BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9192 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 22.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Lärmknotenpunkt und Dauerbaustelle Bremer Straße – Ende erst am Sankt-Nimmerleins-Tag? Schon 2013 wurde vom Senat versprochen, dass die Bremer Straße im Verlauf des Stadtgebietes des Bezirks Harburg von der Anschlussstelle Marmstorf -Lürade bis zur Hohen Straße/Harburger Umgehung grundlegend saniert werden soll. Ergebnis meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2015 (Drs. 21/2321): Die Sanierung einzelner Straßenabschnitte mit einer lärmmindernden Deckschicht war zwar zum Teil bereits erfolgt. Der Senat gab aber auf meine Anfrage zu Protokoll, dass einzelne Teilabschnitte erst ab dem Jahr 2018 mit lärmmindernden Maßnahmen saniert werden. Dies betrifft die Abschnitte Vahrendorfer Stadtweg bis Anschlussstelle (AS) Marmstorf -Lürade und den Abschnitt Sunderweg bis Hohe Straße (ohne Kreuzungen Friedhofstraße und Ernst-Bergeest-Weg). Mit den Planungen für den Abschnitt Sunderweg bis Hohe Straße wurde noch gar nicht begonnen – hier werden die Anwohner auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Erhaltung der Infrastruktur ist eines der Schwerpunktthemen des Senats. Für Hamburg als dynamisches Herz einer wachsenden Metropolregion mit seiner hohen nationalen und internationalen Anziehungskraft ist eine funktionsfähige Infrastruktur von zentraler Bedeutung. Die Wirtschaft benötigt zur Abwicklung ihrer Verkehre ein intaktes Straßennetz. Auch die Bürgerinnen und Bürger erwarten von einem Straßennetz , dass dieses den allgemeinen Qualitätsanforderungen gerecht wird und alle Nutzergruppen berücksichtigt. Ziel ist es deshalb, den Werteverzehr der Infrastruktur zu stoppen und die Verkehrswege in einen für die Nutzerinnen und Nutzer bedarfsgerechten und sicheren Zustand zur Verfügung zu stellen. Siehe Drs. 20/10333. Dies bedeutet auch, dass die im Bauprogramm gesetzten Prioritäten regelmäßig überprüft werden, um aktuelle Zustandsentwicklungen einzelner Straßenabschnitte zu berücksichtigen . Darüber hinaus werden die Baumaßnahmen so koordiniert, dass die verkehrlichen Beeinträchtigungen so weit wie möglich minimiert werden. Auch hierdurch können sich Verschiebungen einzelner Baumaßnahmen ergeben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Kann der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sicherstellen, dass – wie in der Antwort aus Drs. 21/2321 bekannt gegeben – im Jahr 2018 die grundlegende komplette Sanierung der Bremer Straße von der Anschlussstelle Marmstorf-Lürade bis zur Hohen Straße/Harburger Umgehung vervollständigt sein wird? 2. Wie ist der Zeitplan für die Sanierung der einzelnen Straßenabschnitte und welche einzelnen lärmmindernden Maßnahmen sind in welchem Abschnitt geplant? Drucksache 21/9192 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Grundinstandsetzungen der B 75/Bremer Straße zwischen der BAB-Anschlussstelle HH-Marmstorf/Lürade und Sunderweg (freie Strecke der B 75) und zwischen Sunderweg und Hohe Straße sollen im Jahr 2020 erfolgen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/2321. 3. Wurde bereits mit den Planungen für den Abschnitt Sunderweg bis Hohe Straße begonnen? Wenn ja, wie ist der weitere Zeitplan für die Sanierung dieses Abschnitts? Welche lärmmindernden Maßnahmen werden eingesetzt? 4. Wie lange müssen Verkehrsteilnehmer und Anwohner noch mit Behinderungen rechnen? Ja. Die Planungen sollen im Sommer des Jahres 2017 an die Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung versandt werden. Im Jahr 2018 sollen die Planungen abgeschlossen werden, die Umsetzung soll im Jahr 2020 erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2321. 5. Wie lange und auf welche Art wird insbesondere der öffentliche Nahverkehr durch die Baumaßnahmen behindert sein (zum Beispiel Haltestellenverlegung oder -wegfall, Umwege et cetera)? Die Planungen werden derzeit bearbeitet. Erst wenn diese abgeschlossen sind und entschieden ist, welche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, werden entsprechende Bauphasen und die Umleitungen geplant. Es ist absehbar, dass während der Baudurchführung eine Fahrtrichtung aufrechterhalten werden kann (Einbahnstraße). Dies betrifft auch die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs . Festlegungen zu Haltestellenverlegungen und Linienwegänderungen liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/2321. 6. Welche Kritik und Beschwerden äußern die Anwohner an den Baumaßnahmen gegenüber der Polizei oder dem Bezirksamt Harburg? Es sind einige Beschwerden zur Radwegeführung im Bezirksamt Harburg eingegangen . Diese werden bei der aktuellen Planung miteinbezogen. 7. Wie viele Straßenbäume müssen für die weiteren Umbaumaßnahmen gefällt werden und sind Ersatzpflanzungen geplant? Siehe Antwort zu 3. und 4. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Zusätzlich zu den erforderlichen Sanierungen und den verkehrlichen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird auch das Ziel verfolgt, möglichst viele Bäume zu erhalten und an geeigneten Standorten Neupflanzungen vorzunehmen. 8. Wurden beziehungsweise werden nach Fertigstellung der Baumaßnahmen Messungen erhoben, die die Lärmbelastung der Anwohner feststellen ? Wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Im Zuge der Planungen werden auch die lärmtechnischen Aspekte berücksichtigt. Dabei werden die lärmtechnischen Beurteilungen regelmäßig anhand von Rechenmodellen durchgeführt. Diese sind standardisiert und berücksichtigen alle relevanten Einflüsse. Lärmmessungen können immer nur eine Momentaufnahme sein. 9. Wurden beziehungsweise werden nach Fertigstellung der Baumaßnahmen Prüfungen mit Blick auf die Verkehrssicherheit für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer erhoben? Wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Polizei führt regelmäßig Verkehrsbeobachtungen durch, um die Wirksamkeit von Umbaumaßnahmen zu überprüfen. In die Bewertung werden auch Auswertungen der aktuellen Verkehrsunfalllage und Bürgerhinweise einbezogen. Erkannte Defizite in Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9192 3 Verkehrsführung, Beschilderung oder Signalisierung werden dem Straßenbaulastträger mitgeteilt und Veränderungen angeregt. 10. Für den Fall, dass es bereits eine Unfallanalyse für die Bremer Straße gegeben hat (siehe Antwort zu Frage 16. in Drs. 21/2321): Welche strukturellen Maßnahmen zur Unfallbekämpfung wurden daraus abgeleitet und wie sind diese in die Überplanung des Bereichs und die Baumaßnahmen eingeflossen? Das nach dem Umbau der Kreuzung Bremer Straße/Friedhofstraße/Ernst-Bergeest- Weg im Jahr 2015 eingeleitete Verfahren zur Verkehrsunfallanalyse an einer Unfallhäufungsstelle umfasst einen Zeitraum von drei Jahren und ist daher noch nicht abgeschlossen . An dieser Kreuzung konnte jedoch bereits durch Montage von Kontrastblenden und eine geänderte Ausrichtung der Signalgeber die Erkennbarkeit der Signale verbessert werden. Im Übrigen siehe Antwort 9.