailuntersuchung (DU, Phase 3) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9146 7 Anlage 2 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 2/3 Sanierung (Phase 5) --- WESENTLICHE VORLIEGENDE BERICHTE: --- 19.03.1992: Untersuchungen hinsichtlich umweltrelevanter Untergrundverunreinigungen, 06.02.2001: Ergebnisse der Isotopengehaltsbestimmung an chlorierten Kohlenwasserstoffen, 19.01.1999: Grundwassersanierung Konzept und Vorentwurf Juni 2002: Studie zu Sanierungstechnologien und Sanierungskosten, Dezember 2004: Grundwassersanierung Schadensfall Goldbekplatz 2 Ausführungsplanung, 12.10.2009: Erneute Recherchen zur Eingrenzung der LCKW-Belastung des Grundstücks - Aufarbeitung und Bewertung des vorhandenen Datenbestandes, 16.08.2010: Weitere Erkundung des LCKW-Grundwasserschadens durch SHW, 18.08.2011: Erkundung des LCKW-Grundwasserschadens - Erkundungsphase Frühjahr 2011, 01.06.2012: Erkundung des LCKW-Grundwasserschadens - Erkundungsphase Winter 2011-Frühjahr 2012, --- GEOLOGISCHE/HYDROGEOLOGISCHE SITUATION: --- Geest Maximale Grundwasserempfindlichkeit: 4 Die Mächtigkeit des 1. Grundwasserleiters liegt bei ca. 15 m, die Basis liegt bei -12 m NN und wird von einem ca. 40 m mächtigen Geschiebemergel gebildet. Im 1. Grundwasserleiter sind Geschiebelehm- bzw. Schlufflagen eingeschaltet. Eine durchgehende Trennschicht ist nicht ausgebildet. --- UNTERSUCHTE/BELASTETE MEDIEN: --- 1992 wurden Boden- und Bodenluftproben entnommen, ansonsten in der Regel Grundwasserproben. --- FESTGESTELLTE SCHADSTOFFE: --- - OBERBODEN Beprobung nach BBodSchV (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Wirkungspfade: Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze; nicht nach BBodSchV untersuchte Einzelproben kennzeichnen)): - Nicht untersucht. Anmerkungen: keine - BODEN (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Mischprobe kennzeichnen)): - Untersucht. Anmerkungen: s. 6638-001/00 - BODENLUFT (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - Untersucht. Anmerkungen: s. 6638-001/00 - GRUNDWASSER (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - Untersucht. LCKW max. 19.000 µg/l Anmerkungen: Im Bereich des Schadensherdes finden sich im Grundwasser LCKW-Konzentrationen zwischen 1.000 µg/l und 19.000 µg/l. Nördlich und westlich des Schadensbereiches wurden Konzentrationen bis 0,3 µg/kg bzw. bis 760 µg/l festgestellt. Nach Süden sinken die Konzentrationen auf 280 µg/l und steigen nach ca. 200 m wieder auf 5.000 µg/l. Nach Osten hin sinken die Konzentrationen auf 200 µg/l bis 400 µg/l. Die Ergebnisse der Untersuchungen vom Frühjahr 2011 und Winter 2011 bis Frühjahr 2012 zeigten, dass sich innerhalb des Gebietes vier weitere bisher unbekannte LCKW-Schadensquellen befinden, die ihrerseits ebenfalls bereits Schadstofffahnen gebildet haben. Die Verteilung der nachgewiesenen unterschiedlichen LCKW (Ausgangsprodukte/Abbauprodukte) und die Ergebnisse von Isotopenuntersuchungen bestätigen den Schadstoffeintrag an unterschiedlichen Eintragsquellen. --- DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN: --- 1992: Boden- und Bodenluftuntersuchungen und Feststellung sanierungsrelevanter LCKW- Verunreinigungen 1997: Quellensanierung durch Bodenaustausch im Schadensbereich (Oberboden) Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 3/3 2006: Beginn der hydraulischen Grundwassersanierung (Vorgang R-1179) 2009: Unterbrechung der Sanierung, da mangels sichtbaren Sanierungserfolgs weitere Untersuchungen zur Schadenseingrenzung durchgeführt werden müssen. 