BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9169 21. Wahlperiode 26.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 18.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Spielmöglichkeiten für Fuhlsbüttler Kinder Vor zwei Jahren entstand auf einem ehemaligen Bolzplatz am Eschenweg eine Flüchtlingsunterkunft. Den Anwohnern und Kindern in Fuhlsbüttel, die zuvor auf der Fläche spielen konnten, war seitens der Verwaltung mitgeteilt worden, ihre Kinder könnten und sollten zukünftig den in unmittelbarer Nähe befindlichen Sport- und Spielplatz an der Grundschule am Ratsmühlendamm nutzen. Der Spielplatz war nach Schulende öffentlich zugänglich und nutzbar . Die Schule wird derzeit umgebaut und die Eltern sind nun besorgt, ob der Spielplatz auch nach dem Umbau den Kindern in Fuhlsbüttel weiterhin als öffentliche Spiel- und Bewegungsfläche zur Verfügung stehen wird, denn das vormalige Hinweisschild ist inzwischen abgeklebt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Pläne bestehen zum Umbau der Schule am Ratsmühlendamm? a. Was wird umgebaut? b. Wie lange wird der Umbau noch andauern? Am Standort der ehemaligen Gymnastikhalle wird ein Ersatz- und Ergänzungsbau mit einer Mensa errichtet. Die Fertigstellung ist nach aktueller Planung im Jahr 2018 vorgesehen . Es wurden die Fläche des ehemaligen Bolzplatzes verlegt sowie eine neue Grünfläche mit Spielgeräten und ein neuer Bolzplatz hergestellt. Darüber hinaus wird die Pflasterung auf einem Teil des Schulhofes erneuert. 2. Wird auch während des Umbaus der Spielplatz an der Schule für die Kinder in der Nachbarschaft frei zugänglich sein? Der gesamte Schulhof war und ist auch weiterhin außerhalb der Baubereiche und außerhalb der schulischen Nutzungszeiten frei zugänglich. 3. Wird auch nach dem Umbau der Spielplatz beziehungsweise die Spielund Sportfläche an der Schule für die Kinder in der Nachbarschaft frei zugänglich sein? Falls nein, weshalb nicht und welche Ausweichfläche wird den Kindern zum Spielen zur Verfügung gestellt? Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen ist der Schulhof an Wochenenden und Feiertagen für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren frei zugänglich. An Schultagen wird die gesamte Schulhoffläche durch den Ganztagsbetrieb der Schule genutzt. Unabhängig vom Bauvorhaben ist der neu errichtete Bolzplatz derzeit außerhalb der schulischen Nutzungszeiten verschlossen, um Vandalismus vorzubeugen. Die Schule erwägt die Einrichtung weitergehender Öffnungszeiten.