BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9188 21. Wahlperiode 26.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 19.05.17 und Antwort des Senats Betr.: 5. Hamburger Sportkonvent und Befassung des 5. Sportberichtes im Sportausschuss Am 16. Mai fand der 5. Hamburger Sportkonvent statt. In dessen Verlauf tätigte der Sportsenator mehrere Aussagen, die nicht mit den bisher als offiziell angenommenen Daten und Fakten übereinstimmten oder zumindest in ihrer Substanz fragwürdig waren. Beiträge von Mitgliedern der Zukunftskommission führen ebenfalls zu Nachfragen. Auch im Rahmen der Befassung des 5. Sportberichtes im Sportausschuss der Bürgerschaft am 11. Mai wurden Aussagen durch den Senat getätigt, die Anlass zur Nachfrage geben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Zukunftskommission Sport ist ein wichtiger Impulsgeber für die Umsetzung der Dekadenstrategie und somit für die Weiterentwicklung des Sports in Hamburg. Die für den Sport verantwortliche Behörde ist in die Zukunftskommission eingebunden und befindet sich mit dem Gremium und seinen Mitgliedern in einem ständigen Austausch. Aussagen der Mitglieder der Zukunftskommission Sport bewertet der Senat in ständiger Praxis nicht. Die Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen ist ein permanenter Prozess, welcher durch stetige Weiterentwicklung der Maßnahmen im Sinne der Dekadenstrategie durch die verantwortlichen Fachbehörden unterstützt wird. Die Hamburger Akteurinnen und Akteure des Sports verfolgen gemeinsam das Ziel, am Ende der Dekade die staatlichen Sportanlagen saniert und leistungsgerecht ausgestattet zu haben. Daneben sollen die vereinseigenen Sportanlagen saniert werden, woran sich die Stadt durch Zuschüsse und die Vergabe von Sportförderkrediten durch die Investitions - und Förderbank beteiligt. Im Rahmen der sogenannten Sanierungsoffensive wurden die Ansätze durch die Bürgerschaft für die Jahre 2017 – 2020 auf jährlich 3,86 Millionen Euro erhöht (enthalten im Einzelplan 1.2 im Rahmen der Investitionsmittel des Aufgabenbereichs 208 Wirtschaft , Bauen und Umwelt). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Der Sportsenator sagte auf dem Sportkonvent, die Sportfläche in Hamburg sei in den letzten Jahren gestiegen. Aus dem Vergleich der Angaben der Vorberichte der Bezirksämter in den Haushaltsplänen 2015/ 2016 (Produktgruppe „Management des öffentlichen Raumes“ Kennzahl 20) und 2017/2018 (Produktgruppe „Management des öffentlichen Raumes (MR)“; Kennzahl BS_MR_017 „Gesamtfläche aller öffentlichen Sportanlagen“) geht aber das Gegenteil hervor, auch im Sportausschuss vom 11. Mai verwies der Senat darauf, dass statt der Fläche vor allem die Nutzung das entscheidende Kriterium sei. Wie erklärt sich der Senat Drucksache 21/9188 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 diese Diskrepanz? Inwieweit hat die Sportfläche in den letzten Jahren entgegen der Aussagen im Haushaltsplan und dem Sportausschuss zugenommen? Die betreffende Aussage stammt aus dem aktuell veröffentlichten 5. Hamburger Sportbericht, Dekadenziel 1, Seite 6, Absatz 1. Die Darstellung der Entwicklung von Sportflächen in der Verwaltung der Bezirksämter ist nur ein Teilausschnitt. Für die Bilanzierung verfügbarer Flächen sind bestehende öffentliche Sportplätze, die Schaffung zusätzlicher Sportplätze bei der Entwicklung neuer Quartiere beziehungsweise bei Stadtentwicklungsmaßnahmen auch durch Verlagerungen, die wachsenden Kapazitäten in Schulsport- und bezirklichen Sporthallen sowie die zunehmende Zahl von Freizeitsportmöglichkeiten im gesamten öffentlichen Raum zu berücksichtigen. Die Umwandlung von Grand- und Naturrasenflächen in Kunstrasenplätze im Wege von Modernisierungsmaßnahmen und der damit verbundene Wegfall von Regerationszeiten führen zu einer Erhöhung der Nutzungsintensität. 2. Der Sportsenator sagte auf dem Sportkonvent, die Einbeziehung des Sports bei neuen Wohnungsbau- und Stadtentwicklungsprojekten sei nun sichergestellt. Auf welche Weise wird dies gewährleistet? Die Einbeziehung der Bedarfe des Sports erfolgt durch eine frühzeitige und umfassende Einbringung der Interessen in die jeweiligen Planungsprozesse und Planungsgremien . Es gibt unterschiedliche Gremien, die sich mit den Fragen der städtebaulichen Entwicklung und der Sportstättenplanung in Hamburg befassen. Dies sind unter anderem die Zukunftskommission Sport mit der Arbeitsgruppe „Sport im öffentlichen Raum“, die Lenkungsgruppe Acitve City und die Arbeitsgruppe Sportinfrastruktur des Hamburger Sportbundes. