BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/918 21. Wahlperiode 03.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Umnutzung von P+R-Anlagen für Flüchtlingsunterkünfte Der aktuellen Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass der Senat plant, Flüchtlingsunterkünfte auf P+R-Anlagen zu errichten. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Auf der Grundlage der bisherigen Bedarfsanalyse der zuständigen Behörden von Mitte Juni 2015 war für die Monate Juli/August/September 2015 von einem aktuellem zusätzlichen Bedarf von rund 2.000 Plätzen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) auszugehen, um eine Versorgung von rund 2.000 Flüchtlingen in Hamburg in dieser Zeit sicherzustellen und drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund hat die Lenkungsgruppe „Integration öffentliche-rechtliche Unterbringung (örU) und Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ am 1.06.2015 die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beauftragt, auch P+R Parkplätze (gemäß Drs. 20/9662 und Drs. 20/2182) ab 90 Stellplätzen für eine schnelle Nutzung für örU zu prüfen. Mit Auswertung der Daten zum 01.Juli 2015 war erneut eine darüber hinausgehende erhebliche Zugangssteigerung zu verzeichnen. So sind im Juni 2015 insgesamt 1.400 Menschen in der ZEA aufgenommen worden. Dies sind dreimal so viele Personen wie im Vergleichsmonat des Vorjahres, die nach Hamburg gekommen sind. Von daher gehen die zuständigen Behörden aktuell von mindestens 3.000 fehlenden Plätzen in den Monaten Juli/August/September 2015 aus, die über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus weiter gehende Sofortmaßnahmen erfordern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche P+R-Anlagen sind betroffen? Handelt es sich dabei um Parkhäuser oder um freistehenden Parkraum? Sind die Anlagen kostenpflichtig ? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk, Stadtteil, P+R-Anlage, Fläche in qm und vorhandene Parkplatzanzahl.) Bezirk Stadtteil P+R Anlage Qm Parkplätze (s. Drs 20/9662) gebührenfrei freistehend Bergedorf Billwerder Mittlerer Landweg rd. 1.400 90 ja ja Eimsbüttel Niendorf Niendorf Markt rd. 4.500 114 ja ja HH-Nord Langen- horn-Nord Foorthkamp rd. 3.000 101 ja ja HH-Nord Langenhorn Kiwittsmoor rd. 9.000 303 ja ja 2. Sind die Flächen von der BASFI beziehungsweise dem Senat oder von den Bezirksämtern vorgeschlagen worden? Wie werden die Bezirke in die Entscheidung eingebunden? Erhalten sie Mitspracherecht oder ein Drucksache 21/918 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Recht auf Stellungnahme? Wie erfolgt die Beteiligung der Bezirksversammlungen ? 3. Nach welcher Rechtsgrundlage erfolgen Errichtung und Unterbringung? Die Bezirksamtsleitungen sind über das Ergebnis der Prüfungen auf der Grundlage der Bedarfssituation Mitte Juni 2015 am 24.06.2015 informiert worden. Die Umsetzung der Standorte soll schnellstmöglich und zeitnah nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zur Abwendung der Notlage erfolgen und Obdachlosigkeit zu verhindern. Die Beteiligungsverfahren nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sowie die regulären Baugenehmigungsverfahren werden nachgeholt, sofern über die Notmaßnahme hinaus eine längerfristige Nutzung für örU erforderlich und vorgesehen ist. Eine Information der Öffentlichkeit kann erst durchgeführt werden, wenn die Planungen abgeschlossen sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Art der Unterbringung ist jeweils geplant und um wie viele geplante Unterbringungsplätze handelt es sich je Anlage? 5. Wann ist jeweils Baubeginn und für welche Zeitpunkte ist der Bezug der neuen Unterkünfte geplant? 6. Für welche Nutzungsdauern sind die Unterkünfte jeweils geplant? 7. Wie und wann ist die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit geplant? 8. Wie viele Parkplätze pro Anlage gehen durch diese Maßnahme verloren ? Bleibt in den betroffenen Anlagen anteilig Parkraum erhalten? Die P+R Parkplätze sollen für Standorte der örU hergerichtet werden. Die konkreten Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und zu 2. und 3. 9. Welche durchschnittliche Parkauslastung hatten die unter 1. aufgeführten P+R-Anlagen? (Bitte jährlich aufschlüsseln je Anlage für die Jahre 2010 bis 2013; quartalsweise für 2014 und 2015.) Die Auslastungserfassung erfolgt alle zwei Jahre. Zur Auslastung der P+R Anlagen siehe Drs. 20/2070 und 20/6859. Die Erfassung für die Jahre 2013/2014 erfolgte Anfang 2015. Die Ergebnisse daraus liegen noch nicht vor. 10. Stellt der Senat alternative Flächen für die Nutzer der P+R-Anlagen zur Verfügung? Wenn ja, welche? Wenn nein, welches Konzept verfolgt der Senat bei der Sicherstellung von Parkraum stattdessen? Siehe Antwort zu 4. bis 8. 11. Wie wird sichergestellt, dass die Inhaber von Abonnementparkkarten (zum Beispiel Jahreskartenbesitzer), die die umzuwidmenden Anlagen nutzen, eine gegebenenfalls anteilige Erstattung der angefallenen Kosten erhalten? Die bisherige Nutzung der P+R Parkflächen, die für eine örU vorgesehen sind, ist gebührenfrei. Eine Erstattung von Kosten entfällt daher. 12. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht des Senats die Umnutzung von P+R-Anlagen auf die Park- und Verkehrssituation in der Stadt? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. und 3. sowie zu 4. bis 8. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 13. Wo sind darüber hinaus Parkflächen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften vorgesehen und mit jeweils welchem Planungsstand? (Bitte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/918 3 aufschlüsseln nach Bezirk, Stadtteil, Adresse, Anzahl der vorhandenen Parkplätze, die der Maßnahme weichen müssen.) Siehe Drs. 21/847.