BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9167 21. Wahlperiode 26.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) und Martina Koeppen (SPD) vom 18.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Verpflichtende Abbiegeassistenten für Lastkraftwagen Auf Initiative der Fraktionen von SPD und GRÜNEN hatte die Bürgerschaft am 12.04.17 den Senat darum gebeten, sich auf Bundesebene für eine verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenzsystemen für alle neu zugelassenen Lastkraftwagen einzusetzen, siehe Drs. 21/8470. Das Thema sollte auch mit Nachdruck in der Verkehrsministerkonferenz behandelt werden, in der Hamburg derzeit den Vorsitz innehat. Hintergrund für diesen Beschluss ist der Umstand, dass es auch in Hamburg immer wieder zu schweren, zum Teil auch tödlichen Verkehrsunfällen zwischen Radfahrenden und Lastkraftwagen kommt. So wurden 2016 bei Unfällen zwischen abbiegenden und kreuzenden Lastkraftwagen und Fahrrad Fahrenden 65 Menschen verletzt und einer getötet. Und auch zu Beginn des Jahres kam es wieder zu einem solchen Unfall mit Todesfolge. Abbiegeassistenten sollen die Fahrerinnen und Fahrer von Lkw unterstützen, Personen, die sich im toten Winkel befinden, zu erkennen. Damit soll das Risiko solcher Unfälle minimiert werden. Deshalb sollten für neu zugelassene Lastkraftwagen Abbiegeassistenzsysteme verpflichtend eingeführt werden. Am 27. und 28. April tagte die Verkehrsministerkonferenz unter dem Vorsitz des Verkehrssenators der Freien und Hansestadt Hamburg in Hamburg Wir fragen den Senat: 1. Wurde das Thema Einführung von verpflichtenden Abbiegeassistenzsystemen für neu zugelassene Lastkraftwagen auf der Verkehrsministerkonferenz im April 2017 behandelt? Ja. 2. Wurden Beschlüsse hinsichtlich der verpflichtenden Einführung von verpflichtenden Abbiegeassistenzsystemen getroffen? Wenn ja, wie lauten diese? Ja, Ziffer 1 des VMK-Beschlusses zu TOP 6.3: „Die Verkehrsministerkonferenz bittet die Bundesregierung, ihre Aktivitäten zu intensivieren, zukünftig EU-weit solche Systeme für Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3 nach Anhang II der „Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge“ bei Neufahrzeugen verpflichtend vorzuschreiben, die Rad fahrende und zu Fuß gehende Personen beim Abbiegen erkennen, die Fahrerin Drucksache 21/9167 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 oder den Fahrer akustisch, optisch, taktil oder in sonstiger Weise warnen und bei ausbleibender Reaktion – wie bei bestehenden Notbrems-Assistenten – selbstständig den Bremsvorgang einleiten.“ 3. Wurden Beschlüsse hinsichtlich der Verpflichtung zur Nachrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen für Bestandsfahrzeuge getroffen? Wenn ja, wie lauten diese? Ja, Ziffer 2 des VMK-Beschlusses zu TOP 6.3: „Die Verkehrsministerkonferenz bedauert, dass selbst wenig komplexe technische Lösungen als Abbiegeassistenten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Unfällen bisher nicht verbindlich vorgeschrieben sind. Sie bittet die Bundesregierung aktiv zu werden, um EU-weit die Verpflichtung zur Nachrüstung von Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3 mit einfachen Abbiegeassistenzsystemen (z.B. Kamera-Monitor-Systeme) für Bestandsfahrzeuge und für den Zeitraum zu regeln, bis die unter Ziffer 1 beschriebenen Systeme für Neufahrzeuge verbindlich sind.“ 4. Wurden darüber hinaus weitere Beschlüsse zu diesem Thema gefasst? Ja, Ziffer 3 des VMK-Beschlusses zu TOP 6.3: „Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bund zu prüfen, ob über das Förderprogramm „De-minimis“ hinaus weitere Fördermöglichkeiten , auch für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen geschaffen werden können, um Anreize zur Investition in moderne Abbiegeassistenztechnik zu erhöhen.“ 5. Falls die unter 2. bis 4. aufgeführten Beschlüsse gefasst wurden: Gibt es bereits hierzu Stellungnahmen der Bundesregierung beziehungsweise erste Einschätzungen? Wenn ja, wie lauten diese? Nein.