BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9162 21. Wahlperiode 23.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 17.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Anwaltsbesuche in der JVA Fuhlsbüttel? Rechtsanwälte/-innen beklagen, dass seit Anfang Mai 2017 an Vormittagen der Mandanten-/-innenbesuch in der JVA Fuhlsbüttel verwehrt wird. Damit seien die Besuchsrechte für Verteidiger/-innen nicht mehr gewährleistet, da es unter anderem nicht möglich sei, diese lediglich am Nachmittag, in wenigen vorhandenen Räumen, die teilweise auch durch Sachverständige belegt seien, abzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für die Durchführung von Mandantengesprächen stehen die Sprechräume in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel grundsätzlich jeweils wochentags in der Zeit zwischen 13 Uhr und 17.30 Uhr zur Verfügung. Die grundsätzliche Beschränkung der Sprechzeiten auf den Nachmittag dient dem Schutz der im Jahr 2008 eingeführten Kernarbeitszeit für Gefangene und Untergebrachte . Damit soll der besonderen Bedeutung von Arbeit und Ausbildung als resozialisierungsfördernde Maßnahmen Rechnung getragen werden. Durch die Kernarbeitszeit wird sichergestellt, dass sich die Insassen störungsfrei an den Vormittagen in den Betrieben aufhalten und die Arbeit beziehungsweise Ausbildung nicht durch zeitintensive Vorführungen einschließlich Wartezeiten beziehungsweise Zu- und Rückführungen unterbrochen werden. Die Regelung betrifft nicht nur Anwaltsbesuche, sondern gilt auch für alle übrigen Gespräche mit externen und internen Personen in diesem Zeitraum. Die Regelung der JVA Fuhlsbüttel sieht vor, Termine auch am Vormittag durchzuführen , wenn der Verteidiger oder Rechtsanwalt auf eine Terminierung am Vormittag angewiesen ist. Für diese seit Jahren im Interesse ihrer Mandanten bestehende Regelung hat die Anwaltschaft mit ganz wenigen Ausnahmen bisher Verständnis gezeigt. Die Beschränkung der Besuchszeiten für anwaltliche Mandantengespräche war zwischenzeitlich ausgesetzt worden, weil die Auslastung der zur Verfügung stehenden beiden Sprechzimmer durch Gespräche mit Anwälten, Gutachtern und anderen Externen sehr hoch war und die Flexibilität in der Terminvergabe und in den vollzuglichen Abläufen einschränkte. Nachdem jedoch im Sommer 2015 ein dritter Raum eingerichtet werden konnte, wurde – nach einer längeren Erprobungszeit – die bestehende Besuchsregelung zum 1. Mai 2017 wieder in Kraft gesetzt. Die Erprobungs- und Beobachtungszeit hat ergeben, dass die Auslastung aller drei Räume durch Gespräche mit Externen durchgehend deutlich unter den Kapazitätsgrenzen lag. Diese zwischenzeitliche Aussetzung der ursprünglichen Regelung hat offensichtlich zu Irritationen geführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/9162 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Ist dem Senat der Umstand der Verwehrung der Anwaltsbesuche am Vormittag in der JVA Fuhlsbüttel seit Anfang Mai 2017 bekannt? 2. Wer hat diese Verfahrensweise angeordnet/veranlasst? 3. Aus welchem Grund wurde diese Verfahrensweise angeordnet? 4. Handelt es sich dabei um einen Dauerzustand? Wenn nein: Wann werden vormittägliche Besuche wieder möglich sein? Die Regelung, die auf einer entsprechenden Regelung aus dem Jahr 2010 basiert, ist der Aufsichtsbehörde bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie häufig und über welchen Zeitraum kam es seit Anfang 2016 zu einer solchen Praxis? Dargestellt wird die Anzahl der Anwaltsbesuche an Vor- und Nachmittagen seit Beginn der Beschränkung der Zeiten für Anwaltsbesuche von 13 – 17 Uhr an Werktagen. Die Regelung wurde ab 1. Mai 2017 wieder in Kraft gesetzt. In dieser Zeit fanden mit folgenden Häufigkeiten Anwaltsgespräche statt: Kalenderwoche Zeitraum Anwaltsbesuche vormittags Anwaltsbesuche nachmittags 18. 1. bis 5. Mai 2017 0 8 19. 8. bis 12. Mai 2017 1 8 20. 15. bis 18. Mai 2017 2 7 6. Wie viele Räume stehen für Anwaltsbesuche in der JVA Fuhlsbüttel insgesamt zur Verfügung? 7. Von welchen weiteren Personengruppen werden die in Frage 6. genannten Räume darüber hinaus benutzt? Es stehen drei Räume für Anwaltsbesuche zur Verfügung, die außer von der Anwaltschaft auch von folgenden Personen(-gruppen) benutzt werden: - Öffentliche Rechtsauskunftsstelle - Schuldnerberatung der Justizbehörde - Gutachterinnen und Gutachter - Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer des Hamburger Fürsorgevereins - Polizei Hamburg - Bewährungshilfe - Angehörige von Insassen zu Vorbereitungsgesprächen für den Langzeitbesuch und Begleitausgänge mit Anstaltsbediensteten - Externe Suchtberatung (zeitweise)