BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9176 21. Wahlperiode 26.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Michael Kruse (FDP) vom 18.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Holsten-Areal – Auswirkungen der geänderten Verantwortung Die GERCHGROUP AG hatte im vergangenen Jahr den Zuschlag für das Holsten-Areal erhalten. Der Investor beabsichtigte, auf dem Gelände ein modernes Wohnquartier zu entwickeln. Im Zuge dieses Geschäftes verzichtete die Freie und Hansestadt Hamburg auf ihr Vorkaufsrecht. Nun wurde bekannt, dass die GERCHGROUP AG die Verantwortung für die Entwicklung des Geländes der Schweizer SSN GROUP AG übertragen hat. Die SSN GROUP AG hatte zuvor Anteile an der Gerch Development GmbH erworben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die im Letter of Intent (LOI) vereinbarten Rahmenbedingungen zwischen der Carlsberg Deutschland Holding GmbH und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben Bestand. Die Gerch Group hat basierend auf dieser Grundlage gegenüber dem Bezirksamt Altona bereits eine Kostenübernahmevereinbarung für die Verfahrenskosten der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung und des Bebauungsplanverfahrens unterzeichnet. Durch die Weiterveräußerung von Unternehmensanteilen der Gerch Group an die SSN GROUP AG bleiben alle bestehenden Rechts- und Auftragsverhältnisse wirksam . Der FHH hatte bei dem Verkauf des Holsten-Areals kein Vorkaufsrecht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Auswirkungen (beispielsweise auf den Zeitplan) hat der Übergang der Verantwortung für die Entwicklung des Geländes an die SSN GROUP AG für die Entwicklung des Holsten-Areals? Nach derzeitigem Stand sind keine Auswirkungen bekannt. 2. Hat der Senat zwischenzeitlich mit Vertretern der SSN GROUP AG Gespräche zum weiteren Vorgehen bei der Entwicklung des Holsten- Areals geführt? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, wann sind entsprechende Gespräche vorgesehen? Nein. Das für die Planung zuständige Bezirksamt Altona wird in Kürze unter Beteiligung der zuständigen Behörden Vertreter der Gerch Group und der SSN GROUP zu einem Gespräch einladen. 3. Welche Erfahrungen hat die SSN GROUP AG bei der Entwicklung solcher Projekte? Drucksache 21/9176 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Unternehmen ist den an der Entwicklung des Holsten-Areals beteiligten Behörden bisher nicht bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Inwiefern hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg im Falle einer Weiterveräußerung des Areals durch die GERCHGROUP beziehungsweise der Übergabe der Verantwortung für die Entwicklung des Areals an Dritte weiterhin ein Vorkaufsrecht vorbehalten/gesichert? Welche konkreten Regelungen wurden hier getroffen? 5. Welche – durch die veränderten Rahmenbedingungen – entstehenden Risiken sieht der Senat? Wie wird beispielsweise sichergestellt, dass Planwertgewinne nun nicht (vollumfänglich) durch den privaten Investors abgeschöpft werden können? Siehe Vorbemerkung.