BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9156 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 17.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Öffentlich-rechtliche Unterbringung in der Behringstraße 18 a – f In der öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan 46 (Wohnungsbau Baurstraße) hat ein Vertreter der BASFI auf Nachfrage mitgeteilt, dass in dem Gebäude Behringstraße 18 a bis f Migranten untergebracht worden seien . Die genaue Zahl könne nicht genannt werden, es seien ungefähr 50. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Wohneinheiten sind dort öffentlich-rechtlicher Unterbringung zugeführt? Mit wie viel Personen sind diese Wohneinheiten besetzt? 2. Handelt es sich hierbei um endgültige Zahlen oder ist eine Ausweitung /Aufstockung geplant? 3. Unterfallen diese Personen der Gesamtschutzquote und falls zu verneinen , wie viele nicht? 4. Wie viele dieser Personen genießen lediglich subsidiären Schutz? 5. Wie setzt sich dieser Personenkreis zusammen (bitte unterscheiden nach Familien mit Kindern, Ehepaaren, Einzelpersonen – Erwachsenen, Heranwachsenden, Jugendlichen, Kindern – Männern, Frauen)? 6. Welche Nationalität haben die Untergebrachten (bitte nach Nationen aufschlüsseln)? 7. Wer ist Eigentümer, wer ist Vermieter, wer ist Hauptmieter und (gegebenenfalls ) wer ist Untermieter dieser Wohneinheiten? 8. Handelt es sich bei den Wohnungen um eigentümerfinanzierte oder um Sozialwohnungen? 9. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten pro Wohnung und pro Flüchtling ? 10. Warum ist auf der Internetseite http://www.hamburg.de/fluechtlingeunterbringung -standorte/4372596/unterbringung-altona/ der Standort Behringstraße 18 a bis f weder als bestehender Standort noch als geplanter Standort ausgewiesen? In der Behringsstraße 18 a – f wird seitens der für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zuständige Behörde keine Unterkunft für Flüchtlinge betrieben. In dem Planfeststellungsverfahren wurde hingegen die Belegenheit Jürgen-Töpfer- Straße 18 a – f diskutiert. Hierbei handelt es sich um öffentlich geförderte Wohnungen. Diese 105 Wohnungen können von allen Wohnungssuchenden gemietet werden, die entsprechende Voraus- Drucksache 21/9156 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 setzungen erfüllen. Darunter können auch anerkannte Flüchtlinge sein. Eigentümer und Vermieter ist die Othmarscher Höfe GmbH. Je Wohnung werden Einzelmietverträge mit den jeweiligen Mietern geschlossen. Die Miete erfolgt nach den Förderbedingungen , die unter https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/IFB_Download/ IFB_Foerderrichtlinien/FoeRi_Neubau_1.Foerderweg.pdf einzusehen sind. Da an beiden Standorten keine Personen im Sinne der öffentlich-rechtlichen Unterbringung untergebracht werden, sind die Standorte auch nicht auf der Internetseite aufgeführt. Im Übrigen: entfällt.