2009 bis 2012: Fahnenerkundung --- HINWEISE FÜR DIE ZUKÜNFTIGE BEARBEITUNG: --- Die LCKW-Schadstofffahne hat sich im Grundwasser deutlich weiter ausgebreitet, als ursprünglich angenommen. Bislang konnten vier weitere, bisher unbekannte LCKW-Schadensherde festgestellt werden, die ursächlich nicht mit dem Grundwasserschaden im Zusammenhang stehen. Verursacht wurden sie vermutlich durch jeweils dort befindliche Altstandorte von chemischen Reinigungen. Die Schadstofffahnen überlagern sich teilweise. Diese werden separat bearbeitet (6638-G010, 6638-G011, 6638-G012) --- FAZIT (festgestellte Gefahren, Folgen für Bebauung und Nutzung z. B. Mehrkosten für Entsorgung, Gassicherungsmaßnahmen, Gründungen und Grundwasserabsenkungen): --- Die LCKW-Schadstofffahne hat sich im Grundwasser deutlich weiter ausgebreitet, als ursprünglich angenommen. Es konnten weitere LCKW-Fahnen unterschiedlicher Eintragsquellen nachgewiesen werden, die unabhängig von diesem Fall bearbeitet werden (s.o.). Der Sanierungsbedarf für den LCKW- Grundwasserschaden wurde erneut festgestellt, für die anstehende weitere Sanierung wurde Kontakt mit dem Grundeigentümer aufgenommen. Gemäß Bewertungsverfahren der Umweltbehörde für Hamburger Grundwasserschäden erhält der Schaden 64 von 100 Punkten (Beprobung in 2011). Hinweis: Über Kampfmittelablagerungen und Bombenblindgänger sind vorab zu Bau- und Planungsvorhaben Auskünfte beim Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr einzuholen. Standort der Flächenakte: Keine Akte erstellt Ordner Steckbrief ist: geprüft Stand 19.01.2017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9146 9 Anlage 3 zur SKA 21/9146: Abkürzungsverzeichnis AGC Herstellung und Lagerung von anorganischen Grundstoffen / Chemikalien CRE Chemische Reinigung ERD Erdaushub oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen FAR Herstellung und Lagerung von Farben und Lacken GKA Verarbeitung von Gummi, Kunststoffen, Asbest MEV Metallverarbeitung MGI Metallgießerei OCP Herstellung und Lagerung organischer Grundstoffe, Chemikalien und Pharmaka OVE Oberflächenveredelung PSM Herstellung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln usw. TAN Tankstelle GW-LCKW Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe im Grundwasser GW-MEV Quelle des GW-Schadens: Metallverarbeitung GW-OVE Quelle des GW-Schadens: Oberflächenveredelung GW-PSM Quelle des GW-Schadens: Herstellung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln usw. Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 3 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 19.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 1/4 Ska21/9146 – Anlage 4 GW-Schaden Nr. 6638-G001 (Bezeichnung nach BBodSchG) Mühlenkamp 13Bezugsstrasse: Haus-Nr.: Ortsübliche Bezeichnung: Fa. Elektro-Gnass Bezirk(e): Hamburg-Nord Flächengröße: 847 m² Eigentum FHH: % Fed. Referat: U22 Masterfall: 359 Eigentum Privat: % Spezifizierungen: Oberbegriff der Spezifizierung: - Quelle des GW-Schadens: Oberflächenveredelung GW-OVE -> Grundwasserschaden Einstufungen: Begründung der Einstufung: - in der Sanierung --> Fläche befindet sich in der Sanierung. Abgleich mit der HBL durch W22 (Büro Plaga) (Stand 20.02.2004). - Boden - GW: in der Sanierung --- EINSTUFUNGSBEGRÜNDUNG: --- Fläche befindet sich in der Sanierung. --- ERLÄUTERUNG: --- Teilflächen (Bereiche ohne Verdachtsmomente): Begründung der Einstufung: - keine Teilflächen ausgewiesen Kurze Zusammenfassung: --- GRUNDSTÜCKSHISTORIE: --- QUELLE DER GRUNDWASSERVERUNREINIGUNG: Mühlenkamp 13, 6638-003/00 - 1931 bis 1986: Fa. Elektro Gnass, Galvanisierbetrieb - Am 11.04.1980 war die