BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9193 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 22.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Ausweitung der Videoüberwachung an Hamburger Gerichten Angesichts vermehrter Aggressionen gegenüber Mitarbeitern von Hamburger Gerichten und eines gewalttätigen Zwischenfalls im Hamburger Landgericht Ende Januar dieses Jahres hat der Senat im April ein umfangreiches Sicherheitskonzept zum besseren Schutz der Gerichte der Stadt beschlossen. Damit einher geht die Ausweitung der Videoüberwachung. In der Stellungnahme des Senats zur Intensivierung der Sicherheitsmaßnahmen an Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 11.04.17 (Drs. 21/8696) heißt es dazu, der Senat plane I. die „Einrichtung einer Videoüberwachung“ zur Kontrolle der Nebeneingänge des Amtsgerichts Hamburg-Altona und II. die „Erweiterung der vorhandenen Videoanlage“ des Hauses der Gerichte . Außerdem schreibt der Senat zum Thema der Außensicherung der Gerichte, es bedürfe „noch einer weitergehenden Prüfung (…) in enger Abstimmung mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit “, falls hierfür die Erweiterung der vorhandenen Videoüberwachung notwendig sei. In Bezug auf Maßnahmen, die mit dem Einsatz von Videotechnik verbunden sind, schreibt der Senat, dass es noch der „Planungsverfeinerung“ bedürfe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zum aktuellen Bestand der Videoüberwachungsanlagen siehe Drs. 21/5810. Darüber hinaus sieht der Senat aufgrund der Ausführungen des Hamburgischen Verfassungsgerichts (Urteil vom 20.5.2003 – 9/02, HmbJVBl. 2003, 49), die entsprechend für die Gerichte und Staatsanwaltschaften gelten, davon ab, detaillierter über einzelne bestehende und geplante Sicherheitsmaßnahmen zu berichten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Hamburger Gerichten und Liegenschaften der Staatsanwaltschaft werden derzeit welche Zonen oder Räume mit dem Einsatz von Videotechnik überwacht? 2. Wie viele Kameras sind hierbei jeweils im Einsatz? a. Wie viele dieser Kameras haben jeweils eine Aufzeichnungsfunktion ? Drucksache 21/9193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie lange werden die aufgezeichneten Videodaten jeweils gespeichert ? c. Sind auch Kameraattrappen im Einsatz? Wenn ja, jeweils wo und wie viele? 3. Wie viele Kameras sollen im Rahmen der oben beschriebenen Neueinrichtung einer Videoüberwachung am Amtsgericht Hamburg-Altona und der Erweiterung der vorhandenen Videoanlage am Haus der Gerichte jeweils installiert werden? a. Wie viele davon sollen jeweils eine Aufzeichnungsfunktion besitzen? b. Bis wann sollen diese Maßnahmen jeweils abgeschlossen sein? c. Mit welchen Kosten kalkuliert der Senat hierfür? 4. An welchen Gerichten bedarf es des Einsatzes von Videotechnik zur Außensicherung der Gebäude? a. An welchen Gerichten sind bereits jeweils wie viele Videokameras zur Außensicherung der Gebäude im Einsatz? b. Bis wann soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang Videotechnik zu diesem Zwecke neu installiert werden kann? Für welche Gerichte liegen bereits jeweils welche Prüfungsergebnisse vor? Siehe Vorbemerkung.