BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9183 21. Wahlperiode 26.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 19.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Behindertenparkplätze Die meisten sogenannten Behindertenparkplätze stehen fast immer leer. Das soll daran liegen, dass eine entsprechende Berechtigung in Hamburg nur sehr selten vergeben wird. Ich frage den Senat: 1. Wie viele sogenannte Behindertenparkplätze gibt es? Siehe Drs. 21/9168. 2. Wie ist deren Auslastung? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. 3. Wie ist bundesweit die Auslastung? Die erfragten Daten liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen dem Senat nicht vor. 4. Nach welchen Kriterien werden solche Parkplätze eingerichtet? 5. Unter welchen Voraussetzungen wird eine entsprechende Berechtigung erteilt? Siehe Drs. 21/9168. 6. Sofern nur Personen mit „Außergewöhnlicher Gehbehinderung“ eine solche Berechtigung erhalten: Nehmen solche Personen überhaupt am Straßenverkehr teil? Die Genehmigungen werden personengebunden und nicht fahrzeugbezogen erteilt. Die Personen können Fahrzeugführer oder Beifahrer sein. 7. Bestehen in anderen Bundesländern andere Voraussetzungen für die Erteilung der Berechtigung? Siehe Antwort zu 4. und 5. Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine bundesweit gültige Regelung. Weitergehende Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor. 8. Wie viele Personen haben in Hamburg eine solche Berechtigung? Bitte absolut und in Prozent der Bevölkerung angeben. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. Im Übrigen siehe Drs. 21/9168. 9. Wie viel Prozent der Bevölkerung haben bundesweit eine solche Berechtigung ? Siehe Antwort zu 3.