Baubehörde/Abt. Grundstücksentsorgung von der Bauprüfabteilung des Bezirkes Hamburg-Nord über eine unzulässige Lagerung von Härtesalzen auf dem Grundstück Mühlenkamp 13 informiert worden. --- VERDACHTSMOMENTE: --- Grundwasserverunreinigungen infolge der Nutzung durch den Galvanisierbetrieb (Chromgalvanisierung) --- DURCHGEFÜHRTE BEARBEITUNGSSCHRITTE/PHASEN: --- Orientierende Untersuchung (OU, Phase 2) Detailuntersuchung (DU, Phase 3) Sanierungsuntersuchung (SU, Phase 4) Sanierung (Phase 5) Überwachung/Nachsorge (Phase 6) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9146 11 Anlage 4 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 19.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 2/4 --- WESENTLICHE VORLIEGENDE BERICHTE: --- Auswahl: 18.10.2006: Sanierungsfall Mühlenkamp 13, ehem. "Elektro Gnass", Bestandsaufnahme; BIG Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH 18.07.2008: Sanierungsfall Mühlenkamp 13, ehem. "Elektro Gnass", Sanierungskonzept; BIG Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH 16.07.2010: Sanierungsfall Mühlenkamp 13, ehem. "Elektro Gnass", Genehmigungsplanung; BIG Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH 01.12.2011: Sanierung des Grundstücks Mühlenkamp 13, Bau einer Dichtwandkapsel inklusive Reaktorbauwerk, Abschlussbericht; BSU/U2701 --- GEOLOGISCHE/HYDROGEOLOGISCHE SITUATION: --- Geest, Maximale Grundwasserempfindlichkeitsstufe 4 Quellgrundstück: Die Geländehöhe des Standortes liegt im Mittel bei ca. 4,3 m NN. Bei etwa 8,3 m unter GOK schließt eine Mergelschicht mit Mächtigkeiten zwischen 0,3 und 1,2 m an. Oberhalb dieser Mergelschicht befindet sich die Bodenkontamination in Sanden, die stellenweise von Schluff- und Mergelbändern durchzogen werden. Diese Sande bilden den oberflächennahen, weichselzeitlichen 1. Grundwasserleiter, der mit Cr und CN verunreinigt ist. Die Schluff- und Mergelbänder in den Sanden oberhalb der Mergelschicht werden in Richtung auf die Straße Mühlenkamp zunehmend mächtiger und bilden im Bereich der Gebäude eine bindige Schicht, die den 1. Grundwasserleiter in dieser Richtung begrenzt. Der Wasserspiegel des 1. Grundwasserleiters liegt bei ca. 1,4 m unter GOK. Unterhalb der Mergelschicht liegt der 2. Grundwasserleiter mit einer Mächtigkeit von ca. 20 m (UK bei - 25 m NN). Das Grundwasser ist gespannt, der Druckspiegel liegt ca. 1,7 m unter GOK. Die Grundwasserfließrichtung im 1. Grundwasserleiter wird von dem Wasserstand im Mühlenkampkanal beeinflusst. Abhängig vom Wasserstand des Kanals bewegt sich das Grundwasser auf den Kanal zu bzw. von dem Kanal weg. Eine resultierende Richtung ergibt sich in nordwestlicher Richtung. Die Grundwasserfließgeschwindigkeit ist sehr gering und lässt sich aufgrund der beschriebenen Einflussfaktoren nicht genau angeben. Die Grundwasserfließrichtung im 2. Grundwasserleiter verläuft in südöstlicher Richtung. Die Fließgeschwindigkeit beträgt ca. 0,03 bis 0,05 m/Tag. Name Oberflächengewässer: Mühlenkampkanal Minimale Entfernung Oberflächengewässer (m): 2 GW-Flurabstand: 1-2 m GW-Fließrichtung: NW GW-Fließgeschwindigkeit: unbekannt 1. GW-Leiter --- UNTERSUCHTE/BELASTETE MEDIEN: --- Grundwasser, Boden, Oberflächengewässer, Sediment --- FESTGESTELLTE SCHADSTOFFE: --- - OBERBODEN Beprobung nach BBodSchV (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Wirkungspfade: Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze; nicht nach BBodSchV untersuchte Einzelproben kennzeichnen)): - Nicht untersucht. Anmerkungen: Keine - BODEN (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Mischprobe kennzeichnen)): - Untersucht. s. 6638-003/00 Anmerkungen: s. 6638-003/00 - BODENLUFT (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - Nicht untersucht. Anmerkungen: Keine - GRUNDWASSER (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - Untersucht. 