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen wird regelhaft zu Beginn des Verfahrens in der Grobabstimmung das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau beteiligt. Dem Fachamt obliegt es, die Bedarfe zu ermitteln und in das Verfahren einzubringen. Das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau ist als Träger öffentlicher Belange im gesamten Verfahren beteiligt, um sicherzustellen, dass auch im weiteren Verfahren die Sportbedarfe Berücksichtigung finden. Zu den Gremien, in denen darüber hinaus die Flächenbedarfe des Sports benannt werden, gehören zum Beispiel die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau , die Lenkungs- und Arbeitsstrukturen der neu entstehenden Quartiere, der Beirat Bezirklicher Sportstättenbau, die AG Sportinfrastruktur, der Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE sowie die Lenkungs- und Arbeitsgruppe zum MPAC. 3. Der Vorsitzende der Zukunftskommission Sport, Dr. Michael Beckereit, erklärte, die Sportunterkünfte am Olympiastützpunkt seien nicht ausreichend . Wie stellt sich dieser Sachverhalt aus Sicht der Behörde dar? Auf welche Weise wird diesem Problem abgeholfen? Siehe Vorbemerkung. 4. Der Vorsitzende der Zukunftskommission Sport, Dr. Michael Beckereit, schlug vor, Projekte der Flüchtlingshilfe im Sport sollten zukünftig durch die Sozialbehörde gefördert werden. Sportsenator Grote erklärte im Rahmen der Senatsbefragung am 26. April, eine Weiterführung der Projekte sei nicht zwingend sinnvoll, da das „Willkommenheißen im Sport“ auch irgendwann abgeschlossen sei und stattdessen Regelförderung greife. a. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund den Vorschlag des Vorsitzenden der Zukunftskommission? b. Plant der Senat, die Projekte der Flüchtlingshilfe im Sport zu verlängern ? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9188 3 Wenn ja, wie erklärt sich der Widerspruch zur Aussage des Sportsenators in der Senatsbefragung vom 26. April? Wenn nein, warum nicht? Die Förderung erfolgt durch die im Rahmen des Sportfördervertrages 2017/2018 vorgesehenen und mit Drs. 21/5073 bereitgestellten Mittel. Die Fortsetzung dieser Maßnahmen wird Gegenstand der Verhandlungen zum Sportfördervertrag 2019/2020 sein. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. 5. Im Rahmen der Behandlung des 5. Hamburger Sportberichtes im Sportausschuss der Bürgerschaft am 11. Mai sagte der Senat, man halte weiterhin am Ziel fest, bis zum Ende der Dekade den Sanierungsstau der Hamburger Sportstätten vollständig beseitigt zu haben. Der HSB schätzt den durchschnittlichen Sanierungsbedarf der 390 Sportstätten auf durchschnittlich je 500.000 Euro. Daraus resultiert ein geschätzter Gesamtsanierungsbedarf von 190 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren. a. Auf welche Weise sollen diese umfangreichen Sanierungsarbeiten innerhalb von vier Jahren durchgeführt und finanziert werden? b. Auf welche Weise sollen die Vereine und Verbände, die die betroffenen Sportflächen betreiben, in die Lage versetzt werden, die für die Förderung notwendigen Eigenanteile in einer derartigen Größenordnung zu stemmen? c. Hält der Senat weiterhin an seiner Aussage aus dem Sportausschuss vom 11. Mai fest, bis zum Ende der Dekade sei der Sanierungsstau beseitigt? Wenn ja, wie hoch ist aus Sicht des Senats der finanzielle Gesamtbedarf , falls dieser von der Einschätzung des HSB abweichen sollte ? Dem Senat liegen die Grundlagen der von den Fragestellern vorgenommenen Hochrechnung nicht vor. Es wird weiter davon ausgegangen, dass am Ende der Dekade die staatlichen Sportanlagen saniert und leistungsgerecht ausgestattet sind. Eine Priorisierung der Maßnahmen zur Sanierung vereinseigener Anlagen unterliegt der Sportselbstverwaltung . Vereine mit vereinseigenen Anlagen können im Rahmen der Richtlinien für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem „Investitionsprogramm vereinseigene Anlagen“ des Hamburger Sportbundes e.V. gefördert werden. Grundlage für die Finanzierung des Sanierungsprogramms sind der Sportfördervertrag 2017/2018 beziehungsweise die beschlossenen Anträge der Bürgerschaft (21/7029 und 21/7030). Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg AöR) gewährt zudem einzelfallabhängig den Förderkredit Sportstätten (siehe Richtlinie „IFB-Förderkredit Sportstätten“ http://www.hamburg.de/contentblob/4571550/17b9b3e52c230f0f44ccaba137c6f6ee/d ata/rl-foerderkriterien-dl.pdf;jsessionid= 47106E1F1094CDCAA36858901794F16E.liveWorker2). Hierdurch sollen Investitionen angestoßen und unterstützt werden, die ohne diese Förderung mangels Zugangs zum Kapitalmarkt nicht realisiert werden könnten. Die Freie und Hansestadt Hamburg besichert die von der IFB Hamburg bereitgestellten Kredite mit Bürgschaften. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.