BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9171 21. Wahlperiode 26.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 18.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Politische Bildung für Erstwählerinnen und Erstwähler Mit der Drs. 21/6982 hat die Hamburgische Bürgerschaft den Senat ersucht, im Einzelplan 3.1 insgesamt 50.000 Euro für Seminare und Veranstaltungen für Erstwählerinnen und Erstwähler zur Verfügung zu stellen, um diese auf die anstehenden Wahlen vorzubereiten. 50 Prozent davon, also 25.000 Euro, sollten als Fördermittel den freien Trägern der politischen Bildung zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann und auf welchem Wege wurden die Träger über diese Möglichkeit informiert? Am 17. Januar 2017 wurden die Träger per E-Mail mit Fristsetzung für die Einreichung der Anträge bis zum 31. Januar 2017 informiert. Am 16. Februar 2017 wurden die Träger auf eine Fristverlängerung und die Möglichkeit, Anträge bis zum 24. Februar 2017 zu stellen, per E-Mail hingewiesen. Danach wurden die Träger telefonisch informiert , noch bis Anfang März Anträge stellen zu können. 2. Welche weitergehenden Informationen zu Form und Inhalt der möglichen Veranstaltungen wurden den Trägern gegeben? Die an die Träger versandte E-Mail vom 17. Januar 2017 enthielt als Anlage die Drs. 21/6982 und folgende Informationen: Die Hamburgische Bürgerschaft stellt der Landeszentrale für politische Bildung für die Jahre 2017 und 2018 jeweils zusätzlich 50.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind für die Vorbereitung und Durchführung von Informationsveranstaltungen und Seminaren vor allem für die Zielgruppe Erstund Jungwählerinnen und -wähler sowie für die Erstellung von Informationsmaterialien zur Bundestagswahl 2017 und zu den Wahlen der Bezirksversammlungen und des Europäischen Parlaments 2019 zu verwenden. 50 Prozent der Mittel (25.000 Euro) sind für Zuwendungen an Träger der politischen Bildung für entsprechende Veranstaltungen vorzusehen. Außerdem wurde mitgeteilt, dass die Veranstaltungen den Richtlinien der Förderrichtlinie für die politische Bildung zu entsprechen haben. 3. Anträge a. Welche Anforderungen wurden an die Anträge der Träger gestellt und wie wurden ihnen diese Verfahren kommuniziert? Siehe Antwort zu 2. b. Wie lange und bis wann hatten die Träger Zeit, Anträge einzureichen beziehungsweise läuft die Antragsfrist noch? Siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/9171 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wie viele Anträge wurden von welchen Trägern inzwischen eingereicht ? Es wurden drei Anträge eingereicht von den Trägern „Die Neue Gesellschaft“, „Haus Rissen“ und „Staatspolitische Gesellschaft“. d. Welche Gesamtsumme hatten diese Anträge? 22.970 Euro. e. Wie viele und welche Anträge wurden genehmigt und welche nicht? Wie lautete jeweils die Begründung im Falle einer Ablehnung? Es wurden zwei Anträge genehmigt und ein Antrag abgelehnt. Genehmigt wurden die Anträge von „Die Neue Gesellschaft“ („Planspiel zur Bundestagswahl“) und vom „Haus Rissen“ („Projekt Erst-Wahl-Helfer*innen“). Abgelehnt wurde der Antrag für das Projekt der „Staatspolitischen Gesellschaft“ (Vier Exkursionen „Berlin-Diktatur und Demokratie“ und eine Exkursion „Berlin – Deutschlands Rolle in die Welt“). Die Ablehnung wurde insbesondere mit den Kriterien der Förderrichtlinie für die politische Bildung (siehe: www.hamburg.de/zuwendungen/ 72642/foerderrichtlinie/) begründet (siehe hierzu auch Drs. 21/8807). Das Projekt entspricht nicht der Förderrichtlinie für die politische Bildung, weil es sich bei den Exkursionen um Klassenreisen im Rahmen beziehungsweise während des Schulunterrichts handelt. Die Finanzierung von Bildungsfahrten von Hamburger Schulklassen nach Berlin obliegt nach den einschlägigen Bestimmungen zu Klassenfahrten den Eltern. In bestimmten Fällen kann eine Schule die Fahrten oder Kostenanteile der Fahrten auch über ihr Schulbudget finanzieren. Fahrten von Hamburger Schulklassen nach Berlin durch anerkannte Träger können daher nicht mit Mitteln der Landeszentrale für politische Bildung durchgeführt werden. f. Stehen noch Mittel zur Verfügung? Es stehen noch 16.589,12 Euro zur Verfügung (Stand Mai 2017). 4. Stimmt der Senat zu, dass es sich bei Erstwählerinnen und Erstwählern um junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren, also in der Regel Schülerinnen und Schüler, handelt? Erstwählerinnen und Erstwähler für die Bundestagswahl 2017 sind derzeit junge Menschen im Alter von 17 bis 21 Jahren und für die Wahlen zur Bezirksversammlung 2019 und zur Bürgerschaft 2020 junge Menschen im Alter von 15 bis 20 Jahren. Da die Schulpflicht gemäß § 37 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz mit der Vollendung des 18. Lebensjahres endet, sind nicht alle Erstwählerinnen und Erstwähler Schülerinnen und Schüler.