1999/2000: Chrom gesamt 11.328 µg/l Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 19.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 3/4 1999/2000: Chrom VI gelöst 11.000 µg/l 1999/2000: Chrom gesamt 52 µg/l (GWM 5897, 2. GWL) 1999/2000: Cyanid 20 µg/l (GWM 5897, 2. GWL) 2008: Chrom gesamt bis 2.000 µg/l 2008: Cyanid bis 90 µg/l 2010: Chrom gesamt 33 µg/l (GWM 5897, 2. GWL) 2010: Cyanid 6,3 µg/l (GWM 5897, 2. GWL) 2012: Chrom gesamt 73 µg/l (GWM 5898) 2012: Cyanid 22 µg/l (GWM 5898) 2015: Chrom gesamt 21 µg/l (GWM 5898) 2015: Cyanid < 5 µg/l (GWM 5898) 2015: Chrom gesamt 700 µg/l (GWM 1414, 1. GWL innerhalb Kapsel) 2015: Cyanid 10 µg/l (GWM 1414, 1. GWL innerhalb Kapsel) 2015: Chrom gesamt 9,9 µg/l (GWM 1852, 1. GWL außerhalb Kapsel) 2015: Cyanid 9 µg/l (GWM 1852, 1. GWL außerhalb Kapsel) Anmerkungen: Im ehemaligen Schadenszentrum wurden bei der Beprobung in 1999/2000 Konzentrationen an Chrom gesamt = 11.328 µg/l und Chrom VI gelöst = 11.000 µg/l nachgewiesen. In der im 2. Grundwasserleiter verfilterten Messstelle 5897 fanden sich Konzentrationen an Cyanid = 20 µg/l und Chrom gesamt = 52 µg/l. Vom Grundstück ausgehend hat sich eine ca. 80 m lange Fahne bis unter die beiden nordwestlich angrenzenden Grundstücke ausgebreitet. Das Grundwasser ist im Sanierungsbereich noch immer erheblich mit Chrom belastet (2008 bis zu 2 mg/l), die Cyanidkonzentrationen betrugen = 0,09 mg/l. Nach Einbau der Dichtwandkapsel in 2011 stehen für die Grundwasserüberwachung des 1. Grundwasserleiters drei Messstellen innerhalb der Kapsel (aktuell 1414, 5174, 5898) und drei Messstellen außerhalb (aktuell 1852, 1854, 1858) zu Verfügung. --- DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN: --- bis 1982: Quellensanierung (ungesättigte Bodenzone) durch Abbruch der ehemaligen Betriebsgebäude und Bodensanierung (ca. 1.400 m³) oberhalb des Grundwasserspiegels durch Bodenaustausch (max. 2,8 m). 06/1983: Beginn der hydraulischen Maßnahme zur Rückgewinnung der Schadstoffe aus dem 1. Grundwasserleiter, Entnahme aus den Brunnen 875 und 5174. Die Chromkonzentration verringerte sich in den Sanierungsbrunnen von max. 110 mg/l auf durchschnittlich 13 mg/l. Es zeigte sich, dass die Schadstoffkonzentrationen durch eine hydraulische Sanierung nicht mit verhältnismäßigem Aufwand auf das Niveau von Sanierungszielwerten reduziert werden können. 10/1986: Beendigung der hydraulischen Maßnahme, Rückholmenge ca. 250 kg Chrom in rund 3 Jahren, kein Nachweis einer Abnahme der Chromatverunreinigungen in der gesättigten Bodenzone. Durch das damalige Fachamt R waren verschiedene Möglichkeiten einer weitergehenden Sanierung des Bodens und des Grundwassers untersucht und in einem Bericht 1992 vorgestellt worden. Unter Berücksichtigung aller Faktoren favorisierte -R- einen weiteren Bodenaustausch, ergänzt durch eine hydraulische Maßnahme. 2011: Bau einer vollständigen Dichtwandkapsel inklusive Reaktorbauwerk, stillgelegt 2012 2014: Bau eines Gate-Reaktors in die Dichtwand --- HINWEISE FÜR DIE ZUKÜNFTIGE BEARBEITUNG: --- Der Grundwasserschaden im 2. Grundwasserleiter wird unter der Nummer 6638-G002 geführt. --- FAZIT (festgestellte Gefahren, Folgen für Bebauung und Nutzung z. B. Mehrkosten für Entsorgung, Gassicherungsmaßnahmen, Gründungen und Grundwasserabsenkungen): --- Die Schadensquelle in der grundwassergesättigten Bodenzone wurde mit einer Dichtwand umschlossen (Kapsel) und ein mit reaktivem Material gefüllter Reaktor zur Reinigung des Überschusswassers aus der Sicherungskapsel eingerichtet. Somit wird der weitere Austrag von Chrom/Chromat mit dem Grundwasserstrom vom Grundstück verhindert. Als Sanierungszielwert wurden 100 µg/l Chromat bzw. Chrom ges. vorgegeben. Die Sanierung des Cyanidschadens an sich ist nicht erforderlich, da die Cyanid-Sanierungszielwerte aktuell unterschritten werden (2010). Die Cyanide werden allerdings ohnehin zusammen mit dem Chrom gesichert/saniert. Das Grundwasser wird überwacht innerhalb und außerhalb der Kapsel. Hinweis: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9146 13 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 19.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 4/4 Über Kampfmittelablagerungen und Bombenblindgänger sind vorab zu Bau- und Planungsvorhaben Auskünfte beim Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr einzuholen. Standort der Flächenakte: Ordner ist digital, s. Formular 'Berichte etc.' Ordner Steckbrief ist: geprüft Stand 18.05.2017 Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 1/3 ska21/9146 – Anlage 5 GW-Schaden Nr. 6638-G012 (Bezeichnung nach BBodSchG) Poelchaukamp 1Bezugsstrasse: Haus-Nr.: Ortsübliche Bezeichnung: Bezirk(e): Hamburg-Nord Flächengröße: 1731 m² Eigentum FHH: % Fed. Referat: Masterfall: Eigentum Privat: % Spezifizierungen: Oberbegriff der Spezifizierung: - Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe im Grundwasser GW-LCKW -> Grundwasserschaden Einstufungen: Begründung der Einstufung: - Erkundung oder in orientierender Untersuchung --> Fläche befindet sich in der orientierenden Untersuchung (Phase 2). LCKW - Boden - GW: Erkundung oder in orientierender Untersuchung --- EINSTUFUNGSBEGRÜNDUNG: --- Fläche befindet sich in der orientierenden Untersuchung (Phase 2). --- ERLÄUTERUNG: --- Teilflächen (Bereiche ohne Verdachtsmomente): Begründung der Einstufung: - keine Teilflächen ausgewiesen Kurze Zusammenfassung: --- GRUNDSTÜCKSHISTORIE: --- QUELLE DER GRUNDWASSERVERUNREINIGUNG: Die Quelle ist nicht bekannt. Auf dem im Bereich der GW-Fahne liegenden Grundstück (6834-221/00) befand sich von 1974 bis vor 1992 eine Chemische Reinigung. Im Umfeld befinden sich weitere LCKW-Schadensherde. --- VERDACHTSMOMENTE: --- Ehemaliger Reinigungsstandort. Der Schaden wurde im Zuge der Erkundung eines anderen Grundwasserschadens entdeckt. --- DURCHGEFÜHRTE BEARBEITUNGSSCHRITTE/PHASEN: --- Vorrecherchen/Aufnahme in das Altlasthinweiskataster (Phase 0) Orientierende Untersuchung (OU, Phase 2), Pilotsanierung Bodenluft (Phase 5) --- WESENTLICHE VORLIEGENDE BERICHTE: --- 2006: Erfassung und Bewertung im "Projekt Chemische Reinigungen" 30.05.2011: Phase 2, Untergrunderkundungen am Standort der ehem. Chemischen Münzreinigung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9146 15 Anlage 5 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 2/3 (AHKF: 6834-221/00; ASF-2004/067) in Hamburg-Winterhude; NHG Nordheide Geotechnik GmbH 29.06.2011: Erkundung des LCKW-Grundwasserschadens in Hamburg Winterhude; Grontmij GmbH 03.06.2014: Grundwasseruntersuchungen am LCKW-Schadensfall ; NHG Nordheide Geotechnik GmbH (G12311) 04.07.2016: 1. Zwischenbericht zur Gefahrenabwehr (Bodenluftabsaugung) --- GEOLOGISCHE/HYDROGEOLOGISCHE SITUATION: --- Geest Maximale Grundwasserempfindlichkeit: 4 --- UNTERSUCHTE/BELASTETE MEDIEN: --- Grundwasser --- FESTGESTELLTE SCHADSTOFFE: --- - OBERBODEN Beprobung nach BBodSchV (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Wirkungspfade: Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze; nicht nach BBodSchV untersuchte Einzelproben kennzeichnen)): - Nicht untersucht. Anmerkungen: keine - BODEN (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Mischprobe kennzeichnen)): - Nicht untersucht. Anmerkungen: keine - BODENLUFT (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - 2016: Summe LHKW 17,5 mg/m³ Anmerkungen: keine - GRUNDWASSER (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - Untersucht. 2011: Summe LCKW 205.000 µg/l (GWM 1, Untersuchung ) 2011: Summe Tri- und Tetrachlorethen 199.560 µg/l (GWM 1, Untersuchung ) 2011: Vinylchlorid 503 µg/l (GWM 1, Untersuchung ) 2014: Summe LCKW: 135.000 µg/l (GWM 1, Untersuchung ) Anmerkungen: 2014 ist im Vergleich zur letzten Beprobung im Jahr 2011 eine leicht rückläufige Tendenz bei der Pumpprobenahme sichtbar. Die nachgewiesene Belastung mit LCKW im Grundwasser ist weiterhin als sanierungsrelevant einzustufen --- DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN: --- keine --- HINWEISE FÜR DIE ZUKÜNFTIGE BEARBEITUNG: --- Es werden eine Quellensuche bzw. Quellenzuordnung und eingrenzende Untersuchungen erforderlich. Es sollten Maßnahmen zur Schadstoffreduktion (Quellensanierung) oder Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die LCKW-Grundwasserfahne 6638-G012 überschneidet sich zum Teil mit der LCKW-Grundwasserfahne 6638-G004. --- FAZIT (festgestellte Gefahren, Folgen für Bebauung und Nutzung z. B. Mehrkosten für Entsorgung, Gassicherungsmaßnahmen, Gründungen und Grundwasserabsenkungen): --- Der Grundwasserschaden mit LCKW befindet sich noch in der Erkundung. Hinweis: Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 3/3 Über Kampfmittelablagerungen und Bombenblindgänger sind vorab zu Bau- und Planungsvorhaben Auskünfte beim Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr einzuholen. Standort der Flächenakte: Keine Akte erstellt Ordner Steckbrief ist: geprüft Stand 18.05.2017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9146 17 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 1/3 ska21/9146 – Anlage 6 GW-Schaden Nr. 6638-G010 (Bezeichnung nach BBodSchG) Mühlenkamp 45Bezugsstrasse: Haus-Nr.: Ortsübliche Bezeichnung: Bezirk(e): Hamburg-Nord Flächengröße: 3825 m² Eigentum FHH: % Fed. Referat: Masterfall: Eigentum Privat: % Spezifizierungen: Oberbegriff der Spezifizierung: - Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe im Grundwasser GW-LCKW -> Grundwasserschaden Einstufungen: Begründung der Einstufung: - Erkundung oder in orientierender Untersuchung --> Fläche befindet sich in der orientierenden Untersuchung (Phase 2). LCKW - in Detailuntersuchung --> Fläche befindet sich in der Detailuntersuchung (Phase 3). - Boden - GW: Erkundung oder in orientierender Untersuchung --- EINSTUFUNGSBEGRÜNDUNG: --- Fläche befindet sich in der orientierenden Untersuchung (Phase 2). --- ERLÄUTERUNG: --- Teilflächen (Bereiche ohne Verdachtsmomente): Begründung der Einstufung: - keine Teilflächen ausgewiesen Kurze Zusammenfassung: --- GRUNDSTÜCKSHISTORIE: --- QUELLE DER GRUNDWASSERVERUNREINIGUNG: Die Quelle ist nicht bekannt. 2014 ist am östlichen Rand der Liegenschaft (6638-018/01), an dem seit ca. 1875 bis 1968 eine Färberei, Wäscherei und Chemische Reinigung mit Benzin und offensichtlich Tetrachlorethen betrieben wurde, eine Quellenerkundung durchgeführt worden. Es wurden sanierungsrelevante LCKW- Konzentrationen in den Medien Boden und Grundwasser ermittelt. Im Umfeld befinden sich weitere LCKW-Schadensherde. --- VERDACHTSMOMENTE: --- Ehemaliger Reinigungsstandort. Der Schaden wurde im Zuge der Erkundung eines anderen Grundwasserschadens entdeckt. --- DURCHGEFÜHRTE BEARBEITUNGSSCHRITTE/PHASEN: --- Vorrecherchen/Aufnahme in das Altlasthinweiskataster (Phase 0) Erfassung (historische Recherche, Phase 1) Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Anlage 6 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 2/3 Orientierende Untersuchung (OU, Phase 2) Detailuntersuchung (DU, Phase 3) --- WESENTLICHE VORLIEGENDE BERICHTE: --- 2006: Erfassung und Bewertung im "Projekt Chemische Reinigungen" 29.06.2011: Erkundung des LCKW-Grundwasserschadens in Hamburg Winterhude; Grontmij GmbH 12.06.2014: Phase 3, Bericht zur Eingrenzung und Quellenerkundung einer LCKW-Belastung im Grundwasser im Umfeld der ehemaligen Chemischen Reinigung am in Hamburg-Winterhude; NHG Nordheide Geotechnik GmbH --- GEOLOGISCHE/HYDROGEOLOGISCHE SITUATION: --- Geest Maximale Grundwasserempfindlichkeit: 2 --- UNTERSUCHTE/BELASTETE MEDIEN: --- Grundwasser 2014: LCKW 9080 µg/l --- FESTGESTELLTE SCHADSTOFFE: --- - OBERBODEN Beprobung nach BBodSchV (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Wirkungspfade: Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze; nicht nach BBodSchV untersuchte Einzelproben kennzeichnen)): - Nicht untersucht. Anmerkungen: keine - BODEN (Datum/Jahr: Schadstoff Gehalt (Tiefe, Mischprobe kennzeichnen)): - 2014: LCKW 66 mg/kg TM Anmerkungen: keine - BODENLUFT (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - 2014: LCKW 20,4 mg/m³ Anmerkungen: keine - GRUNDWASSER (Datum/Jahr: Schadstoff Konzentration (Messstelle)): - Untersucht. 2014: LCKW 9080 µg/l Anmerkungen: Bei den Untergrunderkundungen in 2014 konnte der Belastungsschwerpunkt im Boden unterhalb des nordöstlichen Teils des Gebäudes, im Umfeld des Eingangs zum Lebensmitteleinzelhandel lokalisiert werden. Die höchsten Kontaminationen mit LCKW liegen von der Tiefenlage her unterhalb der Kellersohle des Gebäudes innerhalb der gesättigten Bodenzone vor. Von hier ausgehend hat sich eine sanierungsrelevant eingestufte Grundwasserverunreinigung ausgebildet, die sich mit südsüdöstlicher Grundwasserfließrichtung über die Liegenschaftsgrenze hinweg ausdehnt. Zugleich erfolgt eine vertikale Schadstoffausbreitung innerhalb des ca. 15 m mächtigen Aquifers. Erste Hinweise auf das Vorhandensein eines natürlichen Schadstoffabbaus liegen vor. --- DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN: --- keine --- HINWEISE FÜR DIE ZUKÜNFTIGE BEARBEITUNG: --- Es werden eine Quellenzuordnung und eingrenzende Untersuchungen erforderlich. Die LCKW-Grundwasserfahne 6638-G010 liegt im Bereich der LCKW-Grundwasserfahne 6638-G004. --- FAZIT (festgestellte Gefahren, Folgen für Bebauung und Nutzung z. B. Mehrkosten für Entsorgung, Gassicherungsmaßnahmen, Gründungen und Grundwasserabsenkungen): --- Der Grundwasserschaden mit LCKW befindet sich noch in der Erkundung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9146 19 Freie und Hansestadt Hamburg Ausdruck: 18.05.2017 Altlasthinweiskataster ─ Steckbrief ─ Seite: 3/3 Hinweis: Über Kampfmittelablagerungen und Bombenblindgänger sind vorab zu Bau- und Planungsvorhaben Auskünfte beim Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr einzuholen. Standort der Flächenakte: Keine Akte erstellt Ordner Steckbrief ist: geprüft Stand 18.05.2017 Drucksache 21/9146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 9146ska_Text 9146ska_Anlagen 9146ska_Antwort_Anlage1 9146ska_Antwort_Anlage2 9146ska_Antwort_Anlage3 9146ska_Antwort_Anlage4 9146ska_Antwort_Anlage5 9146ska_Antwort_Anlage6